Auf diese Antwort habe ich gewartet.
Da muss ich :blush:
Aber ein Arzt hat m.M. kein Recht den Patienten vor die Tür zu setzen, Also bitte wo sind wir denn hier gelandet. Man kann sich mit einem professionellen Arzt in einem Patientengespräch einigen und für Aufklärung sorgen. Zum wohle des Patienten muss der Arzt entsprechend behandeln.
Wenn der 2. und 3. Neuro wieder absagt wird gibt es zeitlich ein Problem den Wirkstoff zu bekommen.
@Powerbroiler
weist du, es geht hier auch nicht um Hustensaft. Da geh ich eh zur Apotheke und kaufe den mir selbst um die Arztpraxen nicht zu belasten. Das Gesundheitssystem wird immer mehr zum Zirkus.

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Beleidigt?
Mein Neuro kam auf Nachfrage zu Cannabis auch nur mit Sativex rüber. Für mehr überwies er mich zum Schmerztherapeuten. Der befand mich zwar nach eingehender Untersuchung für würdig, stellte aber den Antrag auf Kostenübernahme lediglich für Dronabinol.
Das gefiel mir nicht. Er meinte dann, dass das seine Therapieempfehlung sei, die könne ich annehmen oder einen anderen Arzt suchen.

So startete ich den Versuch, der unangenehme Nebenwirkungen zeigte. Nach einem halben Jahr, kam dann vom Schmerztherapeuten die Verordnung von Blüten zum Verdampfen. (mit Arztbrief an den den Neuro etc. )

Trotzdem bekomme ich weder vom Neuro noch von der Hausärztin Folgerezepte für Cannabisblüten.
Beim Neuro ist das Praxispolitik, bei der Hausärztin keine Lust sich mit der korrekten Cannabisverschreibung auseinanderzusetzen.

So fahr ich halt regelmässig in die Großsstadt zum Schmerztherapeuten, der allerdings nur zwei Nachmittage pro Woche praktiziert.

Nicht ganz einfach, aber machbar.
Ich hab mein Ziel erreicht.

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Dass Cosmo dann so wild um sich schlägt, find ICH überzogen

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Der Arzt MUSS gar nix!
Stichwort: " ärztliche Behandlungsfreiheit.

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Natürlich hat die niedergelassene Neurologin eigenmächtig gehandelt - wie denn sonst?

Sie hat ihren Patienten - von Anfang an - informiert, dass sie für Kesimpta nicht zur Verfügung steht.

Mit der Überweisung an die Ambulanz hat sie ihm den Weg zur Wunschtherapie geebnet.

Spätestens seit der 1. Injektion weiß der Patient, dass er nach der 3. Injektion dort nicht länger behandelt wird.

Und trotzdem kehrt der Patient kurz vor knapp ausgerechnet zu der Neurologin zurück, die Kesimpta zuvor doch klar und begründet abgelehnt hat?

Da war also nicht genügend Zeit, sich bei der Neurologin zu erkundigen, ob sie evtl. ihre Meinung ändert - und sich im Fall der nochmaligen Ablehnung bei der Ambulanz zu erkundigen, wer evtl. weiterbehandeln würde?

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Richtig.

Die Fachärztin muss nur dann behandeln, sofern ein medizinischer Notfall vorliegt. Das war hier nicht so.

Auch die Fortsetzung der Therapie war nicht gefährdet - schlimmstenfalls wäre es zu einer geringen Verzögerung gekommen, die aller Voraussicht nach keinen Einfluss auf den Therapieerfolg gehabt hätte.

Dass der Chefarzt der Ambulanz die niedergelassene Frau Kollegin freundlich um Weiterbehandlung bittet, ist der Normalfall, für die Ärztin aber keinesfalls relevant - der Chefarzt ist einer niedergelassenen Fachärztin gegenüber nicht weisungsbefugt.

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Du machst schon n ganz schönes Drama daraus. Ich bin keine Ärztin geworden und hab keine Ahnung von Kesimpta, aber meinst du echt es wäre auf einen Tag oder gar zwei wirklich angekommen?
Diese Intervalle wurden in den Studien gewählt und haben gut funktioniert, vielleicht gabs sogar Tests mit +/- 1 bis x Tagen und dabei sind 7 Tage als Mittelwert rausgekommen. Vielleicht wären auch 5 optimal und man hat 7 gesagt, weil das praktischer ist. Oder vielleicht wäre das von Patient zu Patient unterschiedlich aber 7 Tage passen mehr oder weniger für alle.
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Exakt dasselbe habe ich auch gedacht.
Es wird kein Weltuntergang sein wenn sich der Spritzentag leicht verschiebt. Nach hinten verschiebt, nicht nach vorne.
Das Intervall, dass am Anfang die ersten drei Spritzen an drei aufeinander folgenden Wochen jeweils am selben Wochentag gegeben wird, wurde bestimmt auch gewählt um es den Patienten einfacher zu machen.

Da sieht man, dass die MS dich noch nicht lange begleitet. Mit der Zeit wird man da gelassener.

Und die Neurologin wird ihre Gründe bzw Bedenken gegenüber Kesimpta haben, dass sie es dir eben nicht verschreiben möchte.
Es ist eben auch ein Medikament, dass schon stark in den Körper eingreift.

Niedergelassene Neurologen sind da manchmal zurückhaltender und wissen den Patienten lieber in einer MS-Ambulanz oder Schwerpunktpraxis gut aufgehoben, weil sie auch wissen was zum Teil an Begleiterscheinungen und -Behandlungen auftreten kann. Da ist eine Ambulanz, die oft im Krankenhaus angegliedert ist, besser aufgestellt, da direkt Zugriff auf andere Abteilungen.

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So langsam habe ich das Gefühl, dass @Cosmo so stark angegriffen wird, weil er eben gleich Kesimpta haben wollte - und seine Neuro wird automatisch in den Schutz genommen. Dass man mittlerweile in vielen Ländern doch gleich zu den stärksten Medis greift, um die MS möglichst schnell und frühzeitig auszubremsen, blenden hier viele wohl aus. Dass es in einigen Jahren auch in D. Standard sein wird, bin ich persönlich davon überzeugt.

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Nee, das ist Unsinn.
Egal was Cosmo sich verschreiben lässt oder sich reinpfeift,
der Ton macht die Musik und manchmal muss man halt ein bisschen strategisch denken. Wer eine Blasenschwäche hat, plant ja seine Wege in der Stadt auch anders …

Nachtrag:
Abtreibung ist auch erlaubt, es machen aber immer weniger Ärzte.
Auch hierbei hat der Arzt Behandlungsfreiheit und kann nicht gezwungen werden :frowning:

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Nein, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Cosmo Kesimpta haben will.

Aber sein Umgang mit der Neurologin - die alles getan hat, um ihm trotz eigener Bedenken seine Wunschtherapie zu ermöglichen - ist indiskutabel.

Cosmo war immer umfassend informiert, weder die Neurologin noch die Ambulanz haben ihn im Unklaren gelassen, zu keinem Zeitpunkt.

Es gab also reichlich Zeit und Gelegenheit, die Sache anders zu klären.

Und am Ende wird dann auch noch die “liebe Krankenschwester” reingezogen.

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Und auch an seinem Ton kann ich Nichts verkehrtes wahrnehmen. Er hat sich umfassend damit befasst und scheint hinter seiner Entscheidung zu stehen. Auch hat er sich schon längst aus dem Thread verabschiedet während wir hier noch diskutieren :sweat_smile:.
Ich verabschiede mich jetzt aber auch oder so wie der Uwe sagt, bin aus dem Faden raus. :running_man:

*[quote=“Victoria, post:369, topic:17408, full:true”]
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So langsam habe ich das Gefühl, dass @Cosmo so stark angegriffen wird, weil er eben gleich Kesimpta haben wollte - und seine Neuro wird automatisch in den Schutz genommen. Dass man mittlerweile in vielen Ländern doch gleich zu den stärksten Medis greift, um die MS möglichst schnell und frühzeitig auszubremsen, blenden hier viele wohl aus. Dass es in einigen Jahren auch in D. Standard sein wird, bin ich persönlich davon überzeugt.

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Ich denke auch, dass künftig deutlich mehr der hochwirksamen Medikamente eingesetzt werden und vermehrt auch direkt nach Diagnosestellung. Aber das vermutlich größtenteils in spezialisierten Praxen und Ambulanzen.
Niedergelassene und kleinere Praxen können/wollen das nicht übernehmen. Und das ist doch auch vernünftig. Es geht bei diesen Medikamenten nicht nur darum ein Rezept auszustellen.

Ganz einfach ist das nicht mein lieber.
Bei gewissen Situationen hat der Arzt oder Doc. eine Behandlungspflicht.

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Ja freilich, die lag aber hier eindeutig nicht vor:
Es gibt nämlich – wie fast überall – einige Ausnahmen. Eine ärztliche Behandlungspflicht besteht zum Beispiel, wenn ein Notfall vorliegt. Dazu gehört unter anderem ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei denen eine schnelle medizinische Versorgung wichtig ist.

Behandlungspflicht – wann dürfen Sie Patient:innen ablehnen?

Ärzt:innen müssen nicht jede Patient:in behandeln. In manchen Fällen können sie den Behandlungsvertrag und somit auch die Patient:innen ablehnen.

Die Behandlungspflicht des Arztes/ der Ärztin gilt nicht, wenn:

  • Keine elektronische Gesundheitskarte vorhanden ist : Ein gesetzlich Versicherter, der über 18 Jahre ist, muss seine Versichertenkarte als Nachweis der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vorlegen. Die Gesundheitskarte wird mit allen Stammdaten einer Patient:in eingelesen.
  • Ihre Arztpraxis zu viele Patient:innen hat und überlastet ist : Ihnen fehlt die Zeit, um eine hochwertige Diagnostik und Behandlung durchführen zu können. Aus diesem Grund nehmen Sie derzeit keine neuen Patient:innen auf. Auch ein Fachkräftemangel kann übrigens ein Grund für Engpässe in Ihrer Praxis und für das Entfallen der ärztlichen Behandlungspflicht sein. Es nützt Patient:innen nicht viel, wenn Sie nicht genügend MFA und anderes Fachpersonal in Ihrer Praxis haben, die für die Organisation und reibungslose Abläufe sorgen oder zum Beispiel Blut abnehmen.
  • Ihnen die Fachkompetenz fehlt: Für viele Krankheitsbilder gibt es Spezialist:innen, etwa aus der Gynäkologie, Urologie, Kardiologie oder Allergologie. Wenn Sie nicht über das nötige Fachwissen verfügen, müssen Sie eine Patient:in auch nicht behandeln.
  • Ihre Arztpraxis nicht über die nötige medizinische Ausstattung verfügt: Bei manchen Krankheiten sind spezielle Untersuchungen und Behandlungen nötig. Und dafür brauchen Sie die richtigen medizinischen Geräte und Apparaturen. Beispiele: Mammografie, Herzultraschall, Elektrokardiografie, Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT). Wenn Ihre Praxis nicht über das richtige medizinische „Rüstzeug“ verfügt, besteht auch keine ärztliche Behandlungspflicht. Gute Praxis ist es jedoch, Patient:innen an eine andere Fachperson weiterzuschicken, die über die medizinischen Geräte verfügt.
  • Es keine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung gibt: Bei ästhetischen und kosmetischen Behandlungen ist oft keine Indikation vorhanden.
  • Patient:innen unwirtschaftliche, fachfremde und aus Ihrer Sicht medizinisch nicht vertretbare Leistungen von Ihnen fordern.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Patientin/ Ihrem Patienten gestört ist: Manche Patient:innen halten sich nicht an gemeinsam vereinbarte Behandlungen und nehmen z. B. ihre Medikamente nicht regelmäßig ein. Andere beschweren sich ohne Grund, rufen Sie abends oder nachts an oder verlangen von Ihnen Dinge, die sittenwidrig sind oder nicht Ihrem ärztlichen Stand entsprechen. Der Nachweis eines „brüchigen“ Vertrauensverhältnisses kann sich jedoch schwierig gestalten. Sie können in diesem Fall auch eine laufende Behandlung beenden. Allerdings dürfen Patient:innen daraus keine gesundheitlichen Nachteile entstehen. Das heißt: Sie müssen (auch zeitlich) in der Lage sein, sich eine andere Arztpraxis zu suchen, um ihre Behandlung fortzuführen. Am besten teilen Sie Ihre Begründung schriftlich mit, denn das Schriftstück besitzt Beweiswert, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
  • Sich Patient:innen ungebührlich oder aggressiv verhalten: Manchmal ist mit Patient:innen nicht „gut Kirschen essen“, etwa wenn sie aufgrund von längeren Wartezeiten gestresst sind. Wenn Sie das Verhalten als beleidigend, abfällig, bedrohlich oder belästigend für sich selbst, Ihr Team oder andere Patient:innen einstufen, dürfen Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Solche Zeitgenoss:innen können Sie aus Ihrer Arztpraxis verweisen.
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Bitte immer die Quellangabe machen,
wenn du Texte reinkopierst.

kannste haben, ändert aber nix an den Tatsachen :wink:

Vermutlich isser joggen und liest erst heut Nacht wieder :wink:

Genau - der Ton macht die Musik.
Wir lesen hier nur was Cosmo uns sagt und das ist gar nicht immer plausibel. Er ist hier schon recht bestimmt und redet auch viel.

Die Gegenseite könnte das alles vielleicht ganz anders empfunden haben.

Wie gesagt, ich kenne mich nur mit dem österreichischen Gesetz aus und da haftet ganz klar immer und ausschließlich der Arzt, der das Medikament rezeptiert und damit dafür sorgt, dass der Patient das Medikament auch einnimmt.

Macht ja auch Sinn. Der vorderordnende Arzt sieht dich ja scheinbar nicht mehr und nur weil er alle 6 Monate Laborwerte geschickt bekommt, kann er ja nicht wissen, wie es dir mit dem Medikament geht, ob es Nebenwirkungen gibt oder vll sogar Kontraindikationen aufgetaucht sind.

Dein behandelnder Arzt MUSS vor jeder Weiterverordnung prüfen, ob du das Medikament auch wirklich weiter bekommen darfst. Und da ist es vollkommen egal, wer das vorher verordnet hat oder wie lange du das schon nimmst.

Sonst gibt es ja niemanden der auf mögliche Nebenwirkungen oder Kontraindikationen reagiert und dann kann es auch für dich gefährlich werden.

Eine Krankenschwester kann und darf keine Rezepte “raus geben”

Rezepte müssen immer von einem Arzt unterschrieben werden und die Kliniken arbeiten ja auch alle mit Computersystemen, bei denen alle Rezepte in der Patientenakte hinterlegt sind. Sprich da kann man immer nachschauen wer wann welches Rezept ausgestellt hat.

Unter der Hand geht da also gar nix.

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