Hallo allerseits !
Ich beziehe eine unbefristete BU-Rente nach altem Recht.
Wie gewohnt erhalte ich mind. alle 2 Jahre einen Bogen zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung von der lieben BfA. Bisher habe ich den immer ausgefüllt und dann war alles o.k. Akutell erhielt ich wieder diesen Nachprüfungsbogen und habe ich an die BfA zurückgeschickt. Nun reicht dies der BfA aber nicht und sich haben einen ärztlichen Befundbericht für den Hausarzt mitgeschickt, obwohl sich bei mir die MS nicht gebessert hat.
Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man dazu verpflichtet ist und wie man sich jetzt am besten verhält ???
Vielen Dank im voraus.
Gruss Jani
Also Erfahrungen hab ich keine, aber ich würd sagen Du bist verpflichtet dies dann so zu machen wie es gewünscht wird, nämlich einen Befundbericht vom Arzt vorzulegen. Wie bei allen welche früh berentet sind…
…bzw wie bei denen die als berufsunfähig gelten, oder sind, is ja jetzt mal egal. Die müssen doch alle nach ner gewissen Zeit nochmal geprüft werden. Könnte ja sein Du bist doch in der Lage und könntest wieder arbeiten…
Guten morgen!
Ich bin seit Juni 07 in Rente. Diese war erst mal bis Dez 08 befristet. Der Deutesche Rentenverischerungsbund hat mir dann einen Verlängerungsantrag geschickt, den hab ich ausgefüllt und zurück geschickt. Darauf kam ein Rehaantrag und ein Antrag für meine Arzt. Ich muss auch noch zum Gutachter. Nun ist meine Rente bis Dez 10 verlängert. Aber nächstes Jahr findet wieder der gleiche Vorgang zu Verlängerung statt, da es ja wirklich sein könnte, dass sich was gebessert hat, wird es immer wieder geprüft.
Dies wird auch bei meinem Papa immer wieder so gemacht. Er hat zwar keine MS, ist aber auch unheilbar krank und ist froh, wenn er morgens einigermaßen aus dem Bett kommt und sich halbwegs bewegen kann.
Was ich damit ausdrückenmöchte. Es ist ein normaler vorgang und das Formular würde ich ausfüllen lassen und an die Rentenversicherung zurück schicken. Sonst können sie auch die Rente ablehnen…
Ich wünche dir alles Gute und viel Erfolg (Erfolg dafür, dass es am Ende so ausgeht, wie´s für dich am Besten ist).
lG
Hallo!
Bei mr ist alles wie bei Dir: unbefristete BU-Rente nach altem Recht.
Nur beziehe ich erst seit etwas mehr als zwei Jahren Rente. Vor einigen Monaten hatte ich meine erste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung und da war eine Anforderung eines ärztlichen Befundberichts gleich mit dabei (Formblatt).
Da ich es nicht anders kenne, hat sich da vielleicht was geändert gegenüber früher.
War auch kein Problem, hab das Formular meinem Neuro gegeben und der hat es gleich ausgefüllt und direkt an die “BfA” geschickt. Zwei Wochen später war alles erledigt mit “Okay” der DRV (BfA).
Mach Dir also keine Sorgen. Kannst ja bei der Rentenversicherung mal anrufen, ob sich da was geändert hat. Und dann hier mal Bescheid geben
Gruß Florian
Florian, du beziehst seit ca. 2 Jahren BU-Rente nach altem Recht. Was genau heißt das?
- Du bist vor 1961 geboren?
- und bekommst daher die BU-Rente anstatt wie ich z.B. (1966 geboren) die Erwerbsminderungsrente?
Eine kurze Info wäre nett. Danke schon mal.
Gruß Lena
Hallo Lena,
bin grade ein paar Tage vor dem Stichtag geboren. Also BU-Rente.
Trotzdem steht auf jedem Schrieb der Deutschen Rentenversicherung auch bei mir “Erwerbsminderungsrente”. Ich krieg auch Rente wegen “voller Erwerbsminderung”.
Die Deutsche Rentenversicherung selbst verwendet also die Begriffe nicht konsequent.
Was inhaltlich genau der Unterschied zwischen Erwerbsminderungs- und BU-Rente ist, ist mir aus dem Stand nicht bekannt.
Der Begriff “Berufsunfähigkeitsrente” wird in der Regel von privaten Versicherern benutzt.
Gruß Florian
Florian, danke dir für die Info. Gruß Lena