Hallo Rabe,
das Ding kann auch Nachteile haben. Fährst du noch Auto? Dann würde ich es lieber noch nicht beantragen, da du mit deinen paar kleinen Störungen wahrscheinlich keine Chance hast, 50 % zu bekommen. Ist der GdB unter 50 % angesiedelt, kann beim Integrationsamt der zuständigen Arbeitsagentur die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten mit GdB 50 beantragt werden.
Einer Bekannten von mir ist es passiert, dass sie nach ihrem (erfolglosen) Antrag auf Erteilung des Schwerbehindertenstatus einen Schrieb vom Landratsamt kriegte. Es bestünden Zweifel an ihrer Tauglichkeit zum Führen eines PKW. Bis diese festgestellt sei, habe sie ihren Führerschein vorübergehend abzugeben.
Ihr Mann nahm den Führerschein und gab ihn persönlich bei der angegebenen Dienststelle ab. Und dort liegt er immer noch, da meine Bekannte die Fahrtauglichkeitsprüfung (die sie übrigens selbst bezahlen muss) nicht bestand. Ihre Augen ließen sie im Stich.
Warte also lieber, bis du richtig behindert bist, und die Chance hast, 50 % zu kriegen. Ich habe meinen SBA erst beantragt, als ich freiwillig mit dem Autofahren aufgehört hatte.
LG Vera