Wieso nur “Rezeptschreiberling”? Sie hätte doch weiterhin auch an sämtlichen Behandlungen verdient. Blutuntersuchungen, MRT-Nachbesprechungen usw. Sie wäre ja meine Neurologin geblieben, die Uni will nur alle 6 Monate auch über die Blutwerte informiert werden.

Ist man ein “schwieriger Patient”, weil man bei der Immuntherapie nicht sofort macht, was der Neurologe vorsieht? Man hat ja immer auch das Recht auf eine Zweitmeinung (steht sogar auch in der Patientenleitlinie der DMSG mit extra Kapitel).

Mein Anliegen war jedenfalls nicht, hier ein Fass wegen meiner Neurologin aufzumachen. Geht nur um meine Erfahrungen mit Kesimpta.

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Genau Andi! Ich glaube auch nicht, dass man so mit MS Patienten umgehen kann. Es geht ja hier wohl um mehr als nur Schnupfen. Frage mich wahrlich, wie das rechtlich aussieht. 🫠

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Doch, kann er.
Nennt sich Behandlungsfreiheit

[Korrektur]
Therapiefreiheit ist hier der richtige Begriff

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Nein, ich denke nicht. Wer weiß, wieso sie such querstellt. Bist du ein Kassenpatient?

Die Uni war jedenfalls einigermaßen fassungslos, dass mir das Rezept von der Neurologin verweigert wurde. Ich hatte einen genauen Zeitplan einzuhalten. Gerade die ersten vier Spritzen sind für den Antikörperaufbau wichtig, da sollte es keine Unterbrechungen geben. Das war auch der Grund, weshalb ich dann sofort ein Rezept von der Uni bekam. Andernfalls wäre meine gerade gestartete Immuntherapie nun tatsächlich abgebrochen.

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Was hat das jetzt denn mit der Therapie Freiheit zu tun? Er will ja keine Globulis gegen MS.

Wie gesagt der Ober schlägt den Unter.
Meine letzte Neurologin hat mir sogar die Uniklinik mit entspr. Doc. empfohlen um die richtige Medikation zu starten. Sollte Kesimpta so gut wirken dass alle Syptome verschwinden und das MRT für Gut befunden wird, könnte der Neuro nach seiner Begründung einen Therapiestop sehen.
K.A. schwierig. Man müsste wirklich kucken was im Bericht steht.

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Hast recht.
Behandlungsfreiheit muss es heißen

Es geht ja nicht ums verdienen, sondern um das Verhältnis zueinender. Du warst mit ihrer Behandlungweise nicht einverstanden und sie dachte wohl, du würdest anderswo eh glücklicher.

Wie dem auch sei, such dir einen Neuro, der besser zu dir passt und gut ists. :wink:

Mein damaliger hat auch nicht gepasst und für den Wechsel musste offenbar erst eine regelrechte Bauchlandung stattfinden. Das war nicht schön. Meine jetzige Neuro passt hingegen prima.
Alles Gute dir für die Suche. :+1:

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Der Behandlungsrahmen und der Gesundheitsstatus der aktuellen gesundheitlichen Situation des Patienten, benötigt triftige schriftliche Beweisgründe um eine offengelegte Therapie zu beenden.
Behandlungsfreiheit zum Schutze des Patienten.

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Also ich kenne mich mit den in Deutschland geltenden Gesetzen nicht aus, aber in Österreich haftet der Arzt, der das Medikament verordnet und rezeptiert.

Ich bin ja selber Fachärztin und klar kann ich Medikamente, die von anderen Ärzten empfohlen oder vorverordnet sind weiterverschreiben, aber dann übernehme auch ich die Verantwortung dafür.

Sprich, wenn ein Patient mit Medikament A zu mir kommt, ich aber nichts von Medikament A halte, kann ich ihm die Weiterverordnung auch verwehren und sagen, dass er dorthin zurückgehen soll, wo er es bekommen hat.

Also zumindest in Österreich haftet immer der, der es aufschreibt / weiterverordnet / rezeptiert und nicht der, der es empfohlen hat. Macht ja so auch echt Sinn.

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WelchArt von Fachärztin?

Sie will die Therapie ja gar nicht anfangen.
Die Behandlungsfreiheit lässt ihr die Wahl.

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Interessant.

Zumindest ein Rezept für eine einzelne Spritze hätte man ja doch austellen können, um einen Therapieabbruch zu verhindern. Dazu die Info, dass man künftig keine Rezepte mehr ausstellen möchte und ich mich anderweitig umschauen soll. Wäre fair gewesen. Aber so fand ich es ehrlich gesagt unterste Schublade (bis zu diesem Vorfall hatte ich noch für alles Verständnis). Daher stört mich der Neurologenwechsel nun auch überhaupt nicht mehr, ganz im Gegenteil. Ich möchte schon einen Arzt haben, auf den ich mich auch im Notfall verlassen kann.

Danke! Immerhin hab ich nun drei Monate Zeit und ja auch eine Neurologen-Empfehlung von der Uni (wenn die den empfehlen, tickt der doch wahrscheinlich so wie die Uni-Ärzte und ich). Die Webpräsenz von dem und seine Google-Bewertungen sind auch höchst positiv. Nächste Woche fahr ich hin, vielleicht geht’s ja ganz schnell mit dem neuen Neurologen. :wink:

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Dann wird es auch keine Heilung geben.
Oder ist man ein Versuchskaninchen.
Kann man sich dann aussuchen.

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Seit wann gibt es denn Heilung?

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Les ich das richtig, dass du erst wieder zu der Ärztin bist, nachdem du etwas von ihr brauchtest, und dann auch noch ganz schnell?

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… und dann hätte sie für das nächste Mal einen Präzedenzfall geschaffen.

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Zumal Cosmo kein Notfall war und auch die Fortsetzung der Kesimpta-Therapie zu keinem Zeitpunkt gefährdet war.

Es muss also einen besonderen Grund gegeben haben, dass sie sich so strikt verweigert und ihren Patienten quasi vor die Tür setzt.

Das Argument mit der Haftung halte ich für vorgeschoben, ich gehe davon aus, dass die Neurologin das Arzthaftungsrecht gut genug kennt und weiß, ob sie nicht in der Haftung ist oder nicht, wenn’s doch schiefgeht

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Ich würde empfehlen sich zur Vermeidung solcher Fälle frühzeitig zu informieren, von wo man sein Anschlussrezept erhalten kann (oder eben auch nicht erhalten kann). Dann kann es auch keinen Therapieabbruch geben.

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