Hallo an alle,

ich bereite mich gerade für das externe Abitur vor. Ich wollte mich mal informieren, ob es für chronisch Kranke Sozialregelungen für die Abiturprüfungen gibt?!? Weiß jemand, ob es solche gibt, und wenn ja, welche das sind, bzw. wo ich mich darüber informieren kann? Bei Google bin ich nicht fündig geworden (was meine “Hoffnung” darauf schon geschmälert hat).
Bei allen Nachteilen der MS wäre es wirklich toll, wenn ich wenigsten daraus einen Vorteil ziehen könnte g

Viele Grüße,
Mary

Hallo Mary,
das Externen-Abi ist ne ganz schöne Herausforderung - Hut ab!
Ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen:
Beim Oberschulamt (die nehmen die Prüfung doch ab?) anklopfen, die Situation, also Deine Handicaps, erklären und fragen, ob sie Dir ein Schonprogramm ermöglichen, wenn nötig, noch die entsprechenden Atteste einreichen. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden in solchen Fällen sehr zuvorkommend sind.
Sollte das ausnahmsweise nicht der Fall sein, dann erinnere sie an den Paragraphen, der die Benachteiligung von Behinderten in dieser Gesellschaft untersagt, der § wurde, ich glaub 1994 in unser Grundgesetz installiert. Dann kapere Dir noch einen von den Amsel- Rechtsanwälten, damit er Dich unterstützt. Kannst ja damit drohen, notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen.
Kleiner Tipp noch: In Freiburg i. Br. gibts ne Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die sich gemeinsam auf das Externen Abi vorbereiten, sie haben sich ziemlich gut organisiert, und auch ´n paar Lehrkräfte zur Unterstützung eingestellt. Ist vielleicht interessant, wenn Du da in der Nähe wohnst.
Ich drück Dir die Daumen!
Tilli

Hallo Tilli,

vielen Dank für Deine Antwort; Das hört sich ja schon mal sehr gut an g
Leider wohne ich nicht in der Nähe von Freiburg, gehört habe ich schonmal von der Truppe ; )
Dann mach ich mich mal gleich an eine Checkliste, was ich bei meiner \“Anfrage\” alles angeben kann g
Danke nochmal und viele Grüße,
Mary

Hi Mary
Ich hoffe, es hilft Dir wirklich weiter, erzähl doch mal, wenn sich was getan hat.

Was mich noch beschäftigt, ist dieser Satz von Dir:

“Bei allen Nachteilen der MS wäre es wirklich toll, wenn ich wenigsten daraus einen Vorteil ziehen könnte g

Wie meinst Du das denn?
Es wäre doch kein Vorteil, es wäre einfach nur fair, wenn Du die Chance hast, das Abi zu machen, wie jedes Mensch hier im Lande sie haben sollte.
LG
Tilli

Ei, Maryche, Bildung ist Ländersache und so kochen 16 Töpfe auf dem Herd.
Frag an deiner Schule nach.

Hallo Mary,

Hühnchen Anonymix, das immerzu gackern muss, wenn es ein Ei getippt hat, hat im Prinzip recht: Die Abiturprüfung sowie Sonderregelungen für Behinderte sind prinzipiell Ländersache. Du müsstest die für dein Bundesland gültige Abiturverordnung nachlesen. Hier z.B. die für Hühnchens mutmaßliches Herkunftsland Hessen:
http://abiman.de/vogon.htm#34
In § 34 findest du die Sonderregelungen für Behinderte:
\"(1) Auf Antrag ist behinderten Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern ein ihrer Behinderung angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren. Bei der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung ist auf die Behinderung der Schülerin oder des Schülers angemessen Rücksicht zu nehmen und nach dem Erlass \“Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen bei Prüfungen und Leistungsnachweisen\” (ABl 1996, S.77) in der jeweiligen Fassung zu verfahren.

(2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet gegebenenfalls nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über Abweichungen von Vorschriften für das Prüfungsverfahren im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss.

(3) Die fachlichen Anforderungen an die Abiturprüfung bleiben unberührt.\"

Prinzipiell müsstest du dich beim Oberschulamt oder bei einer Selbsthilfeorganisation erkundigen, wie du einen solchen Nachteilsausgleich beantragen musst.

Toi-toi-toi fürs Abi!
LG Alfred

Danke für eure Antworten.
@Tilli, der Satz sollte auch zum Ausdruck bringen “es wäre nur fair”. :wink:
@Hühnchen Anonymix, ich mache ja externes Abitur und bin somit auf keiner Schule.
@Alfred, ich komme aus Ba-Wü; aber selbst hier (g) muss es dann ja so eine Sonderregelung wie §34 in Hessen geben… Doch, ich denk schon :slight_smile:
Danke nochmal an euch, das stimmt mich sehr optimistisch.

Liebe Grüße,
Mary

Ei, Ei, Olfredche, im Prinzip hab ich nichts dagegen mich zum Hessen zu machen. Die sollen ja lange Messer im oder am Sack haben. Ha, ha,… -
Aber warum machst du soviel Worte? Hatte ich nicht alles geschrieben? -
Zu meiner Zeit hieß Abitur noch Reifeprüfung, selbstständig arbeiten, Hinweise und Zusammenhänge erkennen. Und somit war ich mir sicher, em Maryche weitergeholfen zu haben.
Ja, Toi-toi-toi fürs Abi!