da ich nirgendwo konkrete Auskunft bekomme, probiere ich es hier… folgender fall: ich beziehe teilweise em-rente auf dauer und habe einen sba. bislang hat die drv immer nur den zuverdienst kontrolliert, und der ist bei mir ja fest, da keine überzeiten etc. ausbezahlt werden.

jetzt wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass jede Änderung von der drv genehmigt werden muss. also auch minimale Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit, selbst wenn es noch unterhalb der 6 stunden ist.

damit fiele Gleitzeit bei teilrente aber komplett raus, oder verstehe ich das falsch?

bei mir kommen außerdem 2, 3 x im jahr spezielle Veranstaltungen dazu, wo auch mehr gearbeitet werden muss und außerdem immer wieder, so jedes jahr 1x, die Organisation von Veranstaltungen im Ausland. da wird es gleich noch schwieriger, weil ja die anreise schon länger dauert als 6 stunden.

frage: kann ich mit der drv rente im rücken, feste Arbeitszeiten von meinem Arbeitgeber verlangen?

die Auskunft der experten der drv ist ja auch nicht einheitlich. mal bestätigt man mir, dass nur der zuverdienst interessiert, mal heißt es, alles muss genehmigt werden.

danke schon mal

da ich nirgendwo konkrete Auskunft bekomme, probiere ich es hier… folgender fall: ich beziehe teilweise em-rente auf dauer und habe einen sba. bislang hat die drv immer nur den zuverdienst kontrolliert, und der ist bei mir ja fest, da keine überzeiten etc. ausbezahlt werden.

jetzt wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass jede Änderung von der drv genehmigt werden muss. also auch minimale Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit, selbst wenn es noch unterhalb der 6 stunden ist.

damit fiele Gleitzeit bei teilrente aber komplett raus, oder verstehe ich das falsch?

bei mir kommen außerdem 2, 3 x im jahr spezielle Veranstaltungen dazu, wo auch mehr gearbeitet werden muss und außerdem immer wieder, so jedes jahr 1x, die Organisation von Veranstaltungen im Ausland. da wird es gleich noch schwieriger, weil ja die anreise schon länger dauert als 6 stunden.

frage: kann ich mit der drv rente im rücken, feste Arbeitszeiten von meinem Arbeitgeber verlangen?

die Auskunft der experten der drv ist ja auch nicht einheitlich. mal bestätigt man mir, dass nur der zuverdienst interessiert, mal heißt es, alles muss genehmigt werden.

danke schon mal

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Bei mir ist es so

Ich werde von der DRV 1x pro Jahr aufgefordert die monatlichen Verdienste anzugeben um den Hinzuverdienst nicht zu überschreiten.

  • Bisher durfte man 2x/Jahr den Hinzuverdienst um das doppelte überschreiten.
  • Seit 1. Januar gibt es einen Jahres-Hinzuverdienst der individuell auf die Monate verteilt werden kann.

Solange Deine Arbeitszeiten pro Tag unter 6h liegen ist das für die DRV uninteressant. (Meiner Meinung nach)’

Hier wird Dir geholfen, sogar anonym wenn Du willst.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html

LG
Uwe

hallo,

als ich nur eine teil emr hatte, habe ich “immer” über 6 std. gearbeitet!
das war kein probleme von seiter der drv!

ich konnte das bei mir auf dem arbeitsplatz nicht so umsetzen, außerdem wäre
es mir zuviel gewesen jeden tag 6 std. zu arbeiten.
für mich war es effektiver 8 std. zu arbeiten, und mehr frei zum ausruhen zu haben.

ich habe das vorab mit der drv geklärt, schreibe einfach deinem sachbearbeiter,
so bist du auf der sicheren seite.
oder lass es unter den tisch fallen, letztendlich ist es schwer von seiten
der drv zu überprüfen!

mir war es aber lieber, das es von der drv abgesegnet würde.

ja, so sehe ich das auch. im drv forum forum habe ich die frage auch schong estellt. aber - wie üblich in foren - haben sich lauter superexperten gemeldet, die letzzlich keine ahnung haben.

auf jeden fall wurde mir empfohlen, das bei der drv genehmigen zu lassen. komischerweise wurde ein ander mal vone inem drv experten gesagt, die drv prüfe nur den zuverdienst. so war es bei mir bislang auch immer. und jettz sagt der andere experte auf ihre vorsorge: auf jeden fall genehmigen lassen von der drv.

im normalfall achte ich darauf, unter 6 std. zu bleiben, aber das ist halt in ausnahmefällen nicht möglich, wie bei auslandsreisen. ich liebe meinen job zwar, aber hätte auch kein problem, solche aktivitäten abzuschaffen. frage ist halt, was tun, wenn die drv “njet” sagt und der arbeitgeber zu einer abänderung in feste arbeitszeiten auch “njet”. wie gesagt, schlafende hunde will ich nicht wecken

ja, so sehe ich das auch. wollte nur andere erfahrungswerte lesen. danke dir

???

Bei mehr als 6h gibt es keine Teilerwerbsminderungsrente

Bis 3h volle Erwerbsminderung
3-6h Teilerwerbsminderung
mehr als 6h keine Erwerbsminderung

Uwe

Bei mehr als 6h gibt es keine Teilerwerbsminderungsrente

Bis 3h volle Erwerbsminderung
3-6h Teilerwerbsminderung

  • mehr als 6h keine Erwerbsminderung -

Wenn Du das nicht beachtest kann es sein, dass Du die Rente zurückzahlen musst.

LG
Uwe

uwe, das ist so nicht richtig!
es gibt immer einzelfallentscheidungen.

wie du lesen konntet, habe ich so “mit zustimmung der drv gearbeitet”
nicht jeder arbeitet im büro, wo 5-6 std.pro tag möglich ist.
ich habe in der zeit sogar 10 std. nachtdienst gemacht!
allerdings bin nie über 20-25 std pro woche gekommen und wie gesagt,
alles wurde von der drv bewilligt!!

es gibt nicht nur schwarz und weiß!
auch habe ich nie irgendwas an die drv zurückzahlen müssen.

meine wöchentliche arbeitszeit sibd 23 stunden und die halte ich weitestgehend auch ein. aber das geht bei auslandsreisen oder events im inland nicht immer.

meine frage war ja auch, ob ich auf andere gestaltung der arbeitszeit o.ä. bestehen kann

Hi vanadis,

in dem Forum:

https://www.multiple-sklerose-forum.de

gibt es eine MSlerin die für die DRV arbeitet.

Vielleicht solltest du die Frage dort stellen.

Aber am Ende entscheidet immer noch dein Sachbearbeiter wie er was genau auslegt und nachprüft.

Grüße
Lucy

Da hast Du Glück gehabt, war bei mir nicht so entspannt…

Die DRV wollte meinen Arbeitsvertrag sehen wo geregelt war, dass ich nicht mehr als 6h am Tag arbeite.
Da ich nur 4 Tage die Woche gearbeitet habe, haben wir die sporadischen Mehrstunden dann in der Fa. “intern” verteilt.

Aber die DRV bestand ganz klar auf 6h/Tag.

LG
Uwe