zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
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Rabähhhhh

Ganz davon abgesehen ein bestimmter Parkplatz außerhalb des eigenen Grundstücks kostet meist etwas und idR mit einigen Autos mehr belegt… Anwohnerparkplätze in der Innenstadt…
Bei Parkplätzen in Wohnanlagen steigt die Anzahl der Analphabethen bzgl. Schildern unter Neuzuzpgen massiv…

Du hattest also auch kein Fahrzeug mehr und hast den Platz nur aus Prinzip freigehalten.

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Wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn !!

  • Ich kam zurück und der Parkplatz war mehrfach blockiert.

Also IMMER die Polizei rufen, kostet momentan 30 Euro für den Falschparker.

Uwe

Generell wird davon abgeraten, den Notruf zu verwenden…

�� Ist ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, kann dies den Behörden mitgeteilt werden. Allerdings ist es hier empfehlenswert, das Bürgertelefon der Polizei zu nutzen oder das Ordnungsamt zu verständigen. Meist werden Parkverstöße in Bezug auf einen Behindertenparkplatz als ernster Verstoß angesehen, jedoch nicht als Rechtfertigung für die Nutzung des Polizeinotrufes…��

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Falsch

Die Beamten sagten den Notruf nutzen.

Uwe

Ich habees immer noch nicht verstanden.

Wenn ich so durch Stätte fahre und Behindertetenparkplätze sehe, habe ich noch nie einen personalisierten gesehen.

Steht da jetzt auch Kennzeichen oder Name dran oder nicht?

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Soo schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Der individuelle Parkplatz hat eine NUMMER, die auf dem Schild steht.

  • Damit ist der personalisiert.

Uwe

Vielen dank für die Klarstellung
Ich hätte es nicht besser schreiben können.

Erstaunlich wieviel Blödsinn in diesem Thread verzapft wurde.

LG
Uwe

Will heißen, hier sollen alle grundsätzlich Notruf 110 anrufen wenn jemand auf einem (nicht benutzem) Parkplatz steht??

Mag sein dass jemand dir das so irgendwann mal gesagt haben soll. Hast du schon mal die Gesetzeslage dazu angeschaut?

„… Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzeigen. Im Fall von Falschparkern über Fremdanzeigen einer Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsverdacht.

Im nächsten Schritt ist also der von Amts wegen bekannt gewordene Sachverhalt zu prüfen. Es geht vor allem darum, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen der Ordnungswidrigkeit hindeuten (§152 Abs 2 StPo). Hier gibt es kein Ermessen! Das Ordnungsamt muss den Tatbestand untersuchen.…“

Wenn es sich nicht um eine Störung des fließenden Verkehrs oder eine individuelle Notlage handelt, ist eigentlich erstmal das Ordnungsamt zuständig. Wenn nun also irgendeine Streife sich mit Blaulicht für dich in Bewegung setzen soll, wäre das eine absolute Ausnahme und sicherlich nicht die Regel…

Wie unbekannt die StVO ist merkt man va bei Fahrradfahrern. Ich hab ja nur einG und darf deshalb nicht drauf stehn. Als ich im Sommer Kaffee trinken ging hatte ne Horde �sportlicher� Komposties sich mit ihren Fahrrädern auf nen Behindertenparkplatz gestellt. Zum Glück bin ich �nur� körperlich behindert und nicht geistig wie die…

Radfahrer hab ich eh gefressen, die meinen sie dürften alles…

Als Rad- und Autofahrer kann ich nur sagen…Autofahrer sind nicht besser…nehmen Dir die Vorfahrt, machen die Türen auf, ohne zu schauen,überholen Dich in einen Abstand, der Dich erschrecken läßt…da ist das Hirn der Autofahrer oft auch nicht sooo toll.
Bin dankbar, das ich Beides darf! Mußte jetzt mal so schreiben…

Da gebe ich Dir voll Recht, bei langen Strecken bin ich Beifahrerin, und bewundere meinen Mann dafür wie gelassen er fährt… schnell da wo man kann, wenn zu viele Vollhonks rumfahren kann er einfach nur rechts fahren…

Fahrradfahren kann ich schon lange nicht mehr, deshalb ist mein Friedo meine kleine Freiheit, den ich dann nutze wenn es mir gut geht…
Rechts vor links in der 30er Zone ist sowohl bei Autofahrern wie möchtegern sportlichen Radfahrern unbekannt. Da ist es egal ob ein Spielplatz in der Nähe ist Kinder, Älrere, Behinderte unterwegs sind…

Eigentlich sollte man denken Corona habe das Miteinander gestärkt…
War wohl nix…

Ich weiß ja nicht wie es den anderen geht aber das gehört sich einfach nicht. Ich kann zwar verstehen, dass die Polizei rufen mit der Zeit mühsam wird, trotzdem sollte der Fahrer aufmerksam gemacht werden. Klebe ihn mal einen großen Zettel auf die Scheibe, dass sich so nur respektlose Fahrer verhalten und dass es Leute gibt die diesen Parkplatz benötigen!

» dass es Leute gibt die diesen Parkplatz benötigen!

Dieser Textpassus könnte daneben gehen! Offensichtlich wird der Parkplatz vom Inhaber nicht benötigt.

So wie ich es verstanden habe parkt immer derselbe Wagen dort. Da steckt dann wohl System hinter.

Der Autor meldet sich nicht.
Möglicherweise ist er mit den Falschparkern ausgelastet!

:smiley:

Ob nun Notruf erlaubt oder nicht, finde dafür ist das einfach nicht dringend genug… Besonders wenn man ihn garnicht braucht?! Da würde ich auf die Idee mit dem Notruf garnicht kommen… Lieber einmal beim Bürgertelefon o.Ä., der Parker kriegt ein kleines Bußgeld und nächstes Mal ist er frei…

Bin ganz Konnys Meinung… Bin auch beides, wenn die Fitness es erlaubt. Unter allen gibt es Idioten, aber auch viele aufmerksame Leute. Das beschränkt sich ja nicht nur auf Zwei- und Vierräder, Fußgänger genauso… Grade als Fahrradfahrer muss man da aufpassen, weil sie einen nicht hören…

Sorry interessiert mich alles nicht.

– Ich benutze meinen Parkplatz !!

Ich musste ca. 4x anrufen und JEDES MAL sagten die gerufenen Beamte, unbedingt 110 anrufen.

Theorie und Praxis halt…

LG
Uwe