Hallo,

ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieses Jahr steht der Verlängerungsantrag an.
Stimmt folgende Information?: Wenn die volle EU-Rente in eine Teil-EU-Rente umgewandelt wird, erhalte ich trotzdem so lange weiterhin die volle Rentenhöhe ausbezahlt, bis ich einen Job gefunden habe. (Info vom VDK)
Wer hat Erfahrung?

Bin gespannt auf eure Infos.

Grüße von Lena

Hallo,
warum Informierst du dich nicht bei der Rentenversicherung,da hast du es aus erster Hand.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Ich frage meinen Briefträger ja auch nicht wie das Wetter morgen wird.

Grüße,
TOM2

Hi Tom,
herzlichen Dank :slight_smile:
für deinen Klugscheißer-Tip
Lena

hallo Lena,
beziehst Du eine Rente wegen voller Erwerbsminderung? solltest Du in Deinem Restleistungsvermögen in Deinem Verlängerungsverfahren nun höher eingestuft werden, dann hast Du evtl. nur noch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung… das heißt aber nicht, dass die dann warten, bis Du anderweitig abgesichert bist und nen Job hast

auf der anderen Seite schauen die aber genau hin, wenn Du eine Rente beziehst und dann einen Job aufnimmst…dann muss geprüft werden, ob Du vielleicht wieder neu einzustufen bist und evtl. Deinen Anspruch verlierst oder ob Du zumindest die Hinzuverdienstgrenzen überschreitest

hoff ich konnt ein wenig helfen…ansonsten frag einfach …

lieben Gruß vom Murmel

hallo murmel,

wie jetzt … ?
erst mal: “ja”; ich beziehe eine rente wegen voller erwerbsminderung.
das, was du schreibst verstehe ich so: bei umwandlung in eine rente wg. teilweiser erwerbsunfähigkeit bekomme ich auch nur die entsprechende teilrente ausbezahlt - und nicht wie lt. vdk-info so lange die volle rente weiter gezahlt, bis ich einen job gefunden habe.
habe ich dich richtig verstanden?
wie sicher bist du da?

wäre schön, wenn du dich noch mal meldest.

grüße von lena

hallo Lena,

wenn Du eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bekommst und diese Befristung läuft ab, wird ja geprüft bei einem Weitergewährungsantrag, ob der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch weiterhin besteht…dann musst Du wahrscheinlich einen erneuten Gutachterbesuch hinter Dich bringen… aufgrund dieser ärztlichen Untersuchung wird dann geprüft, ob die Rente auch nach Ablauf der Befristung weitergezahlt wird… also wenn Du den Anspruch z.B. bis zum 31.03.2008 hast und die stellen fest, dass Du weiterhin voll erwerbsgemindert bist, dann erhältst Du ab 01.04.2008 weiterhin Deine Rente…stellen die aber fest, Du bist nicht mehr voll erwerbsgemindert, dann fällt ab 01.04.2008 der Anspruch ganz weg oder die zahlen Dir bei einer teilweisen Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung…

konnt ich das irgendwie erklären? ??? gruß vom murmel

Hallo Murmel,

danke, für deinen nochmaligen Erklärungsversuch.
Von dem was du beschreibst bin ich auch ausgegangen, bis mir beim VDK etwas anderes gesagt wurde.

Du hast mir noch nicht verraten, ob du das glaubst oder ob du das definitiv weißt.

Ich werde jetzt doch noch weiter recherchieren.

Gruß Lena

Hallo Lena,

ich bearbeite diese Rentenanträge jeden Tag…

der Rentenversicherungsträger ist nicht daran interessiert, Deine finanzielle Absicherung zu finanzieren…denen ist die Tatsache, ob Du gleich im Anschluss an Dein Wegfall des Rentenanspruches einen neuen Job hast, ziemlich egal…

die gucken nur: Hat die Versicherte einen Anspruch oder nicht… und wenn Du keinen mehr hast, dann ist das ganz allein Dein Ding, zu sehen, woher Du Geld bekommst…

wie gesagt, ich bin beruflich damit unterwegs und erteile jeden Tag Ablehnungs-und Bewilligungsbescheide…

liebe Grüße

Hallo Murmel

ich klinke mich nun einfach in die Diskussion mit einer Frage ein.
Bei mir läuft auch eine Verlängerung der EU Rente. Wenn, ich zitiere: die nur gucken Hat er einen Anspruch oder nicht, dann frag ich mich wenn eine dokumentierte Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu lesen ist, warum wird dann ein Gutachter eingeschaltet? Kostet es denn nicht zusätzlich unnötig Geld? Ist bei mir der Fall. MS, inzwischen Rolli und in einer Skala um 2.5 Punkte schlechter innerhalb eines Jahres.
Dann noch eine Frage, ohne dir nahezutreten. Ich habe gehört dass diese Bewilligungen von Ärzten oder von Personen mit Ärztlichen Kenntnissen bearbeitet werden. Ich denke wenn es dementsprechende Krankheitsbilder sind dann sollte man die Krankheitsbilder kennen. Oder?
liebe Grüße

hallöle

ich bin nur n einfacher Sachbearbeiter…die medizinischen Dinge wertet der Arzt aus…und wenn der Arzt uns sagt, wir müssen einen Gutachter beauftragen, dann müssen wir das tun…egal, was wir denken, denn Medizin sollte man schon studiert haben, um eine Einstufung vornehmen zu können…
ich kann also nur sagen, wie das Verwaltungsverfahren läuft und nicht warum Ärzte so oder so entscheiden…und ohne eine medizinische Entscheidung kann kein Anspruch abgelehnt oder bewilligt werden…

bin ich entlastet? :))

Hallo Murmel,

also viielen Dank, für das nochmalige Antworten.

… es wäre ja auch zu schön gewesen …

Lieber Gruß
Lena

Hi Murmel

muß lächeln. Ja du bist entlastet und meine Frage hast du fachmännisch beantwortet. Danke. Dann hoffe ich nur dass alles gut geht und die Ärzte so und nicht so entscheiden.

Grüßle