Hallo ihr Lieben,
ich habe seid 18 Jahren MS und jetzt ein Problem.
Ich musste vor zwei Jahren meinen Führerschein wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben. Ich weiß, das war dumm und ich bin in der Zeit um so viel Erwachsener geworden!

Jetzt habe ich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und die wollen aufgrund der Multiple Sklerose (GdB 50), dass ich einen Sachverständigengutachten einhole das ich TROTZ der MS Autofahren kann!
Btw ja kann ich! Letzer Schub 2 Jahre her und ich habe eigentlich immer nur neuralgische Schmerzen im Nacken&Schulter und Kribbeln im rechten Arm.

Jetzt zu meiner Frage: Hat schon jemand Erfahrungen mit solchen Sachverständigen im Raum Berlin? Muss ich mir sorgen machen, dass der Sachverständige absolut gegen mich ist und mich einfach nicht auf die Straße lassen will?

Ich hätte mit allem gerechnet MPU oder sowas aber, dass die Stress machen wegen der MS war ein Schlag ins Gesicht!

musste ich meinen Führerschein wegen 0,51 Promille

Hallo Adrian,

was jetzt, zu schnell oder 0,51 %o?

Bist du zu einem Sachverständigen bestellt oder sollst du ein Gutachten vorlegen? Für Zweiteres ist eine gute Möglichkeit mit deinem Neurologen zu sprechen und zu fragen ob er vielleicht nicht ohnehin schon als Sachverständiger tätig ist oder zumindest einen kennt.

Grundsätzlich stehen die Gutachter in der Regel einem ZNS-Patienten eher skeptisch gegenüber und sehen das Thema etwas neutraler als Behindertenverbände und Fahrzeugumbauer, die übrigens auch oft ein guter Ratgeber in Sachen Gutachter sind.

hallo adrian,

ich hatte 2012 eine gehirnbiopsie, mit anschl. nachblutung und hemiparese.
damals war ich wochenlang in reha.

ich durfte damals aufgrund der kleinen op und der ms, 6 monate nicht auto fahren.
stand leider im entlssungsbericht der reha drin.

außerdem sollte ich zum tüv, was ca.450€ kostete, um mein fahrverhalten überprüfen zu lassen.
ich habe als alternative mir eine fahrschule gesucht, und bin 1,30 std mit einem fahrlehrer durch
die gegend gefahren, das kostete etwa 100€ .

bei mir hat das nie einer kontroliert, fahre nach wie vor, ohne probleme auto.
der tüv war mir einfach zu teuer, und ich habe es nicht eingesehen.

vielleicht gibt es für dich auch eine billigere alternative?

viel erfolg + das es nicht so teuer wird!

Meines Wissens nach darf dir eine Fahrschule bestätigen das Du fahren kannst. Und dann noch einen Brief vom Neurologen, sollten reichen. Aber musst Du den nicht sowieso komplett neu machen ?? Wenn Du ihn neu

Beantragen muss, war er länger wie 3 Monate weg. Oder ??

In der Führerschein erlaubnisverordnung steht was und wer da Handlungsbedarf hat.

Nach einer schweren Erkrankung wie Schlaganfall, Herzinfarkt etc. Muss man seine Fahreignung nachweisen.

Wenn früher der Hausarzt gesagt hat, Jupp du kannst wieder fahren galt das und wenn was passierte hatte der Hausarzt mind. eine Mitschuld, wenn was passierte.

Heute gilt man läßt sich bei einem Neurologen, Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, ein Verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen. Der Mediziner darf nicht der Gleiche sein, der auch den Patienten behandelt. Oft gibt es in der Praxis einen Kollegen oder Kollegin die auch die Zulassung für Verkehrsmedizin haben, dann dürfen die das machen.

Die Kosten dafür betragen in der Regel 350 bis 500 € die man privat vorab bezahlen muss.

Wenn man eine Behinderung hat muss ein Fahrtechnisches Gutachten ( Fahrprobe mit Fahrlehrer
und TÜV Gutachter) mit dem TÜV gemacht werden. Der legt fest, welche Einrichtungen und zusätzliche Einbauten notwendig sind. Vorraussetzung ist ein schon vorhandener gültiger Führerschein.

Ich weiß, das viele nach Erkrankungen sich wieder ans Steuer setzen, ohne ein Verkehrsmedizinisches Gutachten gemacht zu haben, denn “man kann ja fahren”.
Aber das ganze hat ja noch die Versicherungs Rechtlichen Fragen. Was ist wenn ein schwerer Unfall passiert und es Kommt irgendwie raus das da vor eine schwere Krankheit war? Dann verliert man evtl. Den Versicherungsschutz und vor Gericht kann man zu Geldstrafe und Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

Paps

Hallo Paps, Ach, da habe ich ja Glück. Mache das Gutachten in der Reha. Und die RV zahlt

Ja in der REHA geht das auch manchmal so z.B. In Bad Windsheim.

Überall wird das nicht gemacht ausden unterschiedlichsten Gründen.

Meiner Meinung gehört das immer dahin. Ich habe von der Firma für Außeneinsaetze einen PKW gestellt bekommen den ich für meine Arbeit brauchte und da meine ich das die RV das auch bezahlen müsste. Da ich sonst ja nicht meine Arbeit machen könnte.

Gruß Paps

“Nach einer schweren Erkrankung wie Schlaganfall, Herzinfarkt etc. Muss man seine Fahreignung nachweisen.”

Prinzipiell gehört hier MS auch dazu und eigentlich müsste jeder MSler konsequent (alle paar Jahre) Fahrtauglichkeitsprüfungen machen.

Das bringt mich zur Frage, wie sehr ist man als MSler prinzipiell versichert wenn man nicht beim Amtsarzt war.


Hatte ich jetzt noch nie so betrachtet.

Gesetzlich ja und wie wir so schön wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In Windsheim hab ich einen kennengelernt, der eine Krebsop im Kopf hinter sich und wollte unbedingt wieder Autofahren. Aber das ist 10 Jahre her…
Ich fahr nur noch innerhalb vom Ort, weil ich meinen Bleifuß kenne und auch nur dann wenn ich mich gut fühle…
Ok versägen an der Ampel muß trotzdem sein. Aber dann fahr ich brav und meide den Berufsverkehr…

Ich bin mir bewußt, daß mein Sehnerv langsamer wird. Bei Corti streike ich und fahr Taxi an der alten Spinnerei ist die Hölle los… Das ist zu gefährlich

Liebe Grüße aus Ofr
Idefix

Nun zur Frage:
Wer macht denn das, außer es ist verordnet

Die Diagnose Multiple Sklerose bedeutet nicht automatisch, dass Betroffenen die
Fahrtauglichkeit abgesprochen wird und der Führerschein abgegeben werden muss. Da

die Krankheit bei jedem Patienten anders verläuft und verschiedene Symptome
aufweist, die im Leben unterschiedlich ausgeprägt sein können, muss immer der

jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
Als MS-Erkrankter sind Sie selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich

und andere im Straßenverkehr nicht gefährden.
Das sagt ja eigentlich alles…… Habe ich bei einer Versicherung gefunden.

Schaue mal bei Paps seinen Beitrag nach.

Hi DaumenHoch,

ganz allgemein gilt, dass man nur dann Autofahren darf, wenn man sich auch körperlich dazu in der lage fühlt, also auch mal den Wagen stehen lassen muss, wenn es einem nicht gut geht.

Egal ob man nur erkältet ist oder MS hat.

Das ganze nennt sich Eigenverantwortung.

Wenn was passiert und irgendwas davon kommt zur sprache, musst du im nachhinein nachweisen, dass der gesundheitliche Aspekt nicht Unfallursächlich war.

Ich muss beruflich auch alle 5 Jahre zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung.

Bisher gab es keine Probleme und die wissen von der MS. Mein Vorteil ist auch, dass ich unterwegs auch Pausen manchen kann, wenn es mir zuviel wird.

Ansonsten heißt es, blos nicht den Führerschein verlieren, denn dann können Auflagen gemacht werden, die selbst für gesunde schwirig zu erreichen sind. Vor allem, wenn man noch das ein oder andere MS Medikament nimmt, dass die Fahrtauglichkeit beeinflussen könnte.

Grüße
Lucy

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hmmmm …

dann wäre die Fahrtauglichkeit eines MS-Light-Patienten mit Kribbeln am linken Knie aber dafür 5 x 1500 mg Kortison intus und dem großen P in den Augen aber auch zu beurteilen, während der Tetraplegiker mit einem astronomisch teuren Vanumbau für über 100.000 Euro und dem Reaktionvermögen einer Schlaftablette …

So wird das nix!

Es bleibt bei der Tatsache, dass Fahren mit MS immer eine Grauzone ist und ein Gutachten nur am Tag des Gutachtens gut ist. Eine Versicherung wird bei reinen Blechschäden immer sehr kulant sein, aber bei einem entgleisten Castortransport den jeweilig verusachenden MS-Patienten am nächsten Ast aufknüpfen.

Oh, hab ich jetzt wieder die deutsch-technokratische Omnipotenzbürokratie in Frage gestellt. Das tut mir aber leid.

und wie ich aus eigener Erfahrung lernen mußte, als MS-Patient stellt man besser keine Fragen und geht keinem auf die Nerven. :wink:

Merci :slight_smile:

“und wie ich aus eigener Erfahrung lernen mußte, als MS-Patient stellt man besser keine Fragen und geht keinem auf die Nerven. ;-)”

Haha, das kann ich auch selbst bestätigen! :stuck_out_tongue:

Wollte die Gesetzsprechung nur mal so weiterspinnen

Hallo,

Ich kenne es ach so wie Paps es beschrieben hat.

2016 in der Reha hat man mir gesagt, dass nach jeder neurologischen Erkrankung und bei MS nach jedem Schub ein Fahreignungstest gemacht werden muss. Ich habe ihn in der Reha gemacht und nach dem 2. Anlauf (Verlängerung der Reha) dann ach bestanden.
Wiederholt nach nem Schub habe ich ihn aber nicht.

Wenn man in der Reha diesen Test gemacht und nicht besteht, wird man darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall der Versicherungsschutz verfällt etc.
Macht man diesen Test/Gutachten bei der DEKRA, sind diese berechtigt den Führerschein einzubehalten.

Dem ist nichts hinzuzufügen .

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 geregelt.

5 Jahre ist da schon ein größer Zeitraum. Das betrifft nicht nur Mitarbeiter der Firmen sonder auch Fahrer von z.B. Gabelstapler, Baumaschinen etc. Und auch Mitarbeiter in Mess und Kontrollwarten z.B. In Chemiefabriken und Atomkraftwerken, Leitständen der Verkehrsüberwachung und ähnlichem.

Paps

Dem ist nichts hinzu zu Fügen.

Paps