Hi zusammen,

ich bin gesetzlich versichert.
Es gibt Privatpraxen die ambulante Therapieleistungen und Reha Massnahmen anbieten.

Weiss jemand, ob ich etwas beachten muss, damit bezogene Leistungen als aussergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind?

Danke,

LG Sunny☀️

1 „Gefällt mir“

Das gibt’s dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Wie geschrieben, als „außergewöhnliche Belastung“ kann man Ausgaben erst ab der zumutbaren Belastung geltend machen.

1 „Gefällt mir“

Ich habe mal gesundheitsförderndes QiGong trainiert und die Kosten dafür in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.

Es war kein Kurs bei der Krankenkasse oder Sportverein oder so, sondern eine privat organisierte Gruppe bei einer ausgebildeten QiGong-Lehrerin in einem Stadtteilzentrum.

Im Begleitschreiben an das Finanzamt hatte ich ausdrücklich erwähnt, dass es sich um QiGong handelt, und die Rechnung der Trainerin beigelegt.

Die Kosten wurden problemlos und ohne Rückfragen anerkannt.

Ich bin auch gesetzlich versichert und war damals freiberuflich tätig (habe also EÜR gemacht).

2 „Gefällt mir“

Ja, das Thema haben wir jedes Jahr bei mir. Bis jetzt lag ich immer im Bereich der zumutbaren Belastung. Alle Belege sammeln.

3 „Gefällt mir“

Ich habe bisher ALLE Behandlungskosten, egal ob privat oder “exotisch” (Heiler…) problemlos bei außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten abgesetzt.

Uwe

2 „Gefällt mir“

Hallo Uwe, was ist mit Vitamin D und sonstigen NEMs, konntest du da auch was absetzen? Oder muss das von einem Behandler angeordnet werden?

@Victoria

Zu NEMs kann ich nichts sagen, aber vielleicht ist QiGong ja auch so eine Art NEM - zumindest kein anerkanntes Behandlungsverfahren bei MS, eher so ein Lifestyle-Sport.

Ich habe es einfach versucht mit der Absetzung und im Begleitschreiben an das Finanzamt “alle Karten auf den Tisch gelegt”, es gab ja nichts zu verlieren. Und es wurde problemlos anerkannt.

Worauf ich hinaus will: Wenn der Sachbearbeiter im Finanzamt den Eindruck hat, da soll mal wieder auf Teufel komm raus die Steuerlast auf ein Minimum reduziert werden (wie das bei uns Freiberuflern zum Beispiel mit irgendwelchen dubiosen Bewirtungsbelegen gerne mal gemacht wird), stehen die Chancen vielleicht eher schlecht.

Wenn du aber die Karten auf den Tisch legst und schreibst, dass bei dir eine MS-Diagnose vorliegt, dass du die NEMs als Therapieversuch einsetzt und dass es sogar seriöse Forschungen zu MS und Mikrobiom gibt, stehen die Chancen vielleicht ganz gut.

Versuch macht kluch.

:slightly_smiling_face:

1 „Gefällt mir“

Danke Karo! :kissing_heart: Generell stehe ich noch sehr gut da und mache meine Diagnose nicht öffentlich. Andererseits habe ich jetzt schon viel Geld für NEMs ausgegeben. Da wäre eine kleine Erstattung schon nicht schlecht :smiley:.

Nein, Du kannst alles ansetzen, völlig unabhängig vom Behandler oder Verordnungen… Jedes NEM, egal wo gekauft.
Rechnung aufheben

Uwe
:man_running: bin raus

Lieben Dank :sparkling_heart: