bei youtube gibt es mehrere Videos, welche nur mit der Sturzgefahr relativ weit beim Pflegegrad kommen. Ich bin mehrfach umgefallen, da mir die Muskeln im Knie kurzzeitig nicht mehr gehorchen. Ich laufe bis auf die Wohungsinnenräume mit einem Stock, um die Gefahr Umzufallen zu reduzieren. In den Videos wird empfohlen dies als Diagnose zu erfassen. Zuerst wurde die Hausäztin darauf angesprochen - dies wollte sie nicht unbedingt machen, verwies auf den Neurologen. Den Neurologen darauf angesprochen, er hat von der Frage mit anderen Themen abgelenkt. Da beide Ärzte mir an sich wohl gesonnen sind, verstehe ich die Problematik hier nicht.

Somit die Frage - welche Nachteile können durch die Diagnose Sturzgefahr dem Patienten entstehen?

Naja, das ist jetzt mal “geraten”, bin kein Jurist.

Vielleicht entsteht dem Arzt bei Sturzgefahr eine gewisse Verantwortung? Also, dass man dich dann mit einem Rollator ausstatten müsste oder so…

Denn falls du fällst, dir die Hüfte brichst o.ä. und kein Rollator beantragt wurde, könntest du vielleicht den Arzt klagen. Und von der Krankenkasse aus gibts dann vielleicht ja auch Stress für den Arzt?

Da würde dann aber die Frage offen bleiben, warum das nicht gemacht wird.

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Ich bin eben nur am Raten :woman_shrugging: fraglich, ob ein Gehstock bei deutlicher Sturzgefahr versicherungstechnisch ausreicht.

Wenn ich als Arzt so schwere Sturzgefahr attestieren würde, dass da sogar ein höherer Pflegegrad deswegen rauskommt, würde ich mir definitiv Gedanken machen, ob ich die Hilfsmittel-Versorgung der Gefahr entsprechend gemacht habe für den Fall der Fälle.

Außer es ist halt nur im Rahmen eines Schubes und Verbesserungen sind innerhalb gewisser Zeit zu erwarten bzw. möglich.

Rollatorrezept wurde bereits vor ein paar Monaten ausgestellt und von uns im Sanitätshaus abgeholt, damit es dokumentiert ist.

Wir wissen es leider auch nicht, es ist halt merwürdig. Ich kann nur Mutmaßen, dass es evtl. als Vorwand für Autofahren oder Verschiebung von Krankengeld auf Arbeitslosengeld genutzt werden könnte.

Ok, wenn das mitm Rollator eh schon erledigt ist…bin ich auch überfragt :woman_shrugging::woman_shrugging::woman_shrugging:

Sturzgefahr ist eine Folge einer Diagnose.
Diagnose ist MS, Neuropathie, Arthrose, oder was auch immer zur Sturzgefahr führt

Modul 1: Mobilität
Der Pflegegrad wird anhand eines Fragenkatalogs ermittelt, der in sechs Module unterteilt ist. Im ersten Modul geht es um Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination. Bitte schätzen Sie ein, inwieweit die Person körperlich in der Lage ist, die Bewegungen selbständig auszuführen. Als selbständig gilt auch, wer für die Bewegung Hilfsmittel benötigt.
Wenn du in den Pflegegradrechner schaust, und nur Sturzgefahr hast, mit Stock selbstständig gehst, zählt das nicht.
Ich habe hier einmal die Fragen aus dem Modul Mobilität angehangen.

selbstständig, eherselbstständig, eher unselbstständig, unselbstständig
1.1 Positionswechsel im Bett
Kann die Person ihre Positionen im Bett verändern und sich aus dem Liegen aufrichten?

1.2 Halten einer stabilen Sitzposition, Kann die Person aufrecht auf einem Bett oder einem (Roll-)stuhl sitzen?

1.3 Sich Umsetzen
Kann sich die Person von einer Sitzfläche auf eine andere umsetzen, z. B. vom Stuhl in den Rollstuhl?

1.4 Fortbewegung im Wohnbereich
Kann sich die Person sicher zwischen den Zimmern ihres Wohnbereichs bewegen?

1.5 Treppensteigen
Kann die Person die Treppen in ein anderes Stockwerk laufen?
Ja
Nein

1.6.1 Bewegungsfähigkeit der Arme
Kann die Person mit mindestens einem Arm greifen?

1.6.2 Bewegungsfähigkeit der Beine
Kann die Person stehen?

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Nachtrag: Für den Pflegegrad spielen Diagnosen keine Rolle. Es geht um die Einschränkungen, egal wodurch bedingt.
Gerade bei Syndromen, fraglich genetischen Erkrankungen und schweren Behinderungen gibt es manchmal keine Diagnosen, Namen für Erkrankungen oder es kann Jahre dauern, bis Kinder mit angeborenen Behinderungen diagnostiziert werden, <(manchmal auch niemals). Es geht nicht um den Namen der Erkrankungen, sondern um die Auswirkungen.

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Korrekt, Sternenwandlerin, selbst reines Alter kann bei sehr Hochbetagten zum Pflegegrad führen, völlig unabhängig ggf. bestehender / nicht bestehender Diagnosen.

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hier eine gute Erklärung zu meiner Frage:

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