Hallo zusammen,
bekommt hier jemand eine Beförderung oder Leistung zur Mobilität (Krankenkasse oder Eingliederungshilfe) wenn ja, aufgrund welcher Beschwerden?
Ich habe seit Januar 24 mit dem Schwindel, Sehproblemen und Gangproblemen zu tun, seit 2 Wochen fahre ich aufgrund eines leichten Vorfalls (hatte die Schranke in nem Parkhaus gestreift. Gab aber keinen Schaden) nicht mehr selbst Auto.
Zuvor hatte ich schon gemerkt, dass ich Abstände nicht mehr gut einschätzen kann und es mich extrem anstrengt, mich auf die Anforderungen des Straßenverkehrs konzentrieren zu müssen, um das alles noch normal hinzubekommen.
Bei der Eingliederungshilfe habe ich wegen Leistung zur Mobilität gefragt (§ 83 SGB IX) und wurde abgewiesen, ich hätte keine wesentlichen Beeinträchtigungen nach dem SGB und es wäre die Krankenkasse zuständig.
Von der Krankenkasse wurde ich abgewiesen, da man Merkzeichen aG und GdB mindestens 80, oder Pflegegrad 4 bzw. 3 bei vergleichbarer Einschränkung bräuchte.
Laut meinem Neurologe kommt der Schwindel davon, an welchen Stellen bei mir die Herde sind. Ob es s ich durch Behandlung bessert weiß ich noch nicht, der Kliniktermin steht noch an. Aber ich komme so aktuell eben nichtmal selbstständig zum Arzt.
Wenn möglich fährt mich mein Partner, aber der Arbeitet eben auch und ist da nicht so flexibel. Ich habe zwar Pflegegrad 2 bekomme darüber aber aus Kapazitätsgründen keine Alltagsbegleitung. Eine Begleitung um mit Öpnv zu fahren habe ich aktuell auch nicht.
Seit 2 Wochen komme ich eben nirgendwo mehr hin und zumindest zum Arzt zu kommen wäre schon wichtig. Für den Kliniktermin nimmt mein Partner sich frei. Alternativ habe ich nach persönlichem Budget gefragt, damit ich jemanden dafür bezahlen könnte, mich zu begleiten oder mich zu fahren, aber auch das bekomme ich nicht.
Mein Arzt kann mir auch die Einschränkungen und die Notwendigkeit ohne Probleme bescheinigen, aber meine Frage wäre, welche Leistung zutrifft bzw. welche Behörde zuständig wäre?
LG Alex.