da ich nirgendwo konkrete Auskunft bekomme, probiere ich es hier… folgender fall: ich beziehe teilweise em-rente auf dauer und habe einen sba. bislang hat die drv immer nur den zuverdienst kontrolliert, und der ist bei mir ja fest, da keine überzeiten etc. ausbezahlt werden.
jetzt wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass jede Änderung von der drv genehmigt werden muss. also auch minimale Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit, selbst wenn es noch unterhalb der 6 stunden ist.
damit fiele Gleitzeit bei teilrente aber komplett raus, oder verstehe ich das falsch?
bei mir kommen außerdem 2, 3 x im jahr spezielle Veranstaltungen dazu, wo auch mehr gearbeitet werden muss und außerdem immer wieder, so jedes jahr 1x, die Organisation von Veranstaltungen im Ausland. da wird es gleich noch schwieriger, weil ja die anreise schon länger dauert als 6 stunden.
frage: kann ich mit der drv rente im rücken, feste Arbeitszeiten von meinem Arbeitgeber verlangen?
die Auskunft der experten der drv ist ja auch nicht einheitlich. mal bestätigt man mir, dass nur der zuverdienst interessiert, mal heißt es, alles muss genehmigt werden.
danke schon mal