Hallo ihr Lieben,

da ich vom Web alle möglichen Allgemeininfos angeboten bekomme, aber nicht genau das, wonach ich suche, probier ich es mal hier.

Wovon lebt man zwischen Reha (aus dem Krankenstand heraus) und EM-Rente, also so lange der Antrag läuft und wieviel % sind das von welchem Ausgangspunkt?

Bitte auch hier nur fundierte Antworten und nur zum Thema. Danke. :wink:

VG Bluna

Zunächst Krankengeld als Lohnersatzleistung und wenn die Maximaldauer erreicht ist Arbeitslosengeld.

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Und wenn der Anspruch vom Arbeitslosengeld aufgezehrt ist Arbeitslosengeld 2. Harz4,Bürgergeld,sofern man nicht zuviel auf der Bank hat oder gar HausbesitzerIn ist

Hallo Bluna,

Ich weiß nicht ob ich deinen Sachverhalt korrekt verstehe.
Du warst im Krankenstand und bist dann in die Reha gekommen.
Nach der Reha hast Du eine EM-Rente beantragt. Dieser Antrag läuft aktuell noch.

Zuerst wäre es wichtig zu wissen, ob Du AU oder arbeitsfähig (unter 3h, zw. 3-6h) aus der Reha entlassen wurdest.

Bei AU kannst du weiterhin Krankengeld beziehen, sofern die 76Wochen Krankengeld für die gleiche Krankheit noch nicht ausgeschöpft sind.
Bei arbeitsfähig mit und vorhandenem Job zurück in Job als Teilzeit-Job.
Der EM-Antag läuft “parallel zum Job” einfach weiter bis zum entscheid.
Ohne Job, solltest Du Dich beim Arbeitsamt für ALG1 melden.

Wenn ALG1 ausläuft und noch immer nicht über den EM-Antrag entschieden ist, gibt es einen Nahtlosigkeitsregelung (Antrag beim AA), damit ALG1 bis zum Entscheid zu der EM-Rente weiter läuft. Mit Ausnahme bei Leistungsfähigkeit <3h/Tag

Was meist Du mit:

Liebe Grüße
Schnuff

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Krankengeld

Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto . Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert 2024) begrenzt.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt und die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Arbeitgeber (6 Wochen)
Krankengeld (max. 18 Monate)
ALG I (i.d.R. 12 Monate)
Bürgergeld (unbegrenzt aber mit Auflagen)

Nach erfolgreicher Bewilligung der vollen EMR zahlt das Bürgergeld nicht mehr das Bundesland sondern der Bund (weniger Auflagen und Verpflichtungen).

WOW, so viele super informative Antworten. Ihr seid klasse! :kissing_heart:

Ja, ich häng da grad mittendrin und stecke mal ab, was mich im übelsten Fall erwarten kann.
Hab auch ein gutes Buch hier, aber bei manchen Sachen bin ich nicht so ganz durchgestiegen. Z.B. das mit der Nahtlosigkeit. Danke für die Info. Da konnte ich bislang nix mit anfangen. Super erklärt. :+1:

Hi Bluna,

wenn der EM-Antrag noch läuft und das Krankengeld am Ablaufen ist, bei der Arbeitagentur melden, dann gibt es Übergangsgeld in Höhe ALG 1 bis zum Rentenentscheid. Für diese Zeit weiter krankschreiben lassen, sonst kommst Du in die Arbeitsvermittlung.
VG MiaH

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Nachtrag: das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsregelung - google mal danach.