Korrekt :slight_smile:

Das ist, so wurde es mir damals erklärt, deren Eskalationsstufe.

Das Amt muss sich ja irgendwie durchsetzen können…
Brauchen ja die Unterlagen.

Macht für mich also schon Sinn…

Siehste… Ich war deswegen beim VdK, die haben alle viere von sich gestreckt, gesagt, ich soll das alles alleine machen (in Bayern waren die etwas besser aufgestellt, da hatten die das Ding mal eben in 15min ins System gehackt inkl. Unterlagen einscannen usw… …). Aber gut, in NRW ist das noch nicht digitalisiert… Internet, Neuland… :zipper_mouth_face:

Mein Hausarzt hätte mich damit auch zum Teufel gejagt…

Warum wenn ich fragen darf?

Wenn der unbefristet ist und direkt so hoch, würde ich schauen, sofern nichts gravierendes ist, dass ich das laufen lasse…

Oh, was ich bereits gelernt habe, ist, dass jeder Kreis unterschiedlich tickt…

Ich hatte in Bayern das “Glück”, dass das Amt für mich zuständig war, was landesweit den miesesten Ruf hat…

Jetzt soll es wohl immerhin besser sein :wink:

Vielleicht denken die Amtstheoretiker, dass man den GdB auf jeden nach 1 Jahr überprüfen muss. Wenn plötzlich eine Spontanheilung einem MS-Kranken wiederfährt.
Also, Obacht…

LG und viel Erfolg und gute Wünsche für all Eure Vorhaben.

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Das sehe ich nicht so. Starke Verschlechterung, sonst würde ich die wenige Energie dafür nicht aufwenden, die ich noch habe.

Du meinst ungefähr so, wie bei ADHS Medikamenten einmal im Jahr theoretisch n Auslassversuch gemacht werden sollte, da es ja “wie von Zauberhand” verschwinden könnte? :see_no_evil:

Lass mich Zwangsweise n Auslassversuch machen und ich bin, inkl. erneuter Eindosierung und allem drum und dran, ca. 2 - 3 Monate Arbeitsunfähig… :zipper_mouth_face:

Shit.

Wie gesagt, sofern nichts gravierendes ist.

Aber gut, das scheint bei dir ja leider Gottes der Fall zu sein (hoffe ich bin dir damit nicht zu nahe getreten).

Wünsche dir echt alle Energie die du dafür brauchst…

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Hat hier auch schon jemand einen Widerspruch beim Versorgungsamt gemacht, und wie lange hat es gedauert?
Ich hatte eine Höherstufung beantragt und das wurde abgelehnt. Der Widerspruch läuft bereits seit 11/2023 über den VdK.

Jap, damals in Bayern.

Wurde (da ich damals noch nicht beim VdK war) ohne großartige Angabe von Gründen abgelehnt.

Dauerte um die 3 oder 4 Monate glaube ich…

Aber dass der bei dir bereits so lange läuft dürfte absolut nicht normal sein.

Kannst du mal beim VdK nachfragen, ob die dir da was sagen können?

Irgendeine Info musst du ja bekommen können…

Wie gesagt: Dafür kann das Amt dem Arzt eine Frist setzen und gleichzeitig ein Bußgeld androhen. Vor dem Sozialgericht klagen Privatpersonen gegen staatliche Behörden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften wie z.B. Krankenkassen. Und nicht umgekehrt.

Ich kann nur das wiedergeben, was mir das Amt mitgeteilt hatte…

Bin da nicht so tief im Thema drin und es fehlt mir ehrlich gesagt auch die Energie, mich damit näher zu befassen wer für was genau zuständig ist.

Ist im Endeffekt wie mit dem Auto.
Grundlagen kann und kenne ich (Reifen- / Ölwechsel usw.), sobald es jedoch fachspezifischer wird (Bremsscheiben wechseln / sonstige Reparaturen), muss ich mir Unterstützung suchen.

Hatte einen Verschlechterungsantrag gestellt - Schwerhörigkeit - Herzinfarft /KHK gab GdB10

  • jedes Ohr bekam einen GdB 10 aber ich blieb bei GdB 30 !
    Ja hatte einen Widerspruch eingereicht- wurde abgelehnt und hatte 6 Monate gedauert.
    Darum bin ich jetzt gespannt bei Krebs - unterer rechter Lungelappen plus Tumor und die dazu gehörigen 20 oder 21 Lymphknoten entfernt - linke Nebenniere hat ein Adenom - ein Lymphknoten mit Metastase - echt ich bin so gespannt welchen GdB die mir geben. Der Sozialarbeiter meinte 80 bis 100 GdB - aber der kennt Brandenburg / Cottbusser Landesamt nicht.
    LG :sunflower:64
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Ist die OP schon 6 Monate her?

Nein die OP war 30.05.!
Weiß was Du meinst - aber die Diagnose Krebs ist Januar entdeckt worden als mir vom fremden Auto der Kofferraum von meinem Auto gekürzt wurde.
Das müsste reichen - Diagnose bestand 6 Monate bei Antragstellung - oder meinst Antrag wird deshalb abgelehnt?
Außerdem im Krebsregister eingetragen.
LG :sunflower:64

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Sorry, das Datum der Diagnose ist irrelevant.
Wesentlich für den SBA sind Einschränkungen die seit mindestens 6 Monaten bestehen. Und dann gibt es noch Heilungsbewährung.

Grad der Behinderung > Tumor - GdB - Tabelle - betanet.

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Danke - sehr lieb
Nur warum sendet der Sozialarbeiter den Antrag schon ab - wusste der das nicht - komisch - mal sehen mhhhh🤔
LG🌻64

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Du bekommst den GdB ab OP, auch wenn noch keine 6 Monate vergangen sind. Denn seit dem Datum bestehen die Einschränkungen.

So war es bei mir, auch ich hatte schon Krebs mit OP und Bestrahlung, da lief das so.

Den SBA mit GdB 60 (Brustkrebs und MS) gab es befristet auf 5 Jahre, danach wurde ich runtergestuft auf GdB 30 (wegen MS).

Ein Jahr später gab es wieder eine OP, die Sozialarbeiterin riet mir, es mit einem neuen Antrag zu versuchen.

Das habe ich gemacht und bekam GdB 50 unbefristet, SBA ist also wieder da.

Ich schätze auch, dass du sehr hoch eingestuft wirst.

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Ich hatte mit Krebsdiagnose 2007/2008 gleich Grad 80 bekommen,
für fünf Jahre, Heilungsbewährung.

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Danke Karo - sehr lieb

  • jetzt hängen die Ohren nicht mehr am Boden - es schleift nichts mehr :pray::sweat_smile: laufen ohne Geräusche :partying_face:
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