Diese Bemerkung lag mir auch schon mal auf der Zunge, als ich mit der DAK telefoniert habe. Aber die Sachbearbeiterin kann ja auch nichts dafür.

Ja, ich beantrage die Befreiung jedes Jahr wieder neu, meistens schon im Herbst. Weil die Rente normalerweise zum 1.7. erhöht wird, fällt der Zuzahlungsbetrag entsprechend ein bisschen höher aus.

» Aber die Sachbearbeiterin kann ja auch nichts dafür.

Das möchte ich gerne so sehen, kann das aber nicht mehr.

Auf dem Weg bis vor das Sozialgericht in einer aktuellen Angelegenheit hätte mir die Sachbearbeiterin viel Wut erspart, wenn sie bzgl. Fachkompetenz einfach ausgestiegen wäre. Anstatt mir Pseudokompetenz und Richtlinienbefugnis vorzugaukeln.

Also ich profitiere als chronisch kranker auch von der 1% Regelung, sonst müsste ich allein für meine monatliche Medikation 120,- € im Jahr zahlen, Phjysio-Zuzahlung etc nicht eingerechnet. Da ich Grundsicherung bekomme, muss ich der Kasse aber jährlich nur ca. 80€ vorstrecken (errechnet sich aus der Grundsicherung), und dann werden Alle zusätzlichen Kosten übernommen und ich erhalte einen Befreiungsausweis für das Kalenderjahr…

dieses Geld zahle ich gerne, wenn ich dadurch das ganze Jahr keine zusätzlichen Ausgaben mehr habe. Wenn man mehr verdient, kann es fraglich sein, ob die 1% vom Bruttojahreseinkommen niedriger sind als die Zuzahlungen die man leistet.

Ich verstehe sehr gut, was du meinst. Ich habe bei Ämtern Sachbearbeiter erlebt, bei denen man das Gefühl hatte, gegen eine Wand zu rennen. Argumente, die ich vorgebracht habe, haben sie kein bisschen interessiert, was meine Wut sehr gesteigert hat.

Zum Schluss, nachdem sich ein Gericht eingeschaltet hatte, ging es plötzlich sehr schnell und es wurde in unserem Sinn entschieden, was vorher jahrelang nicht möglich war. Der neue Sachbearbeiter hat mir mehrmals versichert, er könne so nur entscheiden, weil er Beamter sei, wohl um seine vorher zuständige Kollegin zu entlasten.
Ich habe zwar nicht verstanden, was das damit zu tun haben sollte, aber darüber habe ich dann keine Diskussion angefangen.

In Bezug auf chronisch unheilbar krank:
Ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente aufgrund der Seuche, sie ist unbefristet genehmigt und dennoch kam in den ersten Jahren regelmäßig ein Schreiben der RV ob ich noch immer krank wäre, das Schreiben musste ich von Neuro gegenzeichnen lassen.
Wir haben der RV einen Schrieb geschickt, dass man froh sein müsste, wenn die Krankheit nicht schlimmer würde und auf dem gleichen Stand bleibt.
Danach wurde nie mehr gefragt ob ich immer noch nicht gesund sei.
Gruß Annne

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Kenne ich. Allerdings kann der Verein auch anderes herum, je nach eigener Interessenslage.

Als ich noch halbe Ewerbminderungsrente bekam und halbtags gearbeitet hab, habe ich jährlich eine ambulante Reha gemacht. Die DRV war dabei der Kostenträger.

Irgendwann meinten die ziemlich wörtlich “bringt bei mir nichts mehr” → Ablehnung.

Ich habe Widerspruch eingelegt. Aber ein Tribunal inkl. Patientenvertretung bestätigte die Richtigkeit der Entscheidung.

War allerdings ein guter Zeitpunkt für mich volle Ewerbminderungsrente zu beantragen. War auch nur Formsache.

Danke für den Tipp Zuzahlungsbefreiung :slightly_smiling_face:

Habe gerade eine Anfrage bei meiner AXA gestellt

"Betrifft ZuzahlungBefreiung

als GKV gibt es eine Befreiung :slight_smile:
gibt es auch bei meiner PKV?
( meine Rente beträgt nur 857€und mein PKV Beitrag 529€ und 2.600€ SB)

ich besitze : Pflegegrad 3 / GDB 90% aG,G,B,H
und wenn ja, für was gilt dann die Befreiung"

Bin echt gespannt welche Antwort ich bekomme :neutral_face: