Hallo zusammen,

habt ihr Erfahrungen mit einer Bein-Orthese die vor Stürzen bei der MS verordnet werden kann?

Ich hatte vor kurzem eine telefonische Begutachtung durch den MDK. Mir wurde u.a. ein Rollator vorgeschlagen. Nur schützt der mich nicht vor dem Fallen. “Man sagte, ich könne vor dem Fallen ja die Bremse drücken”

Im Sanitätshaus teilte man meine Meinung, und riet mir eher zu einer
Orthese.

Was meint ihr?

Zu Beginn hatte ich so etwas
Sprunggelenk-Bandage

und später dann mit zunehmender Fußheberschwäche
Bioness L300

LG
Uwe

Letztendlich kann dich keine Orthese vor Stürzen schützen.
Das würden z.B. andere Teile.

Orthesen können nur verhindern, dass deine Beine und Füße am falschen Ort zum falschen Zeitpunkt sind.

Ich nutze das L300 Go seit mehreren Jahren. Bin sehr zufrieden.

Vorher hatte ich eine Sporlastic Neurodyn Comfort Fussheberorthese, die mir aber nicht annähernd so geholfen hat.

VG
cran

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Hallo,
darf ich fragen, ob man auch gleich die L300 Orthese erhalten kann,
oder man erst andere ausprobieren? Ich weiß ja das die sehr teuer ist.
LG

Bin aktuell auch so weit! Nach kurzer körperlicher Anstrengung merke ich meinen linken Fussheber ganz extrem. Zum Glück funktioniert das rechte Bein “noch” normal, sonst könnt ich nicht mehr gehen.
Meine Neurologin hat mir eine Fussheberschiene aufgeschrieben. Meine Frage nach einer Bioness L 300 wollte sie nicht so richtig hören. Sie hat mir erklärt, erst sagt die Kasse wird bezahlt und nach 3 Jahren bekommt dann die Praxis die Rechnung. Ha ha ha
Wie kommt man zu einer L 300?

Hallo,
komme gerade vom Sanitätshaus.
Erhalte jetzt eine Schiene zur Stabilisierung meines Oberschenkels und wegen der Fussheberschwäche.
Habe auch wegen der L300 gefragt, wir müssen erst die Sachen ausprobieren. Ist wohl lt dem Sanitätshaus ein langer Kampf mit der Krankenkasse, müssen Aufnahmen und Videos zum Beweis gemacht werden. LG

Mein Problem ist auch die linke Seite, rechte Seite zum Glück gut.
LG

Hallo Sonnenschein,

als meine Fußheberschwäche angefangen hat, habe ich zuerst eine Sportlastic Neurodyn-Comfort Orthese bekommen.
Damals kannte ich das L300 nicht und habe mich nicht damit beschäftigt, was es sonst noch so gibt. Die Orthese hat ja auch für eine Zeit gut geholfen.

Irgendwann wurde die Fußheberschwäche aber “stärker” und meine Gehstrecke und Teilhabe haben darunter gelitten.

Ich habe meine Ärztin darauf angesprochen. Vorher habe ich im Internet recherchiert, was es für Alternativen gibt. Ich habe ihr vom L300 erzählt. Sie hat mich sofort unterstützt.

Ich bin anschließend mit einer Neuverordnung in das örtliche Sanitätshaus gegangen. Der Mitarbeiter meinte, dass die Kasse das nicht machen wird, wenn man nicht noch weitere Orthesen vor dem Bioness nutzt. Ich habe gesagt, dass ich es testen möchte. Wir haben einen neuen Termin mit einer Außendienstmitarbeiterin vereinbart, die das L300 mitgebracht hat. Es hat bei mir super funktioniert, die Mitarbeiterin war sehr angetan.

Der Mitarbeiter von Sanitätshaus hat mich dann auch mit 2, 3 normalen Orthesen laufen lassen. Das war ein himmelweiter Unterschied, spür- und sichtbar.
Der Mitarbeiter vom Sanitätshaus war skeptisch, dass die Kasse beim L300 mitspielt.

Die Außendienstmitarbeiterin hat das anders gesehen, ich wollte es unbedingt und die Ärztin hat es auch unterstützt.

Der MDK hat den Antrag zuerst mit der Begründung abgelehnt, dass es noch Alternativen gibt. Leider hat der MDK “überlesen”, dass ich genau diese Alternativen vorher getestet habe.

Wir haben daraufhin weitere Videos aufgenommen und den MDK darauf hingewiesen, dass ich mit den Alternativen nicht annähernd so gut laufe. Ich habe auch ein eigenes Schreiben aufgesetzt, in dem ich schildere, wie mich die Fußheberschwäche im Alltag einschränkt und oft die Teilhabe verhindert. Das habe ich an ganz persönlichen Erlebnissen (Abbruch oder unterlassen von Spaziergängen mit der Familie oder Freunden, usw.) geschildert.

Daraufhin wurde das L300 genehmigt. Mit der Begründung, dass es unmittelbar dem Behinderungsausgleich dient und mir bestmöglich hilft.

Mittlerweile gibt es auch Gerichtsurteile dazu, die genau das festgestellt haben:

Ich drücke euch die Daumen!!

LG
cran

So haben es die Gerichte festgestellt:

“Auch müssten sich hier Versicherte nicht auf kostengünstigere aber weniger wirksame Hilfsmittel verweisen lassen. Vielmehr bestehe ein Anspruch auf einen möglichst weitgehenden Ausgleich des Funktionsdefizits unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts.”

Ich hatte das ein Jahr lang versucht von der Kasse zu bekommen. Als es dann so weit war, funktionierte das Teil bei mir nicht mehr.
Das habe ich leider bei einigen inzwischen gehört, dass das so kommen kann

Das ist ja, dann sehr fies.
Muss jetzt auch erst einmal die normalen Orthesen ausprobieren.
Habe Fussheberschwäche und Zittern im Oberschenkel, linkes
Bein sackt weg.EDSS 6 gleich erhalten und schaffe gerade 100 m ohne Krücke, muss mein Leben ganz anders planen. Meine Lebensqualität ist stark eingeschränkt und jetzt steht eine Reha an. Ich hoffe wieder arbeiten zu können, ja dass bedeutet alles Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben.
Laut zwei Gerichtsurteilen ist die Kasse eigentlich verpflichtet zu zahlen,
da es als Hilfsmittel gilt. Eigentlich!

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In dem Artikel steht auch:

“Einer Zulassung der Hilfsmittelversorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen bedarf es mithin nicht, wenn das Fußhebersysthem primär zum Ausgleich der Behinderung eingesetzt wird.”

Würde dein Arzt bzw. deine Ärztin dich unterstützen ein L300 zu bekommen? Falls ja, kannst du das Sanitätshaus ja mal auf die Entscheidungen dazu ansprechen. Ich glaube, die wissen das gar nicht und / oder scheuen nur die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse.

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Das Sanitätshaus hatte ich heute darauf angesprochen,
sie meinten das viele einen sechs monatigen Kampf hinter sich haben
und zuvor die anderen Orthesen probieren sollen.
Die Neurologin hatte ich letzte Woche auch schon auf die L300 angesprochen, sie meinte das es schwierig ist und erstmal die anderen Sachen probiert werden müssen. Wollte eigentlich gern die L300 haben.
Da meine Einschränkungen seit Anfang der Beschwerden im Oktober bis zur Diagnose im März 24 und jetzt schon sehr schnell fortgeschritten sind.
LG

Die vom Sanitätshaus meinten heute ich müsste aufpassen, nicht nach einen Hüftschaden zu bekommen. Durch mein schlechtes gehen.

Wenn die Neurologin und das Sanitätshaus da nicht mitziehen, ist es natürlich schwierig.

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Da ich mich gerade damit beschäftige, meine Erfahrungen.
Bioness L 300 go kannst Du 4 Wochen testen…wenn Deine Krankenkasse dies bewilligt.
Dafür brauchst Du ein Rezept. Dieses wird über das Sanitätshaus an die Kasse weitergeleitet.
Dafür braucht es ein Gutachten beim MDK, davon habe ich jetzt 3( unbedingt bei der Kasse einfordern).
Bei mir ist es jetzt so, das der MD das bewilligt, aber der Kasse fehlen die Beweise, das ich genau dieses Teil brauche.
Also jetzt Widerspruch und Beweise. sammeln.
Heute wurde ein Video im Sanitätshaus gemacht und Freitag die Neurologin noch dazu und eben mein Widerspruch mit vieeelen Paragraphen und Briefen.
Momentan/ seit heute teste ich auf eigene Kosten mit der Hoffnung auf einen erfolgreichen Widerspruch.
Barmer( da bin ich nicht) tut sich wohl sehr schwer mit der Genehmigung.
Eigentlich ist das schon ein Armutszeugnis.
Wenn nichts geht und sie mir gut tut, kaufe ich sie mir selbst.

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Unmöglich, dass man für sein Recht auf Teilhabe so kämpfen muss :cry:

Halllo,

seit 9 Jahren nutze ich nun erfolgreich und begeistert Bioness L300, seit 1,5 Jahren das Nachfolgemodell L300 go, für dessen Bewilligung ich klagen musste, während mir die Erstversorgung mit dem Altmodell L300 problemlos bewilligt wurde auch ohne vorherigem Testen einer einfachen Billigversorgung.

Ich kann mich Cran nur anschließen, das ist die gültige Rechtsauffassung : “Auch müssten sich hier Versicherte nicht auf kostengünstigere aber weniger wirksame Hilfsmittel verweisen lassen. Vielmehr bestehe ein Anspruch auf einen möglichst weitgehenden Ausgleich des Funktionsdefizits unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts.”

Viele Neurologen, ambulant oder stationär, kennen das Ness L300 go nicht und scheuen die Offenlegung ihrer fehlenden Erfahrung mit dem Gerät und dann die Mühe, ein solches zu verordnen, schade !

Das Hilfsmittel Ness L300 go kann auch der Hausarzt verschreiben, Hilfsmittel unterliegen keinem Budget, dessen Überschreitung der Arzt fürchten müsste.

Falls das Sanitätshaus nicht kooperativ ist, würde ich mir ein anderes suchen, um eine Zweitmeinung zu hören. Wichtig ist eine gute Betreuung durch das Sanitätshaus bei der Antragstellung und der anschließenden Anpassung des Gerätes und Betreuung. Es muss nicht das Sanitätshaus um die Ecke sein, ich muss mich gut aufgehoben fühlen.

Häufig wird das Gerät beim ersten Antrag abgelehnt, da heißt es Widerruf einlegen und klagen, ist es doch gerade das, was die KK möchte, dass der Hilfsbedürftige verzichtet.

Komme gerade in Fahrt, obwohl ich den Prozess ja gewonnen habe, hat aber Nerven gekostet.

Es kostet Geduld und Nerven, aber wenn sich das Ness L300 go beim Probetragen als sehr hilfreich erwiesen hat, ist es das wert.

Viel Erfolg

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Vielen herzlichen Dank für die sehr interessante Info!