Spätestens für den KÜ-Antrag könnt man wissen wollen, was du schon bisher gegen die Spastik getan hast.
Physiotherapie kann hilfreich (aber nicht unbedingt ausreichend) sein

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War ja auch keine Antwort an dich, sondern an BrynnCurry. :wink:

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Damit ich schon fertig bin, bevor ich überhaupt den Termin wahrnehmen kann. :wink:

Okay, ist eine Überlegung wert.

Ich sollte mal mitten im heissen Juli zum MDK am anderen Ende der Stadt. Termin um 11.45.
Mit S- und U-bahn eine Stunde unterwegs. Von der U-Bahn dann noch 800 Meter durch die pralle Mittagssonne.
Als ich dort ankam, gab es nicht mehr viele Fragen zur Restleistungsfähigkeit. :wink:

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Ich bin jetzt fast ein Experte für den Online-Kauf von Medikamenten ohne Rezept. Je nach Medikament muss man es in dem einen oder anderen Land bestellen. Ich bestelle zum Beispiel einige Antibiotika in den Niederlanden. In Deutschland bestelle ich normale Medikamente. Aber die besten Angebote findet man im Ausland. Vor allem, wenn es sich um teure Medikamente handelt... Aber in Online-Apotheken in Ländern wie Großbritannien kann man alles finden. Man kann sogar Antibiotika, Medikamente für psychische Probleme oder verstärkte levitra bestellen ([https://seiengesund.de/shop/levitra/levitra-60mg/](https://seiengesund.de/shop/levitra/levitra-60mg/) ). Ich glaube wirklich, dass diese Apotheken nur legal im UK sitzen, aber sie versenden die Produkte aus anderen Ländern.

Die Arztsuche ist total nervig. Es ist von Region zu Region total unterschiedlich wie schnell bzw. ob man überhaupt jemanden findet. Ich komme aus NRW und Kanna Medics hat mir dabei geholfen, einen Arzt zu finden, der mich bei Cannabis gegen Schlafstörungen unterstützt. Seit 2 Jahren bin ich total zufrieden. Vielleicht kannst du Kanna Medics kontaktieren und sie können dich genau so gut unterstützen wie mich!

Alles Gute bei deiner Suche

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Ist dann halt Privatbehandlung und Privatrezept.

Muss man sich leisten können

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Ich hab auch keine Schmerzen, sondern Spastik /steife Beine.
Grund genug, dass mir der Schmerztherapeut (sic) erst Dronabinol und nach entsprechenden unerwünschten Wirkungen Cannabis zur Inhalation rezeptierte.

Kassenrezept.
Die KÜ erfolgte für Dronabinol, dann brauchte es nach SGB keinen neuen KÜ-Antrag bei Präparatewechsel mehr

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