Guten Tag,

Ich habe Epilepsie (seit 2015 anfallsfrei) und darf daher seit einiger Zeit wieder Auto fahren. Ich hab mal CBD Produkte ausprobiert mit einem THC Gehalt von weniger als 0,2%.
Ich merke selber, das mir das richtig gut tut und auch sehr entspannt auf mich wirkt.
Meine Frage ist, wenn mein Arzt mir ein ärztliches Attest ausstellt in dem steht, dass ich CBD Produkte mit weniger als 0,2% THC konsumieren darf wegen meiner Erkrankung, ob ich dann im Straßenverkehr (z.B im schlimmsten Fall einen Urintest der positiv anschlägt) Probleme bekomme mit der Polizei?

Lg Alexander

Kumpel, CBD kann bei manchen echt helfen, aber jeder reagiert anders drauf. Schau mal in den Amsel-Forum, da gibt’s gute Erfahrungsberichte, die könnten nützlich sein.

Berlin – Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Darauf hat die Bundes­re­gierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hinge­wie­sen. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krank­heits­fall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines can­na­bishaltigen Medikaments möglich. Wie es weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln be­ein­trächtigt sein.

Für die derzeit rund 1.000 Cannabispatienten gilt laut Bundesregierung eine Ausnahme­klausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medi­ka­tion die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Subs­tanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.

ACHTUNG:
Eine Strafbarkeit gemäß § 316 StGB droht Cannabispatientinnen und -patienten
sowie Konsumenten außerhalb einer medizinischen Indikation in gleicher Weise,
wenn sie auf Grund der Wirkung des Cannabis (auch bei jeder anderen Medika-
tion) nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug (Fahrrad oder Kraftfahrzeug) sicher zu
führen. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn wegen der Wirkung des Cannabis Aus-
fallerscheinungen vorhanden sind, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Eine
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann insbesondere in der Einstellungs- und
Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln vorliegen, abhängig
von Krankheitsbild und Therapie (Dosis, Therapiephase, Grunderkrankung, an-
dere Arzneimittel)

Klar, CBD kann bei Epilepsie echt eine Erleichterung bringen. Ich hab da auch schon Gutes gehört. Ach, und apropos coole Sachen: Kann Cannabis helfen, die Erkältung und Grippe zu bekämpfen? - Fast Buds Autoflowering Hanfsamen - die Seite hat interessante Infos dazu, wie Cannabis bei Erkältungen helfen könnte. Ist zwar nicht direkt dasselbe Thema, aber irgendwie doch spannend, wie vielseitig Cannabis sein kann. Jeder Körper reagiert halt anders, ne? Aber in Sachen CBD bei Epilepsie bin ich voll dabei, es kann echt helfen.