Ich bin etwas erstaunt darüber, dass ihr die Gürtelrose-Impfung alle selbst zahlen musstet. Mir wurde die von der MS Ambulanz nahegelegt, obwohl ich gerade mal 22 bin, weil nicht ganz klar war, ob ich Windpocken hatte und als Kind nur die erste Windpocken-Impfung bekommen hatte, nicht die zweite. Ich habe die Gürtelrose-Impfung dann auch gemacht (erste Dosis in der Ambulanz, zweite Dosis beim HA) und musste beide nicht bezahlen.
Da habe ich wohl Glück gehabt.

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Ich musste die Gürtelrose-Impfung auch nicht selber zahlen. Bin 51. In dem Bericht der MS Ambulanz stand, dass diese auch gemacht werden muss. Das reichte meiner Hausärztin.

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Interessant, mir wurde sie vor der Ocrevus Behandlung, im letzten Jahr, mit 46 Jahren nicht empfohlen. Trotz Krebsvorerkrankung.

Über die Impfungen entscheidet die MS Ambulanz. Anscheinend wird das überall anders gehandhabt. Ich musste mich auch gegen Grippe und Pneumokokken impfen lassen. Ich lag ja letztes Jahr Juli mit Corona und Lungenentzündung im Krankenhaus. Dann natürlich auch Tetanus und Hepatitis. Die kontollieren auch immer den Impfausweis.

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Bis auf die Grippeimpfung alles gemacht bzw aufgefrischt.
Gürtelroseimpfung wurde nie erwähnt, ich muss natürlich auch sagen, dass
ich damals nicht dran gedacht habe zu fragen.
Durch die ausgeheilte Krebserkrankung gilt man ja zusätzlich als chronisch krank. Kann man die Impfung noch nachholen?

Ja, ich denke schon. Ich weiss nicht, wie das bei Ocrevus ist, da gibt es wahrscheinlich dann auch zeitliche Abstände. Das sind 2. Impfungen. Eine sofort. Die 2. nach 2 Monaten.

Die 2. Impfung gegen Gürtelrose soll man 2 bis 6 Monate nach der 1. bekommen . Das passt mit Ocrevus.

Ich habe die 1. Impfung im Oktober bekommen, die 2. dann im April.
Ich gehe davon aus, dass sie wirken. Wenn nicht, kann ich’s auch nicht ändern. Nebenwirkungen hatte ich keine bei der 1., obwohl sie mich in der Arztpraxis gewarnt hatten, dass die stärker sein könnten.

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Die Stiko empfiehlt Gürtelrose erst ab 60 bzw. ab 50 bei Immunsuppression. Das liegt aber vor allem daran dass sie die Empfehlund seit ewigkeiten nicht mehr aktualisiert haben. Aber der GBA der Krankenkassen geht streng nach STIKO was bezahlt wird. Abweichungen davon gibts nur wenn
A) die Krankenkasse es genehmigt (hat meine nicht mit Berufung auf Stiko)
B) die Impfung „regelwidrig“ auf Kassenkosten verordnet wird. Da kann es halt vorkommen dass der Arzt in Regress genommen wird, es also zurückzahlen muss.

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