Hier wird gerade einiges durcheinander geworfen:
Die Hepatitis vom vergangenen Frühjahr in Essen hatte nichts mit den Encephalitis Fällen vom Herbst zu tun. Man wäre auch nur bedingt in der Lage, diese Hepatitis als direkte Auswirkung von Zinbryta zu sehen da Z. überhaupt nicht in der Leber metabolisiert wird… Hinzu kommt, dass die Patientin Tinzadinin regelmäßig einnahm und T. nachweislich eine toxische Wirkung auf die Leber haben kann.
Der Vorfall wurde zudem komplett Artikel 20 konform zeitnahe an die EMA gemeldet, was entsprechend zum Rote Hand Brief vom Juli 2017 führte. Da hat sich der Hersteller also nichts vorzuwerfen…
Steffi wird sehr wahrscheinlich als Argumentationslinie die Nachlässigkeit und Vertuschungen der folgenden Monate aufführen.
Da wurde während der ACTIMS 2017 im Oktober 2017 von Prof. Cohen die Zwischenergebnisse der EXTEND Langzeitsicherheitsstudie (bis einschl. 09.2016) zu Daclizumab vorgestellt welche besagten dass - abgesehen von ein paar erhöhten Leberwerten - keine schwerwiegenden Nebenwirkungen unter den 1300 Teilnehmern beobachtet worden wären.
Wie konnte es also dann sein, dass der Hersteller nicht einmal 5 Monate später besagte Therapie quasi wortlos aufgrund von mehreren Todesfällen vom Markt nahm? Kam alles nur “plötzlich”? Sicherlich nicht.
Tatsächlich wurden bereits in dieser Zeit die Fälle der Encephalitis offen unter therapierenden Ärzten in Göttingen und Spanien besprochen ohne dass die Pharmakovigilanz Datenbank der Bfarm zeitgleich aktualisiert wurde.
Erst Monate später wurde die Pharmakovigilanz Datenbank zwar doch noch mit einem halben Duzend Encephalitis Fällen aktualisiert: aber nur alle Fälle gleichzeitig und diese erst am 23.2.18. Also als die EMA Überprüfung nach Artikel 20 schon lange gestartet war… Da ist die Pharmakovigilanz also komplett zusammengebrochen…
Es hätte also mal eine Kontrollinstanz bei der Bfarm geben sollen, die in so einem Fall bei Biogen vorstellig hätte werden sollen um mal nachzufragen: "Wer wusste also was und wann…? Offensichtlich ist seitdem nichts passiert zum Schaden der Patienten. Wären die Encephalitis Fälle der Bfarm zeitnahe gemeldet worden, dann wären Patienten wie Steffi in der Lage gewesen aufgrund der neuen Informationslage das Medikament rechtzeitig abzusetzen.
Die Argumentationslinie ist also schlüssig und durchaus aussichtsreich. Die eigentliche Frage ist nun, wie man das Prozesskostenrisiko am Günstigsten verteilen könnte. Es sind also etwa 12 Patienten von der Encephalitis betroffen gewesen wovon 5 verstorben sind. 2 Fälle waren in Spanien, vermutlich ein paar in den USA, und der Rest in Deutschland - überwiegend in Göttingen.
Wie kommt man nun an die verbliebenen 5-7 deutschen Patienten bzw. Angehörigen? Am einfachsten wohl über die MS Ambulanz der Uni Göttingen - sofern diese Patienteninfos herausgeben würde. Ansonsten vielleicht eine Annonce in einer Göttinger Tageszeitung (?) Es gibt in einem Nachbarforum noch einen Neurologen a.D., der persönlichen Kontakt mit der Neurologie an der Uni Göttingen hat, aber ob er hier helfen kann ist fraglich…
Letztlich bleibt der Weg über eine US Kanzlei die die Prozesskosten übernehmen würde für einen Anteil der verhandelten Schadenssumme. Daher mein Vorschlag mit der Kontaktaufnahme…