Hallo zusammen.
Ich brauche mal euer Schwarmwissen und eure Einschätzung…
Ich habe im August in Bayern einen Verschlechterungsantrag beim Amt gestellt.
Hatte bis Dato aufgrund ADHS einen GdB von 20 (meines Wissens nach muss da mindestens 30 gegeben werden).
Da eben das MS noch dazu gekommen ist, habe ich also mit Unterstützung des VdK den besagten Verschlechterungsantrag gestellt.
Heute kam dann die Antwort vom Amt (übermittelt vom VdK).
Ergebnis: 40
Was mich daran irritiert ist folgende Formulierung in der Begründung:
- Verhaltensstörungen, seelische Störung, organisches Nervenleiden
- Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Wirbelsäulenverformung
Bilde ich mir das nur ein oder ist dort vom MS keine Rede?
Zudem habe ich den Eindruck, dass das Schreiben in Bayern bereits fertig formuliert wurde, und hier (bin zwischenzeitlich nach NRW gezogen) nur noch in die Post ging.
Jetzt würde ich von euch gerne wissen was ihr davon haltet und ob ich Widerspruch einlegen oder erstmal Akteneinsicht erbitten sollte oder wie oder was.
Ja, 40 ist besser als 20. Aber habe dennoch irgendwie n sehr faden Beigeschmack wenn ich daran denke wie schnell das ging (laut Infos ist das Schreiben am selben Tag an dem die Unterlagen beim hiesigen Amt ankamen noch in die Post gegangen (daher auch meine begründete Vermutung mit der fertigen Formulierung)).
Schon einmal vielen Dank für eure Gedanken und Meinungen zu dieser Geschichte…