Nein dir steht als Patient uneingeschränkte Akteneinsicht zu. Alles andere ist Wischiwaschi!

Sollte jeder mal für sich beantragen… da fällt es einem wie Schuppen von den Augen, was da für kostspielige Untersuchungen abgerechnet werden, welche nie stattfanden und vom Leistungsträger trotzdem bezahlt wurden.

Aber wer das nicht weiß, der hat halt das Nachsehen

Die Akte muss auf Antrag, da reicht be formlose Mail, dem Antragstellenden auf postalischem Wege zugesandt werden. Gegen Kostenübernahme. Also 50 Cent pro Seite und Versandkosten.

Nö, die Entscheidung wer Akteneinsicht bekommt entscheidet die Prozessordnung wenn ein Verfahren vorliegt.

Das aber nur wenn man nicht mehr selbst “Herr der Lage ist”. Da ist jedwede Prozessordnung erstmal außen vor.

Die entscheidende Frage ist ja, WARUM jemand keine Akteneinsicht bekommt…?

Sonnenblume, bewundernswert, wie stark und tapfer du vor allem deiner gesundheitlichen Situation begegnest. Viel Kraft für deinen weiteren Weg und dass alles gut ausgeht. :kissing_heart: :four_leaf_clover:

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Ja wenn Ermittlungen am laufen sind kann das einen Verzug bedeuten.
Aber das ist kompliziert und geht mit Paragraphen Dschungel einher.
Quelle: Inet
( Soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, kann die Akteneinsicht gemäß § 406 e Abs. 2 StPO versagt werden .)

Wenn man es dazu kommen lässt.

Da muss der Anwalt ran, das kostet Nerven und wühlt auf.
Beste Grüsse