Ich frage mich, ob ich mittels Rezept an das Sanihaus für eine Wartung und Reparatur auch eine Grundeinigung des Rahmens, Räder, Bremsen, Fußstützen etc. durchführen lassen kann.
Ich kann das nicht selbst durchführen und habe da auch sonst niemanden für diese Tätigkeit.

Hat da jemand eigene Erfahrung und hat das erfolgreich beantragt?

  • Antwort auf meine Frage an die Google-KI Bard-GPT

  • Ja, die Reinigung eines Rollstuhls ist in Deutschland grundsätzlich eine Kassenleistung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Reinigung des Rollstuhls, d. h. des Sitzkissenbezugs, bei Bedarf oder nach einem Unfall. Die Reinigung des Rollstuhlrahmens und der Fußstütze ist ebenfalls eine Kassenleistung, sollte aber mindestens alle 3 bis 4 Monate durchgeführt werden. Einmal im Jahr sollte der Rollstuhl zu einer zertifizierten Stelle gebracht werden, um eine vollständige Wartung durchzuführen.

  • Die Kostenübernahme für die Reinigung eines Rollstuhls ist in § 33 Abs. 2 SGB V geregelt. Dort heißt es:

  • “Die Krankenkassen tragen die Kosten für die notwendige Anpassung und Reparatur der Hilfsmittel, insbesondere die Kosten für die Instandsetzung, Wartung und Pflege.”

  • Die Reinigung eines Rollstuhls ist als notwendige Pflegeleistung zu verstehen. Sie dient dazu, den Rollstuhl hygienisch zu halten und Schäden zu vermeiden.

  • Um die Kostenübernahme für die Reinigung eines Rollstuhls zu beantragen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag sollte eine ärztliche Verordnung enthalten, in der die Notwendigkeit der Reinigung bestätigt wird.

LG
Uwe

Das Sanihaus war da und hat den Rollstuhl incl. Rollator vor Ort bei mir gründlich gereinigt.
Zusammen mit einer Reparatur der Bremse.

Dieses Zusammenspiel hat die Sache wohl letztendlich auf Rezept vor Ort ermöglicht.
Reinigung allein vor Ort wäre abrechnungstechnisch eher schwierig gewesen

LG
Uwe, bin aus dem Faden raus :man_running: