Meine Lieben, alles ein großer Scheiß. Wurde schon vieles geschrieben. Ich hatte Erfolg mit:

Eigener, detaillierten Liste,
Extra MS Fachklinik Aufenthalt, die ich in Kenntnis gesetzt habe, dass dieser Aufenthalt / Befundung für den Widerspruch GdB gelten soll,
und sozial rechtlicher Hilfe/ Beratung von der DMSG. Die Mitarbeiterin hat mein Schreiben nochmal ausgefeilt, davor haben wir uns sehr lange unterhalten. Der Klinik Bericht wurde dann wirklich herangezogen und hat geholfen.
Vielleicht gibt es so eine Beratung auch über die Amsel.
Alles Gute.

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Ich habe einen befristeten Schwerbehindertenausweis von April 24 bis Februar 25 erhalten, im August rückwirkend für April. Jetzt wieder einen befristeten bis Januar 27. ich hatte zuvor einen unbefristeten mit Grad 50, musste aber aufgrund der MS Diagnose im letzten Jahr einen Verschlechterungsantrag stellen und jetzt ist alles befristet.

Und bei MS gehen die wohl von einer Zustandsverbesserung aus??? Wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.

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Genau, dass hat mir die nette Dame am Telefon auch gesagt :joy::joy::joy:,
die MS könnte sich ja verbessern, ansonsten stellen sie nochmal einen Verschlechterungsantrag.

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Bei mir ist alles unbefristet. Jetzt 90GB. Ich kann mich da auch nur wundern…

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Grad 100 mit G und B befristet bis Januar 2027.
Antrag auf aG gestellt, auch Widerspruch und Unbefristung
wurden abgelehnt, vom Versorgungsamt Kassel.

Es gab vor kurzem ein Urteil, das Schwerbehindertenausweis grundsätzlich befristet sein müssen…ich habe auch noch einen “alten” unbefristeten, sollte ich aber einen Verschlechterungsantrag stellen wird er automatisch, auch bei Ablehnung neu und befristet ausgestellt. Da sich der befristete nicht automatisch verlängert, sondern immer ein Antrag gestellt werden muss, wird auch jedes Mal die medizinische Situation neu bewertet und beurteilt, Nachteil, der nächste Sachbearbeiter stuft einen trotz gleicher Problematik in einen niedrigeren GdB ein und ich vermute durch diesen Ablauf auch ein höheres Arbeitsaufkommen und längere Wartezeiten sowohl beim Versorgungsamt, aber auch im Klagefall beim Sozialgericht.

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Ja, genau das ist mir passiert :wink:

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Danke für den Hinweis! Ich habe mir das Gerichtsurteil dazu gerade durchgelesen.

Das war mir so nicht bewusst, da ich auch einen “alten”, unbefristeten Ausweis habe. Da will eine Neufeststellung gut überlegt sein.

Sozialgerichtsurteil kann bis zu fünf Jahre dauern.
Dann lieber später einen Verschlechterungsantrag stellen.
Deshalb habe ich erst einmal den Schwerbehindertenausweis genommen.

Grundsätzlich bin ich mit der Einstufung im Moment einverstanden, wirklich hilfreich für mein Leben wäre die Parkerleichterung sprich entweder Merkzeichen aG oder zumindest 90% für den orangenen Parkausweis.

GdB 80 kann reichen, wenn du zusätzlich Merkzeichen B hast. Die offizielle Formulierung lautet: “Merkzeichen G und B und ein GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule.”

Den Link zum Urteil bitte. Hab erst dieses Jahr unbefristet bekommen.

@Michael27
Bereits selbst recherchiert und auch mit dem Amt telefoniert. Es geht nicht um Gesamt-GDB auf dem Ausweis sondern die Einzel-GDBs für deine Diagnosen. Für MS bekommst du nach meinem Wissensstand maximal 60%. Ich glaube du brauchst 70% alleine für die Gehbehinderungsdiagnose.

Hallo Nasu,
nachdem mein Verschlechterungsantrag vom LRA Aalen (mal wieder) abgelehnt wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Nach ca. 6 Monaten Erhöhung von 30 auf 40 durch das RP Stuttgart. Begründung: EDSS hat sich von 4 auf 5 verschlechtert. Schwergradige Fatigue, Feinmotorikstörungen, schwere depressive Episode wurde nicht erwähnt oder berücksichtigt. Derzeit Klage beim Sozialgericht Ulm. Mal sehen was wird. Ich empfinde das ganze Verfahren als sehr belastend.
LG
Volki

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Das ist nicht korrekt. Aufgrund von MS kannst du 100 bekommen.

Richtig ist, dass es auf die Diagnose MS gar keinen GdB gibt, sondern auf die konkreten Auswirkungen. Hierbei spielt auch eine Rolle wie viele Systeme von der MS betroffen sind.

In den Grundsätzen steht, dass der GdB sich nach den zerebralwn und spinalen Schäden richtet und der Verlauf eine Rolle spielt. Bei spinalen Herden wird dann in der Tabelle für Rückenmarksxhädigung geschaut und da kann ein GdB bis 100 gegeben werden.

Lg

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Achso,
das Merkzeichen G kann ab GdB 60 gegeben werden.

Hier gibt es z.B. zu jedem Merkzeichen eine Erklärung mit Voraussetzungen.

Lg

Kann tatsächlich auch schneller gehen, in meinem Fall war das Sozialgericht schneller als zuvor das Versorgungsamt. Verschlechterungsantrag wurde nach 4 Monaten abgelehnt, bzw.negativ beschieden, Widerspruch eingelegt und nach weiteren 3 Monaten negativen Bescheid bekommen, Rehabericht aus einer MS Klinik hat die Herrschaften null interessiert, ebenso wie alle Stellungnahmen meiner Ärzte, dann Klage eingereicht und 6 Wochen später das Urteil und ich einen höheren GdB zugesprochen bekommen und ich war sogar in den 6 Wochen noch vom Gericht aus beim Gutachter, kann also auch tatsächlich mal schnell gehen

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Hat von Mitte Januar bis Ende Februar zur Klage keine Zeit mehr, da der korrigierte Rehabericht nicht kam, trotz Aufforderung vom Versorgungsamt.
Sonst hätte ich vielleicht auch eine Klage überlegt.
Danke für die Information, dass es beim Sozialgericht auch schneller gehen kann. Hab halt gelesen, dass klagen beim Sozialgericht nur zu 20% erfolgreich sind. Liebe Grüße

Es geht nicht um ein Urteil, sondern um die gesetzliche Grundlage. Das ist bundesweit gesetzlich geregelt.

Angeblich befindet sich die gesetzliche Grundlage in §46 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 46 StVO 2013 - Einzelnorm, allgemeine Rechtsgrundlage, bzw. in den zugehörigen “Allgemeinen Verwaltungsvorschriften” (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)). Auf die Schnelle habe ich die entsprechende Passage in den Verwaltungsvorschriften nicht gefunden.

Wie ich geschrieben habe, brauchst du GdB 80 bzgl. der Gehbehinderung. Ich habe GdB 90 und seit 3 Jahren den orangenen Parkausweis. Ob jetzt allein die Gehbehinderung bei einem GdB von 90 bereits einen (Einzel-)GdB von 80 ausmacht, ist sicher interpretierbar. Bei mir stimmt es sicherlich, da die Gehbehinderung mit Abstand meine größte Einschränkung ist. Die Genehmigung des orangenen Parkausweises erfolgte bei uns (Stadt mit 45.000 Einwohnern) bei einer städtischen Behörde - und war reine Formsache. Der Mitarbeiter hat nicht mit mir Kontakt aufgenommen, sondern sich mit dem allgemeinen GdB 90 begnügt. Aber klar: das ist Ermessenssache, und es gibt wie im allgemeinen Leben auch bei Behörden solche und solche Menschen …

Hallo Miabim,

das ist so nicht ganz korrekt. Ich habe Anfang 2024 nach Verschlechterungsantrag einen GdB von 50% mit Merkzeichen G und unbefristet erhalten.
Viele Grüsse MiaH

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Stimmt, steht auch auf der Seite, die ich gepostet habe.

Danke