In meinem Bescheid zum SBA steht chronische ZNS-Erkrankung, Migräne, Depris, Sehminderung, Hypertonie = Grad von 60 mit Merkzeichen G.
Ich habe mit all meinen behandelnden Ärzten im Vorfeld der Beantragung gesprochen und sie darauf hingewiesen, dass Sie evtl. einen Bericht schreiben müssen und gebeten, mich zu unterstützen.
Aber der E-Brief aus der letzten Reha hat gereicht.

Eine Freundin von mir möchte keinen SBA, weil dann ist sie behindert. Ich sehe das anders. Ich bin nicht wegen des SBA behindert, sondern aufgrund meines Krankheitsbildes.

Ich würde alle Diagnosen bis hin zu Allergien im Antrag erwähnen. Streichen tut das Amt von ganz alleine.
Schönes Wochenende, genießt das Wetter - bin gerade 40km geradelt.
Anne

Ich habe alle Zipperlein angegeben
Prozente gab es auf die Psyche und mein Asthma
ich arbeite in einer Riesen Firma wo es auch eine behinderten Quote gibt
Irgendeinen Vorteil kann man doch auch dieser sch**** ziehen aber 0% isr so als gäbe es die Krankheit nicht die meinen Körper zerstört
Auch , dass ich voll im Berufsleben stehe ist anscheinend ein Nachteil
Jeder Mensch ist doch auch anders ?? Ich arbeite um mich abzulenken und ein möglichst normalen Alltag zu haben , auch wenn es oft echt mega anstrengend ist
Trotzdem , dass ich jeden Tag nach der Arbeit erstmal schlafen muss um den Abend noch zu überstehen , taube Beine habe , schmerzende Beine , Kopfschmerzen , etc pp ist anscheinend immer noch zu „fit“ fürs Amt

Nunja was soll’s

Meine Freundin hat wie gesagt 40% auf ihre Kopfschmerzen bekommen und eine Gleichstellung in der Firma erwirkt
Anderes Bundesland wo sie den Antrag gestellt hat , und vielleicht bessere Ärzte

Nee soooo einfach ist das nicht mit dem AG.
" Personen, die sich aufgrund der Schwere ihrer Einschränkung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können , sind außergewöhnlich Gehbehindert und erhalten das Merkzeichen aG."

Nee.
Auf die Buchstaben gibt es nix, nicht mal Buchstabensuppe.

Hier kannste Grundsätzliches lesen

Danke euch allen für die Antworten!!!

In dieser GdB-Tabelle heißt es unter 3.10 Multiple Sklerose:
‘Der GdS richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen.’
Genaueres steht da, im Gegensatz zu anderen Erkrankungen, nicht.

Ich denke, bei nicht exakt messbaren Einschränkungen kommt es stark auf die subjektive Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters an.

Vor einigen Jahren habe ich für meinen Sohn einen Schwerbehindertenausweis beantragt, der abgelehnt wurde, weil er nach Aktenlage nicht schwerbehindert war.
Mit den genau gleichen Unterlagen von Ärzten hatte die Ärztin der Arbeitsagentur in ihrem Gutachten, ebenfalls nach Aktenlage, geurteilt, er könne nur weniger als 3 Stunden am Tag in einer Behindertenwerkstatt arbeiten.

Abgesehen vom Sachbearbeiter hat mir der klinische Sozialdienst auch dazu geraten Erläuterungen zu den Diagnosen/Beschwerden zu schreiben.
Taube Beine: z.B. dadurch resultierend Gangstörungen, bin gefallen, Schwierigkeiten im Gelände…
Ich habe zu allen Beschwerden Erläuterungen angegeben, zum Teil recht lang und diverse Beispiele.
Vielleicht kommt es auch auf Formulierungen etc. an?

Wahrscheinlich können sich Sachbearbeiter unter diffusen Beschwerden wie ‘taube Beine’ ohne genauere Erläuterung oft gar nicht richtig etwas vorstellen.

Richtig! Deswegen ist es wichtig schriftlich darzulegen, wie “taube Beine” einen im Alltag einschränken.

Man sollte alle Befunde einreichen und dann aufschreiben, wie einen die einzelnen Befunde im Alltag einschränken.

Ich habe damals die Befunde eingereicht und eine Seite dazu geschrieben.

Lg

Hi,

ich bin auch Vollzeit tätig und das hat den Antrag weder positiv noch negativ tangiert.

Bezugnehmend auf " Kopfschmerzen": Migräne vor allem mit Aura ist eine neurologische Erkrankung, die viele Risiken mit sich bringt und den Alltag deutlich einschränkt. Deswegen gibt es einen GdB. Migräne sind nicht einfach “nur” Kopfschmerzen.

War mir wichtig das klarzustellen. Im Gegensatz zur Migräne gibts es MS betroffene ohne Einschränkungen = kein GdB.

In deinem Fall kannst du den Antrag wiederholen. Schreibe genau, wie du im Alltag eingeschränkt wirst und reiche dazu die passenden Belege ein. ( Leider führen psychische Erkrankungen meist zu keinem GdB.)

Zu guter letzt: ich denke auch, dass Versorgungsämter teilweise unterschiedlich entscheiden, obwohl das nicht möglich sein sollte. Sind halt Menschen.
Deswegen: Einspruch einlegen und eine Begründung anfordern. Wenn man Mitglied beim VDK ist, machen die es mit/für einen.

Lg

Danke für die Antworten :slight_smile: habe damals keinen Einspruch eingereicht hatte keine Kraft dazu
Und die Symptome habe ich mit Einschränkungen beschrieben …
Auf meine psychischen Leiden gab es Prozente
Aber ja vielleicht versuche ich es einfach nochmal neu und detaillierter

Das amt gab mir auch erst nur 70% gdb mit merkzeichen g . Dann bin ich in berufung gegangen . Das amt fragte dann nach beim hausarzt . Der schrieb das ich grösstenteils rollstuhlfahrer bin und ich habe 100% mit merkzeichen ag bekommen . Das amt gibt meistens im ersten anlauf keine 100 % und merkzeichen ag weil da viel dranhängt . Die gehen erst mal auf dummfang und hoffen das man nicht in widerspruch geht . Mein damaliger neurologe vom ms zentrum sagte mir keine chance auf merkzeichen ag . Da musst du schon beinamputiert sein und zwar auf beiden beinen . Er lag da falsch … so wie bei meiner ms .

:upside_down_face: hab gerade erst richtig gelesen
Du hast für psychische Probleme einem GdB bekommen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Lg

Bei mir ist es ein geheilter Brustkrebs, schwere Depressionen, die ich überwunden hab und meine Ms.
Das G hab ich ua meinem atakischen Gang zu verdanken…

Es war halt die Summe und jede Menge Unterlagen.

Und man hat das Gefühl, man spekuliert darauf und lehnt grundsätzlich erstmal ab.

Bei meinem ersten Antrag - inzwischen einige Jahre her - gab es initial nix. GdB 10 für Rücken, von der MS keine Silbe.
Da muß doch ein Irrtum vorliegen? Also angerufen…
Die Dame am Telefon wollte sich die Akte holen und zurückrufen, hat sie auch.
“Ich verstehe das gar nicht, ich bin mir sicher, geschrieben zu haben daß die MS als vollständige Remission angesehen wird…”
Vollständige Remission? Dreimal kurz gelacht.
Bei Erhalt des Briefes und diesem Telefonat überwog noch meine Wut. “Sind die denn völlig bescheuert?”
Gegen Nachmittag/Abend bin ich dann in mich zusammengefallen. “Was will ich denn überhaupt? Mir geht’s doch toll…”
Trotzdem bin ich in den Widerspruch gegangen. Dann gestand man mir immerhin einen Gesamt-GdB von 30 zu hüstel (Laut Auskunft der DMSG zu dieser Zeit auf die Diagnose gewöhnlich 40)
Doch nachgeschaut, das war 2014.

Jahre später - 2019 - befand man auf GdB 50 ohne Merkzeichen.

Neuer Antrag 01.10.21, Bescheid 20.12.21: GdB 90, Merkzeichen G und B.
Wichtig wäre mir das beantragte aG gewesen, aber genauso wie Du schriebst, fehlte mir die Energie. Und außerdem dauert das Widerspruchsverfahren ohnehin so lange, dann kann ich besser einen neuen Antrag stellen, eine rückwirkende Zuerkennung hilft mir eh nix, mir geht es in erster Linie um eine Parkerleichterung.

Also neuer Antrag, Eingangsbestätigung sagt 20.10.22.
Nach drei Monaten: “über Ihren Antrag auf Neufeststellung einer Behinderung können wir leider noch nicht abschließend entscheiden.”
Der Bescheid kam einen Monat später: …wird abgelehnt…
Dafür hat man nun also vier Monate gebraucht.

Widerspruch 23.03., fest damit rechnend, daß es auf eine Klage hinauslaufen wird.

Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder, mein Widerspruch war ausreichend, um mir mit 17.04. einen unveränderten GdB von 90 zu bescheiden mit Merkzeichen G, B und aG!

Inzwischen habe ich die ersehnte Parkerleichterung. :slight_smile:

Im Bescheid spricht man übrigens von “organischem Nervenleiden”

quote=“minifratze”
(Schwerbehinderteausweis bei MS - #9 von minifratze)

In meinem schwerbehindertenausweis steht nur 100% schwerbehinderung und merkzeichen ag und ich glaube b für eine begleitperson und unbefristet . Das unbefristet ist wichtig . Somit hat der schwerbehindertenausweis kein verfallsdatum . Ab 80 % schwerbehinderung gibts merkzeichen aG . Durch dieses hat man viele vorteile . Zb kann man eine blaue parkkarte beantragen und kann auf einem behindertenparkplatz parken . Ich habe dadurch auch einen behindertenparkplatz vor dem haus bekommen und eine steuerbefreiung für meinen pkw habe ich auch dadurch . Man kann sich auch das auto behindertengerecht umbauen lassen . Es gibt viele vorteile mit merkzeichen ag . Auch fahre ich dadurch immer zur behandlung in die uniklinik mit dem taxi und muss nur pro fahrt 10€ zuzahlen .[/quote]

Bei 80 % bezogen auf die Einschränkungen der Gehfähigkeit, nicht allgemein.
Und bitte, ich finde die Formulierung “Vorteil(e)” bei Gesunden schon daneben, wenn auch nachvollziehbar. Hier die gleiche Wortwahl von einem Betroffenen finde ich noch ärger. Es ist/sind Nachteilsausgleich(e)! Sehr gerne würde ich darauf verzichten, wenn sie nicht notwendig wären!

Ich geb’s auf mit Zitierversuch, ich kriegs nicht hin. :confused:

Warum versuchen hier soviele eine Begründung selbst zu schreiben? Im Antragsformular wird doch nach dem behandelden Arzt gefragt. Das ist sein Job.

Ich habe seit der Diagnose 20%.

Antrag auf Verschlimmerung wird derzeit bearbeitet, da ich in die Hochaktive MS gerutscht bin.

Ich denke es kommt immer auf die tatsächlichen Ausfallerscheinungen an. Welche Form der MS man hat dürfte nicht besonders ausschlaggebend sein…

Scheint aber ja ohnehin alles je nach Sachbearbeiter ziemlich willkürlich entschieden zu werden.

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