Und man hat das Gefühl, man spekuliert darauf und lehnt grundsätzlich erstmal ab.
Bei meinem ersten Antrag - inzwischen einige Jahre her - gab es initial nix. GdB 10 für Rücken, von der MS keine Silbe.
Da muß doch ein Irrtum vorliegen? Also angerufen…
Die Dame am Telefon wollte sich die Akte holen und zurückrufen, hat sie auch.
“Ich verstehe das gar nicht, ich bin mir sicher, geschrieben zu haben daß die MS als vollständige Remission angesehen wird…”
Vollständige Remission? Dreimal kurz gelacht.
Bei Erhalt des Briefes und diesem Telefonat überwog noch meine Wut. “Sind die denn völlig bescheuert?”
Gegen Nachmittag/Abend bin ich dann in mich zusammengefallen. “Was will ich denn überhaupt? Mir geht’s doch toll…”
Trotzdem bin ich in den Widerspruch gegangen. Dann gestand man mir immerhin einen Gesamt-GdB von 30 zu hüstel (Laut Auskunft der DMSG zu dieser Zeit auf die Diagnose gewöhnlich 40)
Doch nachgeschaut, das war 2014.
Jahre später - 2019 - befand man auf GdB 50 ohne Merkzeichen.
Neuer Antrag 01.10.21, Bescheid 20.12.21: GdB 90, Merkzeichen G und B.
Wichtig wäre mir das beantragte aG gewesen, aber genauso wie Du schriebst, fehlte mir die Energie. Und außerdem dauert das Widerspruchsverfahren ohnehin so lange, dann kann ich besser einen neuen Antrag stellen, eine rückwirkende Zuerkennung hilft mir eh nix, mir geht es in erster Linie um eine Parkerleichterung.
Also neuer Antrag, Eingangsbestätigung sagt 20.10.22.
Nach drei Monaten: “über Ihren Antrag auf Neufeststellung einer Behinderung können wir leider noch nicht abschließend entscheiden.”
Der Bescheid kam einen Monat später: …wird abgelehnt…
Dafür hat man nun also vier Monate gebraucht.
Widerspruch 23.03., fest damit rechnend, daß es auf eine Klage hinauslaufen wird.
Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder, mein Widerspruch war ausreichend, um mir mit 17.04. einen unveränderten GdB von 90 zu bescheiden mit Merkzeichen G, B und aG!
Inzwischen habe ich die ersehnte Parkerleichterung.
Im Bescheid spricht man übrigens von “organischem Nervenleiden”
quote=“minifratze”
(Schwerbehinderteausweis bei MS - #9 von minifratze)
In meinem schwerbehindertenausweis steht nur 100% schwerbehinderung und merkzeichen ag und ich glaube b für eine begleitperson und unbefristet . Das unbefristet ist wichtig . Somit hat der schwerbehindertenausweis kein verfallsdatum . Ab 80 % schwerbehinderung gibts merkzeichen aG . Durch dieses hat man viele vorteile . Zb kann man eine blaue parkkarte beantragen und kann auf einem behindertenparkplatz parken . Ich habe dadurch auch einen behindertenparkplatz vor dem haus bekommen und eine steuerbefreiung für meinen pkw habe ich auch dadurch . Man kann sich auch das auto behindertengerecht umbauen lassen . Es gibt viele vorteile mit merkzeichen ag . Auch fahre ich dadurch immer zur behandlung in die uniklinik mit dem taxi und muss nur pro fahrt 10€ zuzahlen .[/quote]
Bei 80 % bezogen auf die Einschränkungen der Gehfähigkeit, nicht allgemein.
Und bitte, ich finde die Formulierung “Vorteil(e)” bei Gesunden schon daneben, wenn auch nachvollziehbar. Hier die gleiche Wortwahl von einem Betroffenen finde ich noch ärger. Es ist/sind Nachteilsausgleich(e)! Sehr gerne würde ich darauf verzichten, wenn sie nicht notwendig wären!
Ich geb’s auf mit Zitierversuch, ich kriegs nicht hin.