Warum lüften manchmal verbotten ist…
Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation hat Lindan erst im Juni 2015 als krebserregend bei Menschen eingestuft. Lindan steht ferner im Verdacht, bei Überschreitung der Normalwerte Veränderung der inneren Organe, der Blutbildung, Multiple Sklerose oder Nervenschädigungen auslösen zu können. Betroffen sind auch Hausbewohner, die dem als Holzschutzmittel verwendeten Lindan über die Atemluft ausgesetzt sind.
Dämmung schließt Nervengifte luftdicht ein
Bedenkt man nun, dass diese Häuser derzeit mit milliardenschweren Förderprogrammen gedämmt und damit luftdicht abgeschlossen werden und dass sich durchschnittliche Bundesbürger zu mehr als 80 Prozent in Innenräumen aufhalten, wird die Problemlage klar.
Das Umweltministerium erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage, man habe keine Kenntnisse über Dioxine in Holzschutzmitteln und sehe keinen Handlungsbedarf, aber man könne ja lüften. Dabei weist das Umweltbundesamt online selbst darauf hin, dass PCP häufig mit Dioxin verunreinigt sei. Zudem darf man bei solchen Dioxinwerten überhaupt nicht lüften. Das verbietet die sogenannte TA Luft des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die die Reinheit der Außenluft regelt. Die durch die Holzschutzmittel verunreinigte Luft ist schlicht zu giftig für die Außenluft. Warum also taktiert das Umweltministerium?
https://www.naturfreunde.de/wie-sanierungsbeduerftig-sind-fuenf-millionen-einfamilienhaeuser
Greetz
Maheeta