Hallo Mary,
das Externen-Abi ist ne ganz schöne Herausforderung - Hut ab!
Ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen:
Beim Oberschulamt (die nehmen die Prüfung doch ab?) anklopfen, die Situation, also Deine Handicaps, erklären und fragen, ob sie Dir ein Schonprogramm ermöglichen, wenn nötig, noch die entsprechenden Atteste einreichen. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden in solchen Fällen sehr zuvorkommend sind.
Sollte das ausnahmsweise nicht der Fall sein, dann erinnere sie an den Paragraphen, der die Benachteiligung von Behinderten in dieser Gesellschaft untersagt, der § wurde, ich glaub 1994 in unser Grundgesetz installiert. Dann kapere Dir noch einen von den Amsel- Rechtsanwälten, damit er Dich unterstützt. Kannst ja damit drohen, notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen.
Kleiner Tipp noch: In Freiburg i. Br. gibts ne Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die sich gemeinsam auf das Externen Abi vorbereiten, sie haben sich ziemlich gut organisiert, und auch ´n paar Lehrkräfte zur Unterstützung eingestellt. Ist vielleicht interessant, wenn Du da in der Nähe wohnst.
Ich drück Dir die Daumen!
Tilli