Hallo,

neben vielen anderen Fragen steht für mich persönlich eine große Frage im Raum.

Ist eine Verbeamtung mit MS Diagnose noch möglich?
Welche Tricks, Wege, Möglichkeiten und Fallstricke gibt es?

Es geht um eine Verbeamtung im Lehramt.

Hat jemand von euch Erfahrung damit?

Bisher hörte ich überwiegen:
Unmöglich - abgelehnt.

Dann habe ich folgendes gelesen:

Es muss belegt werden, dass eine Diensttauglichkeit (z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung wie Multiple Sklerose) nicht gegeben ist.
Quelle:

Auch sonst soll sich etwas tun:
Quellen:

Liebe Grüße

Hallo, meine MS Diagnose war im April 2000. 2004 hab ich mein Referedariat angetreten. 2006, nach meiner 2. Lehramtsprüfung, war ich ganz regulär im Beamtenstatus auf Widerruf und 2008 wurde ich verbeamtet. Falls du einen Behinderungsgrad hast, wirst du in jedem Fall verbeamtet. Auch hier muss eine gewisse “Quote” erfüllt werden.

Also ist ein Grad der Behinderung (GdB) förderlich und nicht hinderlich?

Habe mich bisher bei GdB und Pflegegrad zurückgehalten.
Auch weil ich nicht finde, dass ich das „verdient“ hätte. Es gibt andere denen es viel schlechter geht.

Sollte das aber der Weg sein, gibt es Tipps zum Vorgehen. Wie zB.: Wofür gibt es Punkte?!

Ich würde sogar “sehr förderlich” sagen. Mein Schulrat hat mir nach der 2. Lehramtsprüfung dazu geraten.

Tipps hab ich nicht unbedingt. Hab alles was ich hatte und wusste in den Antrag geschrieben und abgewartet. Bei chronischen Erkrankungen, so wurde es mir mitgeteilt, bekommt man in jedem Fall einen GDB.

Stimmt so nicht. Für MS gibt´s grundsätzlich erstmal keinen GdB, auch für keine anderen chron. Erkrankungen. Bewertet werden ausschliesslich die tatsächlich vorhandenen Einschränkungen und ihre Auswirkungen.

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Die Dame vom Versorgungsamt Nbg. hat mir das damals so gesagt. Ist ja schon lang her, vielleicht hat sich da was geändert.

Hey, als chronisch Erkrankter hast du da keine Sicherheiten im Sinne, wenn A dann B. Im Referendariat ist der Status Beamter auf Widerruf normal, dazu gibt es ja auch keine gesundheitliche Prüfung. Bei mir hat die Verbeamtung danach nicht direkt geklappt. Chronisch krank halt. Verschweigen darfst du es nicht beim Amtsarzt, ich hatte es probiert mit Statements von einer Uniklinik,wie gut es mir geht und wie gar nicht mit einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst zu rechnen ist. Hat nichts gebracht. Die Verbeamtung hat dann Jahre später mit Zuerkennung GdB 50 doch noch geklappt, weil der Amtsarzt dann nur bestätigen muss, dass man die nächsten 5 Jahre dienstfähig sein wird (so hieß es damals jedenfalls). Bis dahin war ich Angestellte, der Beruf geht ja dennoch. Mein Schulleiter damals war sehr überrascht, das hätte er noch nie gesehen, dass das verspätet noch was wird nach einer zuvor ausgesprochenen Ablehnung. Den Antrag auf Verbeamtung kannst du ja anschließend nach Ablehnung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erneut stellen. Für den Einzelnen ist es total doof, wenn es nicht klappt - vor dem Hintergrund der Sicherheiten, die das Land für den Mitarbeiter damit ausspricht, verstehe ich sogar, dass die nicht so scharf darauf sind, jemandem den Status zuzuerkennen, der mit höherer Wahrscheinlichkeit als Andere nicht bis zur Pensionierung durchkommt. Sowas wie Home-Office oder so geht in dem Beruf ja nunmal nicht.

Toi toi toi für deinen weiteren Weg.