Da ich seit Corona in 22 und einem Schub in 23 nun doch auf Hilfe durch Familie gerade im Haushalt angewiesen bin überlege ich nun einen Pflegegrad zu beantragen.
Auch psychisch belastet mich die Krankheit, da du ja nie weißt wann kommt der nächste Schub und wie schlimm wird dieser.
Auch belastet es mich psychisch eben mit 40 schon auf Hilfe angewiesen zu,sein.

Wäre dieser Antrag wahrscheinlich erfolgreich?
Wo stelle ich den Antrag, gibt es dafür Vordrucke?
Habt ihr euch vorher Beratung diesbezüglich eventuell bei einem
Pflegestützpunkt geholt?

Vielleicht schreibt ihr mal eure Erfahrungen.

Gehe das mal in Ruhe durch, ich schreibe dir hierzu gleich noch ein paar Punkte per PN:

Stell die Psyche in den Vordergrund… :sunglasses:

Uwe
:man_running:

Meiner Meinung nach, wäre der Antrag erfolgreich. Mach das aus jeden Fall. Den Antrag kannst du bei der Krankenkasse stellen. Da kommt dann jemand vom Med. Dienst der Krankenkasse. Vorher eine Aufstellung machen, was du nicht mehr kannst. Psych.Probleme sind auch wichtig. Auch Arztberichte bereithalten. Da können die da mal draufschauen.
Du kriegst vorher eine Info, was abgefragt wird. Ruhig etwas übertreiben, aber nicht zu sehr.

:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::+1:

Genau wie cdeckel es sagte, der Antrag geht über deine Krankenkasse (KK) zu der dazugehörigen Pflegekasse (PK). Ruf einfach bei der KK an, dann senden sie dir die nötigen Formulare zu. Bei einigen KK kann man das online machen.

Bei der Begutachtung durch den med. Dienst der KK (MDK):

  • Schreibe am besten in den Wochen vorher ein Tagebuch bei welchen Dingen du tatsächlich menschliche Unterstützung brauchst. Darum geht es bei der Pflegebedürftigkeit: Dinge, die du nicht mehr selbständig kannst, bei denen du Unterstützung durch eine Person brauchst:
    z.B. jemand begleitet dich beim Treppenlaufen, wegen Sturzgefahr.
    Jemand hilft die beim Duschen, An-/Auskleiden, Medikamente vorbereiten/einnehmen

Deine Erfolgschancen kannst du dir aus dem SGB abschätzen:
§ 15 SGB XI erklärt die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit.

In Anlage 1 SGB XI (zu § 15) sind die Einzelpunkte der Module aufgeführt für die es bei der Begutachtung Punkte gibt
(Anlage 1 SGB XI (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul)

In Anlage 2 SGB XI (Anlage 2 SGB XI (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul) werden dann die erhobenen Punkte aus Anlage 1 gewichtet.
z.B. werden die Punkte zu Selbstversorgung mit 40% gewertet. Für psychische Problemlagen und/oder kommunikative Fähigkeiten gibt es eine Gewichtung von 15%.

Ich hoffe das hilft.

Danke Franci
Da brauchte ich erstmal Zeit um da durch zu steigen.
Das ist so die Grundlage die zur Berechnung vom MD genommen wird?
Hast du denn so ein bisschen Ahnung von den Modulen uns den einzelnen Kriterien?

Das ist die gesetzliche Grundlage, die auch vom MD genutzt werden muss.
Ich habe selbst noch nie so eine Begutachtung gemacht oder war auch nicht bei einer dabei. Ich kenne mich beruflich nur mit dem Sozialgesetz zu Gesundheitsaspekten etwas aus.
Wenn du dir unsicher bist, wie du selbst schon gesagt hast, am besten einen Pflegesützpunkt/Kiosk (oder wie es in deinem Bundesland heißt) aufsuchen.

Die einzelnen Kriterien kannst du aus der Anlage 1 entnehmen:
z.B. “Umsetzen”: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (3 Punkte). und so geht das über alle deine Fähigkeiten.