Ich plane dieses Jahr noch einen Urlaub in Kanada. Hier gibt es kein sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Die privaten Versicherungen tun sich bekanntermaßen schwer und schließen die MS als Vorerkrankung überwiegend aus. Ich habe mich an meine KV gewendet mit der Bitte um Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland.

Ich habe mich hier, auf das Sozialgesetzbuch berufen. Genau SGB 5, Paragraf 18, Absatz 3.

Habe heute von der KV die Info erhalten, das sie tatsächlich die Kosten einer ms-spezifischen Behandlung übernehmen. Zumindest in der Höhe wie sie in Deutschland entstanden wären.

Vielleicht ist das auch schon bekannt, aber ich dachte ist für den Einen oder Anderen eine kleine Hilfe.

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Hallo,
Hast Du nach einer speziellen Behandlung gefragt (z.B. Infision), oder nur allgemein für den Fall der Fälle, dass es zu einem Schub kommen könnte?
Liebe Grüße

Hi! Geht es hier um die Medikamenten Übernahme oder einer Schub Behandlung?

Hallo Tilly,

nur für den Fall der Fälle.

burgman