Der Begriff “Neufeststellung” steht bei mir ganz oben auf dem ersten Blatt: "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)”.
Ich habe kurz mal gegoogelt, in anderen Bundesländern heißt das “Änderungsantrag” oder “Folge-Antrag” oder so ähnlich.
Egal wie es heißt, es geht immer um die Prüfung, ob eine vorbestehende, bereits aktenkundige Gesundheitsstörung schlimmer geworden und der GdB daher hochzustufen ist.
Bist du sicher, dass du das Aktenzeichen eintragen musst - oder geht es um das Aktenzeichen, das amtsintern nach Eingang des Antrags erst noch zu vergeben ist?
Beim Googeln habe ich ein Formular gefunden, bei dem das Feld für das AZ hellblau unterlegt ist und sich direkt neben dem ebenfalls hellblauen Feld für den Eingangsstempel des Amts befindet. Da wird das AZ also erst noch vergeben, für den Änderungsantrag.
Sehr gut, dass du alle 3 Monate bei der Neuro warst. Damit ist belegt, dass sie ihre fachärztliche Stellungnahme nicht aus Gefälligkeit abgibt, sondern dich als Patientin auch wirklich kennt und die Lage seriös einschätzen kann.