Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieses Jahr steht der Verlängerungsantrag an.
Stimmt folgende Information?: Wenn die volle EU-Rente in eine Teil-EU-Rente umgewandelt wird, erhalte ich trotzdem so lange weiterhin die volle Rentenhöhe ausbezahlt, bis ich einen Job gefunden habe. (Info vom VDK)
Wer hat Erfahrung?
Bin gespannt auf eure Infos.
Grüße von Lena