Huhu!

Ich habe mal eine Frage an die Reiselustigen unter uns :slight_smile:
Seit längerer Zeit überlege ich mal wieder nach Asien auszuwandern, ich habe viele Jahre meiner Jugend dort verbracht, viele Jahre vor der Diagnose MS.

Meine MS ist seit Jahren stabil, hängt natürlich mit Tysabri und co zusammen, dass ich sie aktiv gar nicht merke. Nach Rücksprache mit BIOGEN gibt es wirklich sehr viele Länder, in denen Tysabri angeboten wird, nur bleibt eben der Kostenaspekt im Ausland.

Ich bin schon lange auf diesem Forum unterwegs, ich bitte niemandem mir etwas zu erzählen von “sei froh, dass es hier so gut übernommen wird wenigstens” oder was auch immer.

Ich möchte Leben so wie ich es möchte und im Jahr 2024 ist wirklich viel möglich.

Also, meine Frage, ist jemand von euch selbst ausgewandert und kann mir etwas über den Versicherungsschutz im Ausland sagen? Kann mir jemand internationale private Versicherungen empfehlen, welche die MS Behandlung größtenteils tragen? Wie hoch die Beiträge sind, ist erst einmal egal, mir geht es nur generell um Anlaufstellen, wenn es soweit ist sollte man sich sowieso privat erst bei der jeweiligen KK beraten lassen.

Aber hey, danke schon einmal :slight_smile:

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Liebe/r iachyne98

seit 20 Jahren lese ich mich durch verschiedenste MS Foren.

Deine Frage stellt alles, was ich bisher an Fragen in MS Foren gelesen habe, komplett in den Schatten.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute und frohes Gelingen.
MO

(sorry, dass ich nichts Konstruktives zu deiner Frage beitrage, aber ich musste einfach meinen Senf dazu geben, und ich bin natürlich auch ein ganz klein wenig neidisch, vor allem auf das leckere asiatische Essen)

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Frag mal die Würzburger Versicherung.
Wir kennen die als hervorragende Reisekrankenversicherung mit gutem Preis/Leistungsverhältnis

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Geht’s dir um EU Ausland oder Asien?

Für das EU Ausland gibt es einen Prozess. Im Rest der Welt ist das individuell vom lokalen Versicherungsschutz abhängig.

Um sich für eine Krankenhausbehandlung im europäischen Ausland die Kosten erstatten zu lassen, benötigen Sie in der Regel das Formular S2. Dieses Formular gilt innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz und stellt sicher, dass die Kosten der geplanten Behandlung im Ausland von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Hier sind die wichtigsten Schritte und Details:

Formular S2 – Notwendig für Kostenerstattung:

Formular S2 (früher als E112 bekannt) ist das offizielle Dokument, das es Ihnen ermöglicht, im Voraus geplante medizinische Behandlungen in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz in Anspruch zu nehmen.

Schritte zur Beantragung des Formulars S2:

  1. Ärztliche Notwendigkeit feststellen:

    • Zunächst muss Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit der geplanten Behandlung im Ausland bestätigen.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen:

    • Reichen Sie den Antrag auf das Formular S2 bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie benötigen dafür eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung im Ausland begründet.
    • Geben Sie auch alle relevanten Details zur geplanten Behandlung und zum Behandlungsort an.
  3. Genehmigung durch die Krankenkasse:

    • Ihre Krankenkasse prüft den Antrag. Wenn die Behandlung notwendig ist und nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Heimatland durchgeführt werden kann, wird das Formular S2 ausgestellt.
    • Ihre Krankenkasse gibt Ihnen eine Bescheinigung (Formular S2), die Sie zur Behandlung mitnehmen müssen.
  4. Vorlage des Formulars S2 im Ausland:

    • Legen Sie das Formular S2 beim ausländischen Krankenhaus oder der Klinik vor, um zu zeigen, dass Ihre Behandlung von Ihrer deutschen Krankenkasse genehmigt wurde.
    • Das Krankenhaus rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, oder Sie erhalten die Kosten nach der Behandlung erstattet.

Wichtig zu beachten:

  • Notfallbehandlungen: Für unvorhergesehene Notfallbehandlungen benötigen Sie kein Formular S2. In solchen Fällen können Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verwenden.
  • Vorabklärung: Es ist immer ratsam, die Bedingungen und Deckung für geplante Behandlungen im Ausland vorher genau mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
  • Kostenübernahme: Je nach Land und Behandlung können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht vollständig gedeckt sind. Es ist wichtig, sich darüber im Vorfeld zu informieren.

Weitere Informationen:

  • GKV (Gesetzliche Krankenversicherung): Besuchen Sie die Webseite Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) für spezifische Antragsdetails und Formulare.
  • PKV (Private Krankenversicherung): Für privat Versicherte gelten andere Regelungen, die bei der jeweiligen privaten Krankenkasse erfragt werden sollten.

Kontakt und Links:

Mit diesen Schritten und dem richtigen Formular können Sie sicherstellen, dass Ihre geplante Behandlung im europäischen Ausland entsprechend Ihrer Krankenversicherung gedeckt ist.

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Ich stand damals vor einer ähnlichen Situation bei einem deutschen Unternehmen in China. Hätte aber nur einen lokalen Arbeitsvertrag und damit die dortige Versicherung erhalten.

Also Idealfall wäre, wenn du bei einem europäischen Unternehmen in Asien angestellt wirst, welches das Dienstverhältnis über den Stammsitz laufen lässt.

Wobei ich jetzt dunkel in Erinnerung habe, dass man ohne Daueraufenthaltsgenehmigung max. ein halbes. Jahr im Land, zumindest China, bleiben durfte.
(Gibt natürlich immer Auswege: ich bin bei meinem Langzeitvisum einmal pro Monat nach Japan oder Südkorea gereist und nach dem Wochenende wieder eingereist bzw. wenn über Hongkong dann nach Grenzübertritt einfach umgedreht und innerhalb weniger Minuten wieder „eingereist“.)

Sonst sehe ich das mit der Versicherung in deinem Fall schwierig. Deine medikamentöse MS-Behandlung ist denen ja bekannt, oder?
Die müssten ja die Beiträge mindestens mit den Tysabri-Kosten und noch mehr kalkulieren, sonst würden die ja sehenden Auges in ein Riesenverlustgeschäft laufen.

Ich kenne mich mit der Materie aber nicht wirklich aus, (hoffentlich) habe ich unrecht.

Huhu!

Das ist ein interessanter Ansatz, würde meine KK weiter über Deutschland laufen wäre das so oder so ein Traum. Tysabri hat ja irgendwann ein Verfallsdatum würde ich mal grob behaupten. Alle 6 Monate Ocrevus und einmal die Familie besuchen wäre echt die simpelste Lösung, aber auch eher ein Traum.

Ich hatte hauptsächlich China angepeilt, da ich fließend Mandarin spreche, dort ist Tysabri leider so oder so nicht vorhanden, dafür Kesimpta und co. Im Netz stand erst einmal grob, dass ich mich sehr wahrscheinlich privat versichern muss, bei der Allianz hatte ich mal geschaut, übernimmt an sich chronische Krankheiten, neurologische müssen aber vorher bewilligt werden. Hört sich schon nicht so an, als ob das wirklich was wird :sweat_smile:.

Auf einer Website stand heute auch “ernsthafte Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt und MS” wo ich mir dachte Hallo mir geht’s gut ich bin nur teuer, nicht halb am sterben :sob:.

Optional hat Biogen mir gesagt ist man in Japan und Südkorea als AN staatlich versichert, dort wird die MS auch übernommen bis auf kleine Zuzahlungen.

Ich habe viele MSler auf Youtube und co schon mal vor Jahren gesehen, die sich ihre Copaxone spritzen damals dort besorgt haben. Tysabri gibt es dort nebenbei auch. Mal schauen.

Biogen hat mir nebenbei ebenfalls gesagt, dass Tysabri in fast jedem EU Land zu 100% übernommen wird. Falls hier jemand mitliest. Löst nur leider nicht mein Fernweh nach Asien.

Wo ein Wille, da ein Weg 🫡

(Ich bin seit ein paar Tagen mit meiner Uni fertig und schaue jetzt mal wo mich das Leben so hinführt, daher grob die Frage online bevor ich mich intensiver erkundige).

Huhu! Ach wie lieb ist das denn, Dankeschön :sparkling_heart: ebenso!

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Registrier dich doch mal bei https://www.chinese-forums.com/ und stell die Frage zur Versicherung dort.

Ich weiß nicht, ob das für dich überhaupt in Frage käme, aber auf insta gibt es eine amerikanische Bloggerin, die in Thailand lebt und sich aus den genannten Gründen (Versicherung) für Mavenclad entschieden hat…
Wäre im besten Fall für 4 Jahre Wirkung einmal nach D retour fliegen :slightly_smiling_face: