Mein Brief an Sonnenklar.tv

am 7.12.2007 habe ich für meine Familie und mich eine in TV-Sonnenklar beworbene Flug-Reise von Stuttgart nach Antalya und zurück bei Ihnen gebucht. Ich habe am Telefon und auch schriftlich darauf hingewiesen, dass ich als Rollstuhlfahrer besondere Ansprüche habe.

Am 11.2.2008 sollte ich um 6.35 Uhr wieder mit dem Flugzeug von Antalya nach Stuttgart gebracht werden, dort stand mein Auto bereit. Es war eine Ankunftszeit von 8.35 Uhr geplant.
Am 10.2.2008 um 14 Uhr teilte mir die örtliche Reiseleitung mit, dass der Rückflug erst abends stattfindet und nach München geht. Ich sollte dann mit einem Bus nach Stuttgart gebracht werden.
Meine Bitte nach einem unbedingten Rückflug nach Stuttgart konnten weder er, noch die örtliche Repräsentanz IQ Travel erfüllen.
Trotz einem Telefonat mit BigXtra am Montag gegen 15.00 Uhr und dem Hinweis auf meine Bedürftigkeit, stand in München ein nichtbehindertengerechter Bus.

In den wurde ich von Mitreisenden unter großen Schmerzen rein- und rausgezerrt.
Mein Sohn musste weinen, als er das sah.
In Stuttgart sind wir mit einer fast 16-stündigen Verspätung angekommen. Zuhause fand ich die neuen Reisedokumente im Briefkasten.
Wären diese mir rechtzeitig zugestellt, ich rechtzeitig telefonisch (ich stehe im Telefonbuch) oder per Email informiert worden, hätte ich diese Bus-Reise storniert.

Wie verhindern Sie, dass es anderen Rollstuhlfahrer, die unbedarft bei Ihnen buchen, nicht auch so ergeht, wie mir ? Ich verweise hiermit auf §4 Barrierefreiheit des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen

Mir wurden zuerst 65.- € Entschädigung angeboten

Meine 2.Reklamation

Leider konnten Sie zu meiner Frage:
„Wie verhindern Sie, dass es anderen Rollstuhlfahrer, die bei TV-Sonnenklar buchen, nicht auch so ergeht, wie mir ?“
keine Aussage machen.

Sie müssten zukünftig einem Rollstuhlfahrer den Abschluss eines Reisevertrages verwehren oder ein spezielles Rollstuhl-Pauschalreisen-Verfahren entwickeln, bei dem die lückenlose Rollstuhlfahrer-Transportkette eingehalten wird.
Wie werden Sie zukünftig vorgehen ?

Gibt es dazu ein offizielles Statement Ihrer Geschäftsleitung.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich auch andere Medien sowie der Verband für Behinderte für diese Problematik bei TV-Sonnenklar interessieren werden.

Keine Stellungnahme bezüglich Pauschalreise und Rollifahrer - Angebot wurde auf 165.-€ erhöht.

Wie haltet Ihr das bei Pauschalreisen ?

Hi,

§ 4 BGG ist keine Schutzvorschrift/Anspruchsgrundlage des Verbrauchers gegen einen privatrechtlichen Vertragspartner. In § 4 BGG wird lediglich definiert, was im Sinne dieses Gesetzes unter “Barrierefreiheit” zu verstehen ist.

(Nur) wenn die Pauschalreise ausdrücklich für Rollifahrer angeboten wurde und die Eignung der Reise für Rollifahrer schriftlich zugesichert wurde, könntest du evtl. einen Schadensersatzanspruch haben.

Die Frage ist, ob du bei rechtzeitiger Zusendung der Reisedokumente die Reise storniert hättest. Wenn das Reiseunternehmen schuldhaft einer vertraglichen Nebenpflicht (der Informationspflicht) nicht nachgekommen ist, hättest du möglicherweise einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung.

Reiserechtsfälle sind aber in der Regel kompliziert, und die Veranstalter sitzen meist am längeren Hebel. Wende dich an deine Rechtsschutzversicherung oder an die DMSG.

Gruß Alfred

Mir gehts dabei nicht mal ums Geld.

Ich möchte, dass Sonnenklar.tv zukünftig ganz formel den Abschluss eines Reisevertrags für Rollifahrer ablehnt, weil sie ihn nicht erfüllen können.

Als Rollifahrer darf ich somit nur Linie-Fliegen–

Hallo Martin, da hast Du wohl zweimal einen Fehler gemacht.

Zum einen (ganz persönliche Meinung) wer bei sonnenklar.tv eine Reise bucht, und das als Behinderter, ist selber schuld. Bei Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie es die Italiener so schön sagen, empfhieht sich die Inhilfenahme eines Reisebürso. Acuh wenn es den einen oder andere Euro teurer ist.

Der zweite Fehler den Du gemacht hast, ist daß du nicht richtig reklamiert hast. Warum das? Die Frage ist was Dir der Reiseveranstalter schuldet. Und das ist ganz eindeutig ein Flug von A nach B zurück zu eienr bestimmten zeit oder zumindest in einem bestimmten Zeitrahmen. Und einen ganz normalen Sitzplatz. Freundlicherweise helfen Fluggesellschaften gehbinderten Pasagieren damit, daß sie die Hilfe zum ein- und aussteigen mithilfe von Hilfspersonal auf ihre Kappe nehmen. Mehr schuldet Dir ein Reiseveranstalter nicht. Da Du anscheined im Flugzeug ohne speziellen Sitz auskommst und Deine Begleitperson (falls Du B im Behindertenausweis hast) dabeihattest, durfte der Reiseveranstalter davon ausgehen, daß Du ausser beim ein- und aussteigen alleine zurecht kommst. Du hattest ja keine Reise mit Betreuung gebucht. Und damit konntest du auch im Bus fahren.

Was hättest du machen müssen? Du hättest nach der Verschiebung der Reise der Fluggesellschaft mitteilen müssen, daß du die gleiche Hilfe wie beim einsteigen ins Flugzeug auch beim eisnteigen in den Bus brauchst. Dann hätrte dies der Reiseveranstalter/die Fluggesellschaft in München organisieren müssen. Da Du das aber nciht kundgetan hast, hast du den Mangel selbst verschuldet. Sorry so ist das.

Ob Du wegen verspäteter Ankunft Schadenersatz bekommen kannst, weiss ich nicht zu beurteilen. In punkto “behindertengerechter Sonderleistung” hat der Reiseveranstalter alle seine Pflichten erfüllt, da Du nicht richtig reklamiert hast.

Das Meckerle