Die Prozente dieser Tabellen sind Richtwerte. GdB’s bei MS von 100 % nicht selten. Z.b. myelitischer Verlauf, dann zählt der GdB bis zu hundert % , wobei die Diagnose MS damit irrelevant wird und andere Parameter zur Beurteilung herangezogen werden…

Wohlgemerkt stets aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen.

Leider sind aufgrund des grossen Missbrauchs zur Erlangung von Nachteilsausgleichen solche Unterschiede notwendig.

Dass das manchmal nicht fair beurteilt wird ist wieder eine andere Sache. Da kommt dann hartnäckigkeit ins Spiel.

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Das verstehe ich nicht, wieso sollte das so sein?
Also wieso mehr Geld bei gleicher Beschäftigungszeit? Funktioniert doch nur wenn man mehr arbeitet, oder dadurch mehr Geld verdient.

Bevor hier Neid auf Diabetiker aufkommt:

https://www.diabinfo.de/leben/diabetes-im-alltag/rechtliche-fragen.html
Punkt 3

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Danke @tournesol

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So ist es. Deswegen empfehlen wir in der Schwerbehindertenvertung jedem Diabetiker mit GdB 50 nie wieder einen Antrag zu stellen ( zb. Neufeststellung). Denn der GdB wird hier häufig nach unten korrigiert.

Fakt ist: für eine Diagnose gibt es keinen GdB sondern für die tatsächlichen Einschränkungen verglichen mit der Altersgruppe ( wurde ja schon erwähnt). Ein Beispiel ich kann mit 38 Jahren 500meter gehen. Meine Oma mit 85 ebenfalls. Das eine ist bedenklich und das andere nicht.

Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, wenn man sich mit den eigenen Einschränkungen nicht “gesehen” fühlt bzw. der GdB es nicht abbildet. Da hilft nur Einspruch und beraten lassen von Behindertenvertetungen z.B. vdk. Voller Neid auf andere blicken - hilft nicht.

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Nochmal:

Es gibt beim GdB keine %.
Der GdB wird in Grad bemessen und benannt.

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Eben! …

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Zumal man Menschen mit anderen Behinderungen ihre Beeinträchtigen auch nicht unbedingt ansieht.
Der Diabetiker, der rennt wie ein Wiesel, hat womöglich Folgeschäden an Augen, Nieren, Herz etc. oder einen schwer einstellbaren Diabetes.
Ich möchte nicht mit meinem Mann, Diabetiker mit Schwerbehindertenausweis, tauschen.

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Das mit den Prozenten ist wohl mir unterlaufen :wink:

Das gibt es sogar beim Vollzeit-Behindertenbeauftragten

:frowning:

Wer von Neid auf Krankheiten spricht war wohl selbst noch nicht in schweren krankhaften Situationen.
Wenn man sich beim Essen und trinken verschluckt dass einem der Atem wegbleigt und droht zu ersticken und Angst hat bei der nächsten Mahlzeit das selbe zu erleiden…
Wenn die rechte Hand mal wieder taub ist, naja nimmt man eben die linke um trinken zu können.
Kommt man nicht schnell genug auf die Toilette, gehts hald nass rein.
Kommt der nächste Schub Morgen, nächste Woche, geht er wieder weg?
Seh ich Morgen wieder alles doppelt greife ich ein paar mal daneben, muss man sich daran gewöhnen.
Kommen Morgen wieder die extremen Rückenschmerzen, gibts hochdosierte MS Schmerzmittel, die Leber wirds überleben, oder doch schädigen? Stopp nicht weiter.
Die Psyche hat da nichts zu sagen und muss mitmachen.
Ganz Ehrlich…die können ihren GdB irgendwo hinschieben. Ich brauche den Verein nicht, bringt nur Missmut.

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Um welchen Verein geht’s?

:rofl:
Ich nenne es Verein die den GdB bestimmen, in meinen Augen eine Einrichtung wie ein Kropf am Hals das den Steuerzahler mind. 1Mio Euro kostet. Das Geld könnte in soziale Einrichtungen gesteckt werden, sei es in Behinderten Einrichtungen für Kinder etc.
Mein betreuender Arzt ist Chefarzt in einer grossen MS Neuroklinik und hat schriftlich als Gutachten bestätigt das der GdB 30 deutlich zu nierig ist. Nun kommt der Antrag zurück, wird abgelehnt. Wer kennt nun den Patienten besser? Die 5 Kaffeetanten vom Amt die medizinisch keine Patienten einschätzen können, oder ein Patientenarzt.
Sorry für den Ausdruck, aber Morgens beim Keffeetisch werden die Anträge in die Fächer abgelehnt oder genehmigt abgelegt.

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Hab bisher noch keinen GdB beantragt, mir bringt das nicht viel. Steuerliche Vergünstigungen oder vergünstigte Eintritte sind ja ganz nett, aber muss ich jetzt auch nicht unbedingt haben.

Einen verbesserten Kündigungsschutz brauche ich nicht. Denn wenn ich eines Tages auf der Abschussliste stehe (z.B. weil man krankheitsbedingt den Job nicht mehr richtig ausführen kann und/oder weil der AG einen loswerden möchte), dann will und kann ich dort doch gar nicht mehr arbeiten. Wozu wo einklagen wo man unerwünscht ist?

Abgesehen davon habe ich selbst schon Kündigungen von Schwerbehinderten Kollegen durch den AG miterlebt, der Weg zur Kündigung hat halt für den AG ein paar mehr Hürden, ist aber dennoch absolut möglich. Das wissen viele nicht, ist aber nun mal so. In einem Fall hat sich die schwerbehinderte Person so unmöglich benommen, dass das Integrationsamt direkt der Kündigung zugestimmt hat.

Vergünstigte Preise bei den Öffis sind seit Einführung des DL-Tickets auch kein so großer Game Changer mehr. Auto fahre ich nicht. 5 Tage mehr Urlaub wäre dann schon das einzige für mich nennenswerte Benefit, das mir gerade einfällt.

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Hallo Andy,

ich bezweifle nicht, dass die Beurteilung einer Behinderung nach Aktenlage sehr ungerecht sein kann, da sie von der Einschätzung des einzelnen Sachbearbeiters abhängt, die sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Bei meinem Sohn wurde ein Schwerbehindertenausweis abgelehnt, da er nicht (schwer genug) behindert sei. Zur gleichen Zeit hat die Amtsärztin eines anderen Amts nach Aktenlage aufgrund der gleichen Unterlagen geurteilt, er sei so schwer behindert, dass er nur weniger als 3 Stunden am Tag in einer Behindertenwerkstatt arbeiten könne.
Aus meiner Sicht waren beide Beurteilungen falsch.

Wer aber in dem Zusammenhang auf andere chronischen Erkrankungen verweist, wo die Betroffenen angeblich viel leichter behindert sind und einen SBA bekommen, hat anscheinend keine Ahnung, welche täglichen Einschränkungen damit verbunden sein können.

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Hi,

in der Tat kann jedem gekündigt werden. Bei Schwerbehinderten ist die Hürde etwas höher und häufig werden die Personen so demoralisiert, dass sie freiwillig gehen.

Ich bin der Auffassung, dass es bei der Anerkennung der Behinderung am Arbeitsplatz mehr darum geht Nachteile auszugleichen und Menschen länger in Arbeit zu halten. Nicht jeder ist si gut abgesichert, dass er früher in Rente gehen könnte.
Bei der Anerkennung der Schwerbehinderten geht es darum Menschen vor sozialem Abstieg zu schützen. Das heißt nicht das Arbeitgeber alles mit sich machen lassen müssen.

Ich kenne einen Fall da ist die Schwerbehinderte Person ständig zu spät gekommen und früher gegangen. In dem Fall war die Kündigung berechtigt, da das zu spät kommen nichts mit der Behinderung zu tun hatte. Es geht ja darum berechtigte Interessen zu vertreten.

In meinem Fall könnte ich nicht mehr Arbeiten, wenn ich die Nachteilsausgleiche nicht hätte.

Allerdings gibt es auch immer Berufe in denen man entstehende Nachteile nicht ausgleichen kann.

Lg und einen schönen Tag an alle

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Hey @sunsh1n3,

Dazu müsstest wirklich rechnen. Die Rente Entgeltpunkte, die individuelle Gewichtung, dann gilt es zu beachten das bei meiner Minijobbasis immer zwischen 0,03 und 0,05 Punkte gut geschrieben werden pro Beschäftigungsjahr, dann was hast du mit einem Teil der mehr Einkünfte gegenüber einer Vollzeitstelle vor(Brutto=Netto≠Eine Vollzeitstelle). Bei mir war es etwa individuelle “Anlagen” am Kryptomarkt wegen weit geringerer Gebühren. - Da bin gehe ich mit der FDP mit, mit ihren Vorschlag einer Aktienrente. Halte das Schweizer Rentensystem mit seinen drei Säulen für Zielführender\Stabiler.

Wie dem auch sei, so wie ich es damals fuhr, war es gut. Wenn nurnoch wenig Zeit bis gar keine bestand. Würde ich es wieder tun? Überwiegend Nein, und grundsätzlich jeden dazu raten gleich studieren zu gehen. Das erspart sehr vieles. Wenn man aber Jung ist: “Jung, nimm das Geld mit!”

Inzischen habe ich auch 30% genehmigt bekommen. Mein Schreiben wurde komplett ignoriert, Neurologe und Urologe nicht mal gefragt. Unterm Strich stützte sich die Beurteilung auf dem Klinikbericht. Dass seitdem eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist, die ich auch beschrieb oder der Neurologe bestätigen könnte, wurde wie gesagt ignoriert. Massive Blasenbeschwerden, die nach Gerichtsurteilen zu einer Graderhöhung bei GDB führen, wurden auch mit einem Satz, dass es in MS-Diagnose enthalten sei weg gewischt.

Ich empfinde 30% bei MS als wirkliches Spucken ins Gesicht. Klar ich legte erstmal Widerspruch ein und werde die entsprechenden Unterlagen erneut sammeln. Es ist leider keine Hilfe, sondern weitere zu überwindende Hürde als ob ich nicht schon genügend mit der Diagnose und den EInschränkungen hätte. Dabei sehe ich auf dem Behindertenparplatz, wenn ich in der Stadt bin, einen Porsche stehen. Das Zusammen empfnde ich als sehr ungerecht.

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Der Porschefahrer kann doch auch gehbehindert sein. Ich hätte eher Probleme, in einen SUV zu steigen.

Ja gut… ich denke, dass sich das je nach Job nicht immer lohnt. Minijobs zahlen nicht wirklich was in die Rente ein.

Wenn der Vorschlag von der FDP kommt, profitieren eh nur die oberen 1%.