Da ich seit Corona in 22 und einem Schub in 23 nun doch auf Hilfe durch Familie gerade im Haushalt angewiesen bin überlege ich nun einen Pflegegrad zu beantragen.
Auch psychisch belastet mich die Krankheit, da du ja nie weißt wann kommt der nächste Schub und wie schlimm wird dieser.
Auch belastet es mich psychisch eben mit 40 schon auf Hilfe angewiesen zu,sein.

Wäre dieser Antrag wahrscheinlich erfolgreich?
Wo stelle ich den Antrag, gibt es dafür Vordrucke?
Habt ihr euch vorher Beratung diesbezüglich eventuell bei einem
Pflegestützpunkt geholt?

Vielleicht schreibt ihr mal eure Erfahrungen.

Gehe das mal in Ruhe durch, ich schreibe dir hierzu gleich noch ein paar Punkte per PN:

Stell die Psyche in den Vordergrund… :sunglasses:

Uwe
:man_running:

Meiner Meinung nach, wäre der Antrag erfolgreich. Mach das aus jeden Fall. Den Antrag kannst du bei der Krankenkasse stellen. Da kommt dann jemand vom Med. Dienst der Krankenkasse. Vorher eine Aufstellung machen, was du nicht mehr kannst. Psych.Probleme sind auch wichtig. Auch Arztberichte bereithalten. Da können die da mal draufschauen.
Du kriegst vorher eine Info, was abgefragt wird. Ruhig etwas übertreiben, aber nicht zu sehr.

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Genau wie cdeckel es sagte, der Antrag geht über deine Krankenkasse (KK) zu der dazugehörigen Pflegekasse (PK). Ruf einfach bei der KK an, dann senden sie dir die nötigen Formulare zu. Bei einigen KK kann man das online machen.

Bei der Begutachtung durch den med. Dienst der KK (MDK):

  • Schreibe am besten in den Wochen vorher ein Tagebuch bei welchen Dingen du tatsächlich menschliche Unterstützung brauchst. Darum geht es bei der Pflegebedürftigkeit: Dinge, die du nicht mehr selbständig kannst, bei denen du Unterstützung durch eine Person brauchst:
    z.B. jemand begleitet dich beim Treppenlaufen, wegen Sturzgefahr.
    Jemand hilft die beim Duschen, An-/Auskleiden, Medikamente vorbereiten/einnehmen

Deine Erfolgschancen kannst du dir aus dem SGB abschätzen:
§ 15 SGB XI erklärt die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit.

In Anlage 1 SGB XI (zu § 15) sind die Einzelpunkte der Module aufgeführt für die es bei der Begutachtung Punkte gibt
(Anlage 1 SGB XI (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul)

In Anlage 2 SGB XI (Anlage 2 SGB XI (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul) werden dann die erhobenen Punkte aus Anlage 1 gewichtet.
z.B. werden die Punkte zu Selbstversorgung mit 40% gewertet. Für psychische Problemlagen und/oder kommunikative Fähigkeiten gibt es eine Gewichtung von 15%.

Ich hoffe das hilft.

Danke Franci
Da brauchte ich erstmal Zeit um da durch zu steigen.
Das ist so die Grundlage die zur Berechnung vom MD genommen wird?
Hast du denn so ein bisschen Ahnung von den Modulen uns den einzelnen Kriterien?

Das ist die gesetzliche Grundlage, die auch vom MD genutzt werden muss.
Ich habe selbst noch nie so eine Begutachtung gemacht oder war auch nicht bei einer dabei. Ich kenne mich beruflich nur mit dem Sozialgesetz zu Gesundheitsaspekten etwas aus.
Wenn du dir unsicher bist, wie du selbst schon gesagt hast, am besten einen Pflegesützpunkt/Kiosk (oder wie es in deinem Bundesland heißt) aufsuchen.

Die einzelnen Kriterien kannst du aus der Anlage 1 entnehmen:
z.B. “Umsetzen”: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (3 Punkte). und so geht das über alle deine Fähigkeiten.

Hallo Anja, darf ich mal hören, wie das Gespräch des MD bei dir gelaufen ist und ob du einen Pflegegrad erhalten hast? Ich würde mich sehr freuen über weitere Infos von dir, bei mir steht das Gespräch aktuell an. Danke sehr.

Mich würde auch interessieren, falls man Null-Punkte aus den Modulen hat oder unter 12, aber trotzdem erhebliche Einschränkungen - hat man Chancen trotzdem einen Pflegegrad zu erhalten? Ich habe gelesen, es gibt ja auch die Module 7 und 8. Vielleicht sagen die Genaueres aus…

Ich habe den Pflegegrad 2 bekommen.
Das Gespräch fand ich sehr angenehm, es wurde auch gleich nach Hilfsmitteln gefragt und diese dann auch gleich mit beantragt.
Falls du unter diese 12 Punkte fällst und dir das mit dem Gutachten auch nicht rechtens erscheint kannst du ja Widerspruch einlegen.
Ich habe mir vor der Begutachtung auch noch Unterstützung und Tipps beim Pflegestützpunkt geholt.

danke sehr Anja, ich habe gerade nochmal die Module durchgearbeitet, dabei sehr sorgsam gearbeitet und eigentlich auch nichts übertrieben, und käme dabei auch auf den PG 2. - Na, mal schauen, wie das Gespräch verlaufen wird.
Liebe Grüße und alles Gute

ich bin nur etwas unsicher, wie intensiv die Wohnfeldbegehung stattfinden wird - wir sind mit 180 qm Wohnfläche da recht großzügig aufgestellt, wenn da jeder Raum besichtigt werden sollte - ich denke mal Küche, Bad, Schlafzimmer ?

Bei mir hat sie ins Bad geschaut ob ich da gut zurecht komme. In der Küche saßen wir ja. Und was ich an Hilfsmittel brauchte habe ich ihr gleich gesagt. Ich hatte auch etwas Angst vor dem Gespräch aber es lief alles ruhig und sie ist auch auf meine Probleme eingegangen.
Wo hast du denn Einschränkungen?

Bei mir würde auch ins Bad gesehen, dusche barrierefrei, da ich eine offene Wohnung habe, war alles, bis auf Schlafzimmer, zu sehen. Es ging ihr darum, ob und wie ich mich bewegen kann, festhalten kann

Ich habe seit April den Pflegegrad 2.
Es gibt im Internet gute Videos, wie man sich auf die Begutachtung vorbereiten soll.
Den Antrag haben wir uns heruntergeladen.
Ein Tipp von mir , hole dir von deinem Neurologen ein Dauerrezept für Physiotherapie, dann bist du schon Mal sicher im Pflegegrad 1.
Es muss aber ein Dauerrezept sein.
Es gibt im Internet auch die Fragen die der Begutachter dir stellt, dann kannst du auch sehen wie viel Punkte es auf jeden Frage gibt.
Bei mir hat es beim ersten Mal geklappt.
Das A und O ist die Vorbereitung.
Ich wünsche dir viel Glück.

meine erfahrung ist die das beim ersten mal wenn man den Pflegegrad beantragt die tante sehr genau hinschaut und die ganze sache kritisch hinterfragt . wenn es um erhöhung geht wird da weniger kritsch hingesehen . Wichtig immer ein bischen jammern . So sind zumindest meine erfahrungen .

Was ich noch bei meiner ersten Antwort vergessen habe.
Das ist sehr wichtig. Sag niemals , wirklich niemals den ersten Termin ab. Den Fehler habe ich gemacht, da mein Mann da arbeiten musste.
Ich habe dann ein halbes Jahr auf einen neuen Termin warten müssen.

Ich könnte mir online einen Termin aussuchen, war beim Gespräch allein, habe den Tip bekommen, niemals zu sagen: manchmal kann ich, eigentlich geht es, sondern: es geht nicht, ich kann nicht

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Da musste ich leider andere enttäuschende Erfahrungen sammeln. Nicht bezüglich mir, mit meinem pflegebedürftigen Vater der von meiner Mutter und mir als eingetragene Pflegeperson betreut wird. Bei Erstantrag bekam er sofort PG2, der Antrag auf Erhöhung wurde abgelehnt, ich Widerspruch ein, neue Begutachtung und wieder Ablehnung. Die Beurteilung war eine Zumutung, in der stand z.B. er könne sich selbst waschen, anziehen und zur Toilette, auch selbst per Rollator rumspazieren und Leute besuchen. Geht alles nicht mehr.