In Windsheim hab ich einen kennengelernt, der eine Krebsop im Kopf hinter sich und wollte unbedingt wieder Autofahren. Aber das ist 10 Jahre her…
Ich fahr nur noch innerhalb vom Ort, weil ich meinen Bleifuß kenne und auch nur dann wenn ich mich gut fühle…
Ok versägen an der Ampel muß trotzdem sein. Aber dann fahr ich brav und meide den Berufsverkehr…

Ich bin mir bewußt, daß mein Sehnerv langsamer wird. Bei Corti streike ich und fahr Taxi an der alten Spinnerei ist die Hölle los… Das ist zu gefährlich

Liebe Grüße aus Ofr
Idefix

Nun zur Frage:
Wer macht denn das, außer es ist verordnet

Die Diagnose Multiple Sklerose bedeutet nicht automatisch, dass Betroffenen die
Fahrtauglichkeit abgesprochen wird und der Führerschein abgegeben werden muss. Da

die Krankheit bei jedem Patienten anders verläuft und verschiedene Symptome
aufweist, die im Leben unterschiedlich ausgeprägt sein können, muss immer der

jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
Als MS-Erkrankter sind Sie selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich

und andere im Straßenverkehr nicht gefährden.
Das sagt ja eigentlich alles…… Habe ich bei einer Versicherung gefunden.

Schaue mal bei Paps seinen Beitrag nach.

Hi DaumenHoch,

ganz allgemein gilt, dass man nur dann Autofahren darf, wenn man sich auch körperlich dazu in der lage fühlt, also auch mal den Wagen stehen lassen muss, wenn es einem nicht gut geht.

Egal ob man nur erkältet ist oder MS hat.

Das ganze nennt sich Eigenverantwortung.

Wenn was passiert und irgendwas davon kommt zur sprache, musst du im nachhinein nachweisen, dass der gesundheitliche Aspekt nicht Unfallursächlich war.

Ich muss beruflich auch alle 5 Jahre zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung.

Bisher gab es keine Probleme und die wissen von der MS. Mein Vorteil ist auch, dass ich unterwegs auch Pausen manchen kann, wenn es mir zuviel wird.

Ansonsten heißt es, blos nicht den Führerschein verlieren, denn dann können Auflagen gemacht werden, die selbst für gesunde schwirig zu erreichen sind. Vor allem, wenn man noch das ein oder andere MS Medikament nimmt, dass die Fahrtauglichkeit beeinflussen könnte.

Grüße
Lucy

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hmmmm …

dann wäre die Fahrtauglichkeit eines MS-Light-Patienten mit Kribbeln am linken Knie aber dafür 5 x 1500 mg Kortison intus und dem großen P in den Augen aber auch zu beurteilen, während der Tetraplegiker mit einem astronomisch teuren Vanumbau für über 100.000 Euro und dem Reaktionvermögen einer Schlaftablette …

So wird das nix!

Es bleibt bei der Tatsache, dass Fahren mit MS immer eine Grauzone ist und ein Gutachten nur am Tag des Gutachtens gut ist. Eine Versicherung wird bei reinen Blechschäden immer sehr kulant sein, aber bei einem entgleisten Castortransport den jeweilig verusachenden MS-Patienten am nächsten Ast aufknüpfen.

Oh, hab ich jetzt wieder die deutsch-technokratische Omnipotenzbürokratie in Frage gestellt. Das tut mir aber leid.

und wie ich aus eigener Erfahrung lernen mußte, als MS-Patient stellt man besser keine Fragen und geht keinem auf die Nerven. :wink:

Merci :slight_smile:

“und wie ich aus eigener Erfahrung lernen mußte, als MS-Patient stellt man besser keine Fragen und geht keinem auf die Nerven. ;-)”

Haha, das kann ich auch selbst bestätigen! :stuck_out_tongue:

Wollte die Gesetzsprechung nur mal so weiterspinnen

Hallo,

Ich kenne es ach so wie Paps es beschrieben hat.

2016 in der Reha hat man mir gesagt, dass nach jeder neurologischen Erkrankung und bei MS nach jedem Schub ein Fahreignungstest gemacht werden muss. Ich habe ihn in der Reha gemacht und nach dem 2. Anlauf (Verlängerung der Reha) dann ach bestanden.
Wiederholt nach nem Schub habe ich ihn aber nicht.

Wenn man in der Reha diesen Test gemacht und nicht besteht, wird man darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall der Versicherungsschutz verfällt etc.
Macht man diesen Test/Gutachten bei der DEKRA, sind diese berechtigt den Führerschein einzubehalten.

Dem ist nichts hinzuzufügen .

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 geregelt.

5 Jahre ist da schon ein größer Zeitraum. Das betrifft nicht nur Mitarbeiter der Firmen sonder auch Fahrer von z.B. Gabelstapler, Baumaschinen etc. Und auch Mitarbeiter in Mess und Kontrollwarten z.B. In Chemiefabriken und Atomkraftwerken, Leitständen der Verkehrsüberwachung und ähnlichem.

Paps

Dem ist nichts hinzu zu Fügen.

Paps

Hi Paps,

die Frist legt der Arzt fest und empfielht sie dem Arbeitgeber.

G25 (Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeit) heißt nichts anderes als eine Untersuchungs- und Beratungsempfehlung, die ist nicht verbindlich und je nach dem was der Arzt für Notwendig hält, macht er an Untersuchungen.
Und je nach Auftrag an den Arzt, bekommt der Arbeitgeber nur mitgeteilt, dass der Mitarbeiter vor Ort war, aber nicht das Ergebnis der Untersuchung.

Ein echtes Gutachten ist das zwar nicht, aber ein kleiner Anhaltspunkt.

Denn am Ende muss ich je nach Tagesform entscheiden, was ich mir zutraue und was nicht.

Grüße
Lucy

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Die G25 Untersuchung ist so viel ich weiß eine Untersuchung die der Arbeitgebern haben will. Bei mir alle 3 Jahre. Dem Arzt ist auch egal ob ich MS oder Schlaganfall hatte. Um dies zu bestehen, braucht man eigentlich nur gerade laufen zu können, Hören und sehen können. Und wer hat, den Zucker eingestellt. So steht es aber auch in den untersuchungs- Kreterin der G25 Untersuchung. Aber warum soll man es dem Arzt nicht sagen. Habe doch nichts zu verheimlichen. Aber ich glaube das hier bringt den Adrian nicht wirklich weiter.

Lucy, Paps,

jmd der wie ich nicht mehr arbeitet sollte eine hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit zeigen.
Man kann in der Gegend in der man wohnt den Verkehr. Ob ich mich hinters Steuer setze ist abh von
Tagsform
Verkehrssituation
Tageszeit.
Bei Dunkelheit fahr ich idR nicht, lange Strecken schon lange nimmer.
Das kann ich einschätzen und sonst keiner und ich muß ehrlich zu mir selbst sein. Da hab ich meine maßlose Selbstüberschätzung ziemlich im Griff.

Selbstverantweortung für andere und für mich…

Idefix

So soll es sein…

Die G25 hat nichts mit dem Fall zu tun, nur weil jemand in diesen Threads geschrieben hat, das er oder Sie sich so Absichert und kein Verkehrmedizinisches Gutachten machen müsste.

Bei Adrian ist das anders. Der Lappen ist weg. Und nun muss er durch die Mühlen des Amtsschimmels.

Er bekommt Auflagen die er erfüllen muss. Wenn erpicht hat, dann müssen alle 1 bis 2 Jahre ein neues Gutachten vorlegen und das tun, was die Behörde verlangt. Die sitzen auch am längeren Hebel.

Und die TÜV Prüfer sind schon ok. Er muss halt einen guten Eindruck machen, dann klappt das schon. Andere Behinderte müssen auch diesen Weg gehen.

Paps

Vielleicht nimmt Adrian mal Kontakt mit einer Fahrschule für Behinderte Kontakt auf wie in HD Paravan, die haben Fahrschulwagen mit UMBAUTEN UND Fahrlehrer, die sind gut informiert.

In Berlin wird es auch jemanden geben, muss man sich umhören. Und die kennen auch die Prüfer.

Nur mal so als Tip.

Paps

Hallo Adrian,

Wenn du Angst vor dem Sachveständigen hast solltest du zunächst ein FahrFitnessCheck mit einem ADAC akkreditierten Fahrlehrer machen und dann - nach wahrscheinlich positivem Ausgang - gemeinsam mit ihm überlegen, wie das ihr das Sachverständigengutachten am einfachsten einholt. Vielleicht kennt er ja einem Sachverständigen im Raum Berlin, der dir in dieser Situation Helfen kann.

http://www.berlin-sicher-mobil.de/angebot-senioren.bsmp44.htm

Viel Erfolg!

Hallo mir fällt nur meine eigene Geschichte hierzu ein!
Ich bin mittlerweile 64 Jahre alt habe seit 1997 die MS diagnostiziert bekommen!
Hatte bisher viel Glück! Nur 3 Schübe gehabt den letzten 2003 danach in den secondär progrienten Verlauf gewechselt!
Habe seit 1981 einen Taxischein der alle 5 Jahre verlängert werden muß! Jetzt ist es wieder einmal soweit! Ich ging nach anraten meines Taxichefs zu einem mir unbekannten Arzt! Zuerst habe ich alle Untersuchungen (Augen und Reaktionstests) super bestanden. Danach kam der Arzt und stellte aufgrund meiner beiden Gehhilfen nach einer Nachfrage um welche Erkrankung es sich bei mir handelt fest, daß er mir das dritte Schreiben nicht aushändigen darf! Er meinte nur das würde bei mir mein Neurologe machen! Ich dann sofort zum Neurologen gefaheren (Schreiben sofort abgegeben)! Dieser meinte daraufhin über Arzthelferin mitgeteilt er sei kein Verkehrsarzt das könne er nicht machen! An wen soll ich mich jetzt in meiner Verzweiflung wenden? Bei mir hängen 2 Jobs auf der Kippe!
Grüße Tommy

Leider sehr viel Halbwissen hier. Haltet euch hier dran und dann ist gut.

Autofahren mit MS: Sicher im Straßenverkehr | Mein Alltag mit MS.

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