Ich halte das für grob fahrlässig eine Lumbalpunktion als eine Routineeingriff wie eine Blutabnahme zu bezeichnen und nur ein paar harmlose Risiken aufzuzählen.
Dieses ist ein aufklärungs- und einwilligungspflichtiger operativer Eingriff!
Hier die Leitlinien zur diagnostischen Liquorpunktion und was alles aufgeklärt werden sollte.
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/030-107.htm
Die Aufklärung des Patienten sollte folgende Inhalte umfassen:
o Aufklärung über das Risiko und den Nutzen:
§ Nachteilige Folgen bei Nichtdurchführung einer Lumbalpunktion abhängig von der jeweiligen Verdachtsdiagnose.
§ Aufzeigen alternativer diagnostischer Verfahren.
§ Erklärung der technischen Durchführung der Punktion:
§ Ablauf der Untersuchung.
§ Möglichkeit der Lokalanästhesie. Sollte ein Lokalanästhetikum verwendet werden, ist grundsätzlich auf mögliche Überempfindlichkeitsreaktionen hinzuweisen.
§ Hinweise auf mögliche unerwünschte Wirkungen:
§ Auftreten eines lokalen Schmerzes an der Einstichstelle.
§ Auftreten eines ausstrahlenden Schmerzes bei Berührung der Nervenwurzel durch die Punktionsnadel.
§ Verletzung kleiner Blutgefäße mit der möglichen Komplikation kleiner Blutungen.
§ Auftreten größerer Blutungen bei erworbenen oder angeborenen Störungen der Blutgerinnung.
§ Auftreten lokaler Entzündungen.
§ Sehr selten Auftreten von Entzündungen in der Rückenmarkshaut.
§ Sehr selten Auftreten von Blutungen in die Rückenmarkshäute. Unter Umständen einhergehend mit dauerhaften Schädigungen, wie z. B. Taubheitsgefühlen oder Lähmungen.
§ Sehr selten Auftreten eines Subduralhämatoms.
§ Auftreten von Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Rückenschmerzen, auch Stunden oder Tage nach Durchführung einer Liquorpunktion. Diese Beschwerden können mehrere Tage, selten auch einige Wochen anhalten.
§ In Einzelfällen können vorübergehende Ausfälle einzelner Hirnnerven auftreten, die mit Funktionseinschränkungen verbunden sein können, wie z. B. mit einer Minderung des Hörvermögens oder Sehstörungen.
§ In seltenen Fällen können Kreislaufreaktionen auftreten. Als Folge einer vegetativen Reaktion kann unter Umständen ein Bewusstseinsverlust auftreten.
§ In seltenen Fällen kann es zu Störungen der Atmung und Kreislauffunktion in Folge einer zentralen Einklemmung kommen.
Bei der Durchführung einer Subokzipitalpunktion ist zusätzlich hinzuweisen auf:
o Auftreten einer zentral bedingten Kreislauf- oder Atmungsstörung.
o Auftreten einer Subokzipitalblutung bei atypischem Verlauf eines arteriellen Gefäßes (diese Komplikation hat dazu geführt, dass dieser Punktionsweg in der Routine nicht verwendet wird).
o Die Aufklärung über die Subokzipitalpunktion sollte die Alternative anderer Punktionswege beinhalten.