Hey,

da ich heute zum Mittagessen bei Vätern bin, auch zwecks Steuererklärung, usw., kam mir gerade ein Gedanke.

Ich bestelle zwar alle Nahrungsergänzungen mittlerweile über Amazon oder habe dafür bereits ein “Spar Abo” mit durchschnittlich 90€ im Monat, aber in Anbetracht dessen, dass es bei der Steuer geltend gemacht werden könnte, sofern Rezept und Apothekenrechnung vorliegen, wollte ich mal fragen, ob damit bereits jemand Erfahrungen hat.

Ich sehe das irgendwie skeptisch, dass es mir überhaupt verschrieben werden kann, oder ob Apotheken überhaupt vorrätig haben, insbesondere Omega-3 mit 6 Gramm am Tag, Curcumin mit 1,35g am Tag, Weihrauchextrakt mit 6x600mg/Tag oder aber Creatin mit fünf Gramm je Tag. Das dreht sich wiederum alles nur um mein ZNS/MS, ist also krankheitsrelevant. Von der Einnahme wissen auch die Neurologen.

Liebe Grüße!

Eigentlich hätte ich das alles selbst gemacht, aber da seit drei Jahren die Steuererklärungen ruhen und alle Fallstricke beachtet wurden, gab es keinen Anlass dazu. Ich wollte meine Ruhe, auch als die MS noch viel schlimmer war, und fahre mein Leben seit bald 6 Monaten erst wieder komplett hoch.

Nur aktuell wird mir das alles zu viel im Hinblick auf die Steuererklärung, oder dass mir 2022 der GdB50 bewilligt wurde. Außerdem kam dann aktuell meine Frau hinzu, und er hatte angeboten, es für sie mitzumachen.

Guten Morgen, du brauchst dich absolut nicht rechtfertigen bzgl. der Hilfe durch deine Familie. Ich würde nur empfehlen (und dass nur, damit du passendere Antworten erhältst) einen Titel zu wählen, der das Thema besser erfasst, z.B. „Steuerrückerstattung auf Nahrungsergänzungsmittel“

Vielen Dank. Wahrscheinlich wandert zurzeit dabei viel Bammel mit. Insbesondere da ich das mit den Fahrtkosten erfuhr und das unmöglich richtig sein kann, er(Steuerberater) sagt aber ja. Schlägt aber die Hände übern Kopf zusammen, wegen der Krypto-Tätigkeit über *Litauen(SEPA, EU?).

Konnte ich bei der Steuer unter “Krankheitskosten” seit Jahren komplett ansetzen.

Uwe
:man_running:

Wie? Als „außergewöhnliche Belastung“ kann man Ausgaben erst ab der zumutbaren Belastung geltend machen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

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