Hallo Sonnenschein,
als meine Fußheberschwäche angefangen hat, habe ich zuerst eine Sportlastic Neurodyn-Comfort Orthese bekommen.
Damals kannte ich das L300 nicht und habe mich nicht damit beschäftigt, was es sonst noch so gibt. Die Orthese hat ja auch für eine Zeit gut geholfen.
Irgendwann wurde die Fußheberschwäche aber “stärker” und meine Gehstrecke und Teilhabe haben darunter gelitten.
Ich habe meine Ärztin darauf angesprochen. Vorher habe ich im Internet recherchiert, was es für Alternativen gibt. Ich habe ihr vom L300 erzählt. Sie hat mich sofort unterstützt.
Ich bin anschließend mit einer Neuverordnung in das örtliche Sanitätshaus gegangen. Der Mitarbeiter meinte, dass die Kasse das nicht machen wird, wenn man nicht noch weitere Orthesen vor dem Bioness nutzt. Ich habe gesagt, dass ich es testen möchte. Wir haben einen neuen Termin mit einer Außendienstmitarbeiterin vereinbart, die das L300 mitgebracht hat. Es hat bei mir super funktioniert, die Mitarbeiterin war sehr angetan.
Der Mitarbeiter von Sanitätshaus hat mich dann auch mit 2, 3 normalen Orthesen laufen lassen. Das war ein himmelweiter Unterschied, spür- und sichtbar.
Der Mitarbeiter vom Sanitätshaus war skeptisch, dass die Kasse beim L300 mitspielt.
Die Außendienstmitarbeiterin hat das anders gesehen, ich wollte es unbedingt und die Ärztin hat es auch unterstützt.
Der MDK hat den Antrag zuerst mit der Begründung abgelehnt, dass es noch Alternativen gibt. Leider hat der MDK “überlesen”, dass ich genau diese Alternativen vorher getestet habe.
Wir haben daraufhin weitere Videos aufgenommen und den MDK darauf hingewiesen, dass ich mit den Alternativen nicht annähernd so gut laufe. Ich habe auch ein eigenes Schreiben aufgesetzt, in dem ich schildere, wie mich die Fußheberschwäche im Alltag einschränkt und oft die Teilhabe verhindert. Das habe ich an ganz persönlichen Erlebnissen (Abbruch oder unterlassen von Spaziergängen mit der Familie oder Freunden, usw.) geschildert.
Daraufhin wurde das L300 genehmigt. Mit der Begründung, dass es unmittelbar dem Behinderungsausgleich dient und mir bestmöglich hilft.
Mittlerweile gibt es auch Gerichtsurteile dazu, die genau das festgestellt haben:
Ich drücke euch die Daumen!!
LG
cran