Gilt diese Heilungsbewährung bei MS eigentlich auch für einen unbefristeten Ausweis? Weiß das jemand?
Wie sind da eure persönlichen Erfahrungen?
Ihr älteren Semester? Gabs da Umbrüche bei euch?

Ich musste erst mal nachschauen, was das überhaupt ist.

Dass die Heilungsbewährung im Zusammenhang mit MS eine Rolle spielt, habe ich noch nie gehört.

Super. Danke für den Link. :+1:

Ja, ich kannte die Bezeichnung bis vor Kurzem auch nicht. Kam durch den anderen GdB-Thread hier drauf, wo dieser in einem Link erwähnt wurde. Endlich konnte ich einen Bezug zu der Tatsache herstellen, dass mir vor einiger Zeit der Ausweis abgesprochen wurde, mit der Begründung der Nichtverschlechterung. Widerruf brachte auch nix.

Wenn er unbefristet ist gilt das, ausser es tritt zum Beispiel eine Spontanheilung ein, welche dem LRA zugetragen wird.

Bei bestimmten Krebserkrankungen wird der GdB auch nur fünf Jahre gewährt. Danach sollte eine neue Beurteilung der Lage erfolgen

Nun da passt aber einiges nicht zusammen. Aberkennung aufgrund nicjt verschlechtert. Sollte man sich wohl fragen, was initial anerkannt wurde…?

Bei einer eingetretenen Verbesserung des Gesundheitszustandes ist der behinderte Mensch verpflichtet, dies dem Versorgungsamt zu melden (§ 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 60 Absatz 1 SGB I).

Die Angabe „unbefristet“ bezeichnet die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. In der Regel wird der Feststellungsbescheid ohne zeitliche Befristung ausgestellt, jedoch kann dieser befristet sein.

Eine Überprüfung der Gegebenheiten kann durch das Versorgungsamt jederzeit, also auch bei unbefristeten Ausweisen, erfolgen.

Der Witz bei der ganzen Sache ist, dass ich nichts zuvor erfuhr. Auch vom damaligen Neuro nicht.

Auch ich kannte den Begriff nicht und habe mal gegoogelt.
Ich wurde mit meinem unbefristeten Ausweis nicht damit konfrontiert.

Heilungsbewährung bei MS

Uwe

Danke für den Link, Uwe. Ich denke, dass da der Hund begraben liegt, Leider konnte ich jetzt so auf die Schnelle die alten Unterlagen nicht mehr finden, um rauszufinden wann genau diese Runterstufung war. Das ist ja alles schon so lange her. Ich weiß da vieles nicht mehr. Wann wie was wo … da war so viel im Leben seitdem und ich bin leider recht chaotisch mit Ablage und Zettelkram. :crazy_face:

Beim ersten Antrag so um 2015 wurde mir GdB 60 mit Befristung auf 5 Jahre zuerkannt, nach Ablauf der 5 Jahre erfolgte eine Runterstufung auf GdB 30 (oder 40?) mit der Aufforderung, den Ausweis ans Versorgungsamt zurückzusenden, was ich auch getan habe.

Ein oder zwei Jahre später hatte ich weitere Gesundheitsprobleme, die nichts mit MS zu tun haben, und habe eine Neufeststellung beantragt. Die Einschränkungen wurden aufaddiert, ich bekam GdB 50 unbefristet und bin erst mal damit zufrieden.

Mit dem Neuro, anderen FÄ und der HÄ musste ich nichts besprechen, ich bin dort bekannt und habe darauf vertraut, dass in meinem Sinne berichtet wird, wenn das Versorgungsamt Berichte anfordert. So ist es auch geschehen, und das Amt hat dann nach Aktenlage entschieden, GdB 50 unbefristet ohne Merkzeichen.

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Danke, Karo. Ja, das ist ein normaler und logischer Ablauf. Wo steht die Befristung drauf. Auf dem Ausweis oder nur im Begleitschreiben?

Die Befristung steht im Begleitschreiben und auch auf dem Ausweis.

Der Befristungsvermerk auf dem Ausweis ist wichtig, denn wenn du ein ermäßigtes Ticket zB für den Museumsbesuch lösen willst, wird an der Kasse auf den SBA geschaut, ob das Ding noch gültig ist. Und es wird sehr genau hingeschaut (ich spreche aus Erfahrung).

:slightly_smiling_face:

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Hast du dann diesen neuen kleinen Kartenausweis? Bei mir war das so ein altes Papierding. Ich glaub, da stand nur drauf, ab wann der gilt und der Rest stand auf dem Begleitschreiben.

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Ja, genau, der SBA ist dieser kleine grüne Ausweis im gängigen Plastikkarten-Format.

Erst kam vom Versorgungsamt per Post der Neufeststellungsbescheid, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich mit GdB 50 unbefristet eingestuft worden bin, daher zum “Personenkreis der schwerbehinderten Menschen” gehöre und folglich Anspruch auf einen SBA habe.

In dem Bescheid steht, dass ich, sofern ich einen SBA “wünsche”, ein “aktuelles Lichtbild” an das Versorgungsamt senden solle, am besten per Upload über eine URL, die im Bescheid angegeben war.

Das habe ich gemacht, ein einfaches Selfie im Passbild-Format vor weißem / hellem Hintergrund reichte aus. Nach dem Upload des Fotos dauerte es so ungefähr eine Woche, bis mir der SBA per Post zugeschickt wurde.

Ich habe gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen: Am 20.09.2021 habe ich den Antrag auf Neufeststellung gestellt, am 05.11.2021 ist der Bescheid ergangen, ungefähr eine Woche später hatte ich den SBA.

Etwa 6 Wochen hat es gedauert, es lief also alles sehr zügig.

Das “organische Nervenleiden” (=MS) wurde mit GdB 40 eingestuft, alles andere mit GdB 30, geschüttelt und gerührt wurde daraus GdB 50.

Vorteile sind für mich ermäßigter Eintritt in Museen, Kunstausstellungen, Theater usw. In der Stadtbücherei und der Unibibliothek werden mir auf online bestellte Medien längere Liegezeiten im Abholregal gewährt (2 oder 3 Wochen) und bei Ausleihe längere Lese- und Rückgabefristen (3 Monate).

:slightly_smiling_face:

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Schön, dass es so zügig geklappt hat bei dir. Was hast du für Berichte mitgeschickt? Auch ältere Sachen und wenn Reha-Berichte, davon alles, also die ganzen Einzelberichte auch? Ich hab keine Ahnung, wie das bei mir ausgehen wird. Im Grunde hab ich keine aktuellen Berichte von innerhalb der letzten 2 Jahre. Da müssen die die Neuro interviewen. Gebe halt mal die aktuellsten Berichte von vor 3 Jahren ab.

Ich habe das Formular des “Neufeststellungsantrags nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)” vor Einreichung kopiert und zum Glück noch vorliegen, das sieht so aus:

  1. Es wird nach “Früheren Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht” gefragt, das habe ich beantwortet mit GdB 40 (wegen MS) und das Geschäftszeichen angegeben.

  2. Es wird nach “Verschlimmerten Gesundheitsstörungen (und Behandlungen während der letzten zwei Jahre)” gefragt.

Die “zwei Jahre” sind dem Amt offenbar wichtig, es ist fett gedruckt und unterstrichen. In diese Rubrik habe ich gar nichts eingetragen, weil die MS stabil ist.

  1. Es wird nach “Neuen Gesundheitsstörungen (und Behandlungen während der letzten zwei Jahre)” gefragt, wieder fett und unterstrichen. Als Nachweis der neuen Gesundheitsstörungen habe ich die ärztliche Diagnose in med. Fachterminologie in die schmale Zeile eingetragen, außerdem Name und Anschrift der behandelnden Ärztin, den Termin der letzten Behandlung und den einwöchigen Krankenhausaufenthalt.

Mehr habe ich nicht geschrieben, also keine Angaben zur aktuellen Befindlichkeit, Einschränkungen im Alltag o.ä. gemacht.

Befunde wie Reha-Bericht (Januar 2020) und Entlassbericht aus dem KH (Juli 2021) habe ich alle mitgeschickt, dazu wird im Formular auch ausdrücklich aufgefordert mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung dann schneller geht.

Nach Einreichung bekam ich Mitte Oktober 2021 bekam ich ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass die mitgeschickten Befunde ausgewertet sind und dass nun Stellungnahmen von Arzt Dr. X und Ärztin Dr. Y sowie von der Reha-Einrichtung Z eingeholt würden.

Und Anfang November 2021 kam dann schon der Bescheid.

Dass mit den “zwei Jahren” hat bei mir gerade gut gepasst, an deiner Stelle würde ich es aber nicht so genau nehmen, drei Jahre sind schon okay. Mach das ruhig, du hast ja nichts zu verlieren. Ob dann auch wirklich alle drei Jahre herangezogen werden, ist offen, das entscheidet halt das Amt.

Und ich würde mich dem Rat der Barocken anschließen, schreib einfach einen Extra-Zettel mit den Auswirkungen, die deine “Gesundheitsstörung” im Alltag für dich hat.

Ich würde aber auch darauf achten, dass die Schilderungen nicht zu sehr ausufern, also lieber eine übersichtlich gestaltete Seite DIN A4 einreichen statt sich xxxl-mäßig in jede Einzelheit zu vertiefen. Kein Sachbearbeiter will so was lesen!

Ich schreibe dir gleich noch eine PN.

Mit “Neufeststellung” meinst du aber schon das Änderungsformular?

Bei mir sind die Sachen halt hauptsächlich kognitiv, also “Software” quasi. Drum kann ich die Lage gar nicht so recht einschätzen. Offizielle aktuelle Berichte gibt es nicht. Da muss die Neuro dann ihr Formular ausfüllen.

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Ja, genau, es geht um das Änderungsformular.

Auf dem Formular steht “Neufeststellung”, so heißt das amtlich.

Es soll neu festgestellt werden, ob sich eine vorbestehende Gesundheitsstörung, die bereits beim Versorgungsamt aktenkundig ist, verschlimmert hat.

Außerdem können komplett neu diagnostizierte, bisher nicht aktenkundige Gesundheitsstörungen eingetragen werden.

Bei mir ging es auch um die “Software”, deswegen war ich im Jan. 2020 zur Reha und konnte den Reha-Befund einreichen, da stand alles drin, auch die Auswirkungen des “Software-Schadens” auf den Alltag. Das hat gereicht für GdB 40.

Soll heißen: Das Versorgungsamt berücksichtigt auch kognitive Störungen. Reha-Befund ist natürlich vorteilhaft, aber fachärztliche Stellungnahme ist auch sehr gut - zumal das Amt sich bei mir nicht mit dem Reha-Befund zufriedengegeben, sondern zusätzlich noch den Neuro kontaktiert hat.

:slightly_smiling_face:

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