Hallo, da ich hier im Forum neu bin möchte ich mich zuerst kurz vorstellen.
Ich bin 49 Jahre alt (männlich) und seit 31 Jahren an MS erkrankt.
Seit letztem Jahr hat sich die Parese meines rechten Beins leider so weit verschlechtert, so dass ich nur noch wenige Schritte mit einem Gehstock zurücklegen kann. Für alles andere benötige ich inzwischen einen Rollstuhl.
Nun mache ich mir aktuell Gedanken über eine Anpassung meines Autos an meine Behinderung. Ich kann zwar noch Auto fahren, habe aber Bedenken, ob ich in einer Notsituation schnell genug auf dem Bremspedal wäre. Es gab noch keine Situation, an der ich nicht schnell genug reagiert hätte, aber ich möchte es auch nicht darauf ankommen lassen. Ich hatte mir schon in weiser Voraussicht ein Automatikfahrzeug zugelegt, so dass die Anpassung technisch möglich wäre. Ich habe mir verschiedene Möglichkeiten angeschaut und mich für eine Handbedienung von Gas und Bremse, wie sie z.B. von der Firma “Veigel” anbietet, entschieden. Ich habe mir schon ein Angebot von einer Umbaufirma geholt, doch habe ich dort die Info bekommen, dass ich zuerst eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde machen muss, auch werde ich verpflichtet ein medizinisches und ein TÜV Gutachten anfertigen zu lassen. Ausserdem muss ich eine Prüfungsfahrt nachweisen und eventuell noch Fahrstunden absolvieren.
Ich zögere nun etwas mit dem Schritt mich an die Fahrerlaubnisbehörde zu wenden, denn im Prinzip kann mir ja sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden und wenn ich Pech habe dauert es ziemlich lange, bis ich alle Bedingungen der Behörde erfülle, unter denen ich die Fahrerlaubnis (mit Eintragungen in den Führerschein) wieder bekomme. Da ich seit einiger Zeit berentet bin und im Prinzip alle Wege auch mit ÖnPV erreichen kann, muss ich den Umbau selbst finanzieren, was aber glücklicher Weise kein großes Problem darstellt.
Bevor ich jetzt also irgendwelche Amtsschimmel aufscheuche, würden mich eure Erfahrungen interessieren.
Danke !

man sollte, soviel ich weiß muss man aber nicht.

im falle eines unfalls könnte die fahrfähigkeit dann angezweifelt werden - und du müsstest via mpu deine fahrfähigkeit beweisen. oder du machst gleich deine untersuchung - mit der gefahr die fahrerlaubnis zu verlieren und der dann vermutlich zeitlich begrenzten neuen fahrerlaubnis (nachuntersuchung) - im falle eines unfalls wärst du aber versicherungsrechtlich auf der sicheren seite.

entscheiden über die pro und contra musst du selbst

man sollte, soviel ich weiß muss man aber nicht.

im falle eines unfalls könnte die fahrfähigkeit dann angezweifelt werden - und du müsstest via mpu deine fahrfähigkeit beweisen. oder du machst gleich deine untersuchung - mit der gefahr die fahrerlaubnis zu verlieren und der dann vermutlich zeitlich begrenzten neuen fahrerlaubnis (nachuntersuchung) - im falle eines unfalls wärst du aber versicherungsrechtlich auf der sicheren seite.

entscheiden über die pro und contra musst du selbst