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Selbstbestimmung trotz rechtlicher Betreuung

Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger und psychischer Erkrankungen oder Alterserscheinungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und keine unterstützenden Personen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vorhanden sind, können eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Der Leitgedanke der gesetzlichen Betreuung ist die weitestgehende Selbstbestimmung der betroffenen Personen.

Dieser Leitgedanke wurde zum Jahresbeginn durch gesetzliche Neuregelungen weiter gestärkt. Betreuungsvereine sind hier wichtige Ansprechpartner und können Betroffene und Angehörige in dieser Situation beraten, betreuen und begleiten. 
 
Frau Kurz vom Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar gibt in diesem Video Informationen zu den Voraussetzungen einer gesetzlichen Betreuung und zu den Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten der Betreuungsvereine.

Redaktion: AMSEL e.V., 21.11.2023

Leben mit MS