Bin ich hier der Einzige der einfach keine Berichte mitgesendet hat, sondern die behandelnden Neurologen der MS Ambulanz angegeben hat? O.o
Wie dem auch sei, das es gerne auf die Lange Bank geschoben wird(Klageverfahren, uvm) kann sicher unser Gesundheitsministerium oder besser noch, das Finanzministerium beantworten.
Zumindestens weiß ich noch, das meine Denkweise damals so war, das ich lieber sie arbeiten ließ aus den oben bereits genannten Gründen. Bzw sich selbst Befunde einzuholen bei den behandelnden Neurologen, denn das es oft gar nicht der Fall ist, ist hier auch zu lesen. Und so kann dann im Falle eines nicht agieren irgendwann auf die Untätigkeit gedrückt werden.
Sie, die LaGeSo(Berlin), hatte mir damals zudem postalisch noch mitgeteilt daß es bearbeitet wird, aber noch Befundberichte durch die MS-Ambulanz ausstehen. Alles weitere ging dann ab dem Zeitpunkt innerhalb von zwei Wochen.
Insgesamte Dauer war, muss ich lügen, vllt ein halbes Jahr? Drei Monate? - Weiß ich nicht mehr.
Ich bin mit so’nem Schmarn groß geworden, und weiß ungefähr wem am besten noch der - sorry für die überspitzte Formulierung - Hof gemacht werden sollte zur Arbeitserleichterung und wen man lieber selbst agieren lässt, da es sich sonst bequem gemacht wird auf Seite 1.
“…Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder…” <
Vllt etwas zur Aufmunterung sollte es gerade nicht so laufen: