Hallo zusammen, gerne würde ich mir ein Elektromobil anschaffen. Bei unter 6 KM/H darf ich ja nur dort fahren, wo auch Fußgänger unterwegs sind, nicht auf reinen Fahrradwegen? Wie ist das? Hat da jemand Erfahrungswerte? Danke.
Ich weiß nur, dass wenn das Teil ein Versicherungskennzeichen (15 km/h) Du die Straße benutzen musst. Kein Radweg.
Uwe
Ich habe auch so ein Fahrzeug. Mit einem bis-zu-6-kmh-Fahrzeug fahre ich nur auf Fußgängerwegen. Oft auch auf sehr wenig befahrenen Straßen, die ich gut kenne, und fahre an die Seite, wenn dann doch mal ein Auto kommt. Das klappt gut.
Auf Radwegen fahre ich nicht. Radfahrer sind wesentlich schneller als ich und ich behindere mit dem langsamen Vehikel den Verkehrsfluss.
Die Straßenverordnung sieht so weit ich weiß vor, daß man mit den bis-6-kmh-Fahrzeugen nur im Fußgängerbereich unterwegs ist.
StVO hin oder her, ich fahre mit meinem 13 km/h E-Rolli weiter auf dem Gehweg. Habe nicht vor, mich a6f der Strasse schreddern zu lassen
Diese Information ist falsch!
Wo dürfen Sie mit einem Krankenfahrstuhl laut StVO fahren?
Einen Krankenfahrstuhl mit Elektro-Motor (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist darüber hinaus das Fahren auf Gehwegen erlaubt, wenn dabei die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An Zebrastreifen muss den Personen auf einem solchen Elektromobil Vorrang eingeräumt werden.
*Quelle: Krankenfahrstuhl - Führerscheinfreie Fahrzeuge 2024
Ein Rollstuhl mit Versicherungskennzeichen ist ein Krankenfahrstuhl.
(Achtung Witz)
Mag vielleicht doch sein, dass das für die Fußgängerzone nicht gilt. Die Polizei kann einen anhalten und die Weiterfahrt untersagen. Dann darf man nur zu Fuß weiter.