Die Versicherungen werden mit der Diagnose erhöhte Beiträge verlangen, wenn sie denn überhaupt deinen Antrag annehmen.
Wirtschaftlich sind Kapitallebensversicherungen NICHT
Lebensversicherungen: Schutz im Todesfall und Geldanlage
Stand: 03.09.2024
Eine Lebensversicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Welche die richtige ist, hängt vor allem von der individuellen Lebenssituation ab.
Risiko-Lebensversicherung
Anders als bei der Kapital-Lebensversicherung ist bei der Risiko-Lebensversicherung nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Insbesondere Familien mit Kindern stehen oftmals vor dem finanziellen Chaos, wenn ein Partner stirbt.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann dringend erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage ermittelt.
Vorsicht Vertreter: Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risiko-Lebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, mit der gleichzeitig Geld angespart werden soll. Grund hierfür ist, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten. Für die Sicherung der Altersvorsorge gibt es allerdings rentablere Möglichkeiten.
Die Versicherer unterscheiden sich weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Also Preise vergleichen!
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen. Zum einen bietet sie finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, wenn der Versicherte stirbt. Dann wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Zum anderen ist sie ein Sparplan. Wie der Beitrag allerdings aufgesplittet wird, erfährt der Kunde nicht.
Weiterhin ist nur die garantierte Erlebensfallsumme und die garantierte Überschussbeteiligung (für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2022 nur noch 0,25 Prozent – steigt voraussichtlich für Neuabschlüsse ab 01.01.2025 auf 1 Prozent) sicher.
Da würd ich lieber ein Depot anlegen mit einem Sparvertrag auf konservative ETFs.