Da ich im Juni 66 Jahre alt werde, geht meine bisherige Erwerbsminderungsrente zum 1.06. in die Altersrente über. Den Antrag habe ich heute denkbar unspektakulär am Telefon gestellt, so einen Termin muss man allerdings vorher mit der DRV vereinbaren. An der Rentenhöhe ändert sich nichts, das wurde mir bereits gesagt. Die Altersrente kann im Einzelfall höher, muss aber mindestens so hoch sein wie die Erwerbsminderungsrente.

Der Sachbearbeiter hat mich dann noch auf eine zum 01.07. 2024 in Kraft tretende Erhöhung hingewiesen. Sie beträgt in meinem Fall 7, 5%.

Ziemlich kompliziert, wie immer bei der Rente, aber die DRV prüft ohnehin von Amts wegen den Anspruch, man muss also keinen Antrag stellen.

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Danke für die Info, meinst du man muss einen Termin für das Telefonat vereinbaren? Damit die die passenden Unterlagen vorliegen haben?
Der Begriff „papierloses Büro“ ist noch nicht in der DRV angekommen, was…!?

Ja, man muss einen Termin vereinbaren, ich habe das Anfang Januar gemacht. Der Antrag auf Altersrente kann frühestens drei Monate vorher gestellt werden, das war bei mir heute.

Die Altersrente ist unter Umständen höher, falls die EU-Rente rückwirkend bewilligt wurde und gleichzeitig Krankengeld bezogen wurde.

Bei der Bewilligung der EU-Rente werden zwar die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung vom Krankengeldbezug an den Versicherten erstattet, die Kassenbeiträge zur Rentenversicherung bleiben aber beim Rententräger und je nach Dauer und Höhe des Krankengeldbezuges erhöht sich die Altersrente, da bei der Erstfestsetzung nur die Entgelte bis Rentenbeginn berücksichtigt werden.

Ich drücke die Daumen

Johanna

Meine volle EM Rente war um einiges höher als die Regel Altersrente.
Muss man individuell berechnen lassen.

Uwe