Hallo zusammen,
da ich den Schwerbehinderten Ausweis wegen MS mit 80% habe, bräuchte zum Auto parken eine zusätzliche “Parkbegründung”

Wenn ich das mit den Markenzeichen **aG ** stellen würde, könnte ich da auch Schwierigkeiten mit meinem Führerschein kriegen?

(Mein linker Fuß ist etwas angeschlagen und streift beim gehen mit den Walking Stöcken ----- es ist auch ein Automatik Getriebe )

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Adam

Ich hatte beim Umstieg von G auf aG keine Probleme mit dem Führerschein bekommen, war kein Thema.

Ist aber auch schon einige Jahre her…
Wie die Behörden heute vernetzt sind weiß ich nicht. Ist bestimmt regional unterschiedlich…

Ich würde da mal einen “Lockvogel” vorschicken, der bei den involvierten Behörden die Lage checkt. :sunglasses:

LG
Uwe

Hallo.

Nein.

Du solltest aber nichts (leichtfertig) mit mangelnder Alltagskompetenz begründen. Dann ist der Lappen sehr wahrscheinlich weg. Das gilt übrigens auch und gerade für die Beantragung eines Pflegegrads.

PS:

Garantiert nich! Es zählen die Einschränkungen.

Auch bei dem Antrag Pflegegrad 3 mit MDK-Besuch damals war der Führerschein kein Thema…
Kann heute, wie zuvor gesagt, aber durchaus anders laufen…

Uwe

Alltagskompetenz ist u.a. sich orientieren können, links/rechts unterscheiden können etc. .

PS: Ich bin auch mit Pflegegrad 3 noch eine Weile Auto gefahren.
Der Hinweis mit der Alltagskompetenz kam übrigens ursprünglich von einer Gutachterin vom MdK.

Alltagskompetenz---- ist sehr breit aufgestellt???
Was muss hier beachtet werden?

,Gruß
Adam

Du schreibst:
“Mein linker Fuß ist etwas angeschlagen und streift beim gehen mit den Walking Stöcken ----- es ist auch ein Automatik Getriebe )”

Die Frage ist, ob dies überhaupt für ein “AG” reicht.

Per Definition muss das
Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich.

In meiner Region sind die Versorgungsämter sehr, sehr pingelig geworden und mir sind einige Fälle bekannt, da wurde das Merkzeichen Ag erst bewilligt, wenn die Restgehfähigkeit gegen Null tendierte.

Ich glaube, dass Du die Begrifflichkeit “Alltagskompetenz” in der Verwendung der Krankenkasse, MDK und Ärzteschaft falsch verstehst.

Es geht um kognitive Einschränkungen, die Dich ggf. hilflos machen. Da ist die Art nicht entscheidend.

Wegen einem leicht schleifenden Fuß kann ich mir nicht vorstellen, dass du das bekommst?

Das erhalten Leute die vlt nicht weit gehen können und/oder einen Rolli usw benötigen?