Hi Paps,
die Frist legt der Arzt fest und empfielht sie dem Arbeitgeber.
G25 (Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeit) heißt nichts anderes als eine Untersuchungs- und Beratungsempfehlung, die ist nicht verbindlich und je nach dem was der Arzt für Notwendig hält, macht er an Untersuchungen.
Und je nach Auftrag an den Arzt, bekommt der Arbeitgeber nur mitgeteilt, dass der Mitarbeiter vor Ort war, aber nicht das Ergebnis der Untersuchung.
Ein echtes Gutachten ist das zwar nicht, aber ein kleiner Anhaltspunkt.
Denn am Ende muss ich je nach Tagesform entscheiden, was ich mir zutraue und was nicht.
Grüße
Lucy